Über die hehren Absichten besteht Konsens: Deutschland will den Umstieg auf erneuerbare Energien. Bei allen weiteren Schritten geht es eher nach dem Sankt Florians Prinzip: Jeder möchte „grünen“ Strom, fast niemand auf Hochspannungsmasten blicken! Nun hat die Bundesnetzagentur dem Übertragungsnetzbetreiber Tennet aufgetragen, die Planungen für die Südlinktrasse transparenter zu gestalten und Alternativvorschläge einzubeziehen. Daneben kommt die Forderung nach einer Erdverkabelung auf. Sie stellt aus Sicht der Landwirte einen massiven Eingriff in den Boden dar und birgt die Gefahr dauerhafter Nachteile.
Die Flächeneigentümer müssen sich in dieser diffizilen Gemengelage laut zu Wort melden. Nach allen bislang bekannt gewordenen Vorstellungen sollen sie mit dem sprichwörtlichen „Appel und Ei“ abgefunden werden. Die eigene Rendite reklamieren die Netzbetreiber forsch, sie scheiterten zwar mit der Forderung nach elf Prozent, liegen aber aktuell bei über neun Prozent – ein attraktiver Satz! Den Kommunen sagt der Gesetzgeber Zahlungen in Höhe von 40.000 Euro je Kilometer Leitungsnetz zu. Und die Grundeigentümer sollen ihren Boden als Eigenkapital für ein „Vergelt‘s Gott!“ einbringen? Das ist mehr als ungerecht!
Während Pacht- und Kaufpreise allerorten nur den Trend nach oben kennen, will sich Netzbetreiber Tennet bei den Entgelten an die Flächeneigner nach unten orientieren und Einmalzahlungen vom Verkehrswert ableiten. Im Klartext: Renditeorientierte Unternehmen sollen am Netzausbau verdienen, auf Kosten der Grundstückseigentümer. Sollen Landwirte den Makel der Grunddienstbarkeiten akzeptieren, müssen sie dafür eine wiederkehrende Zahlung erhalten – als Verzinsung ihres eingebrachten Kapitals in Höhe des Grundstückswertes. Sie käme einer Nutzungsvergütung oder Pachtzahlung gleich.
Die Netzbetreiber benötigen Akzeptanz. Die Höhe der angemessenen Vergütung für die dauerhafte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen zählt dazu – denn der Druck auf die Flächen ist hoch! Landwirte erwarten zu Recht realistische Angebote, fair ausgehandelt und an den gesetzlich garantierten Anreizen der privaten Übertragungsnetzbetreiber orientiert. Es müssen konkrete Zahlen auf dem Tisch, wenn die betroffenen Flächeneigentümern mit Trassenvarianten konfrontiert werden – zum Flächenbedarf und zur Höhe des Ausgleichs. Freie Flächen sind mehr als knapp, und die Zeit drängt!
Gabi von der Brelie