Agrarminister gegen neue Brüsseler Ökoverordnung

Agrarminister gegen neue Brüsseler Ökoverordnung - Foto: Rübensaat
Foto: Rübensaat

Konferenz Besorgt haben sich die Länderagrarminister zu den Brüsseler Vorschlägen für eine Neufassung der EU- Ökoverordnung geäußert. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Cottbus warnten die 16 Ressortchefs vor einer Überbürokratisierung der Regelungen und dem Verlust von Planungssicherheit. Die Bundesregierung wird gebeten, an der bestehenden Ausrichtung und Struktur der EU-Ökoverordnung festzuhalten. In einer Arbeitsgruppe mit dem Bund wollen die Länder dabei ihre Vorschläge einbringen. Positiv werten sie unter anderem die geplante Streichung der Teilbetriebsumstellung und die Ermöglichung von Gruppenzertifizierungen.

Keine Einigung haben die Agrarminister der Länder über eine Kennzeichnung von Lebensmitteln erzielt, die unter Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt wurden. Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern betonten, Verbraucher hätten ein Recht zu erfahren, ob das Fleisch oder die Milch von Tieren stammten, die mit GVO gefüttert worden seien. Rheinland-Pfalz kritisierte dagegen, der zur Abstimmung stehende Vorschlag würde nicht zwischen dem Einsatz der Gentechnik im Freiland und einer vertretbaren Nutzung in geschlossenen Systemen unterscheiden.
Außerdem formulierten die Minister ihre Anforderungen an die laufenden Verhandlungen über ein EU-Freihandelsabkommen (TTIP) mit den USA. Sie hoben die Bedeutung des vorsorgenden Verbraucherschutzes bei Lebens- und Futtermitteln hervor und warnten davor, dieses Vorsorgeprinzip in den Verhandlungen zu schwächen. Durch das geplante Abkommen dürfe das hohe Umwelt- und Verbraucherschutzniveau in der EU auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik keinesfalls abgesenkt werden. Beibehalten werden müsse das EU-Verbot des Imports und der Verabreichung von Hormonen zur Produktions- und Wachstumsförderung. Dies gelte auch für die europäischen Regelungen zum Klonen. Ausdrücklich abgelehnt wird eine Ausweitung erlaubter Substanzen, etwa die Behandlung von Geflügelfleisch mit Chlor, um Keime an der Oberfläche zu reduzieren.

Vom Bund wird ein gesondertes Finanzierungsprogramm für den Ausbau von Breitbandhochgeschwindigkeitsnetzen gefordert.

Zu den AMK-Beschlüssen, die das Töten männlicher Eintagsküken von Legerassen und das Schnäbelkürzen bei Hennen betreffen, informieren wir ausführlich auf Seite 44 dieser Ausgabe.
AgE/red