Ammerländer Landvolkerband kritisiert Gesetzentwurf

Ammerländer Landvolkerband kritisiert Gesetzentwurf - Foto: Hoppe
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Westerstede Regelmäßig informiert der Ammerländer Landvolkverband Politiker über aktuelle Themen. Jetzt trafen sich Vorsitzender Manfred Gerken und Geschäftsführer Thorsten Jan-Dirk Cordes mit dem Bundstagsabgeordneten Stephan Albani und der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Maria Flachsbarth, (beide CDU) zu einem Gespräch.

Thema waren die jüngsten Beschlüsse zur gemeinsamen EU-Agrarpolitik ab 2015, insbesondere das sogenannte „Greening“ und die Bestimmungen für besonders zu schützende „umweltsensible“ Dauergrünlandflächen innerhalb der Natura 2000-Gebiete. Hier müssen die Mitgliedstaaten ein flächenscharfes Umwandlungs- und Pflugverbot einführen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht mit seinem Gesetzentwurf jetzt jedoch über diese Forderung hinaus und legt fest, dass zukünftig das gesamte Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten (umfasst FFH- und Vogelschutzgebiete) als „umweltsensibel“ gilt und damit generell nicht mehr umgebrochen werden darf.

Manfred Gerken kritisierte diesen Gesetzentwurf. Damit würde es zu unakzeptablen Einschränkungen für die in den Natura 2000-Gebieten wirtschaftenden Rinder- und Milchviehhaltenden Betriebe kommen, in Niedersachsen wären über 150.000 ha Wirtschaftsgrünland betroffen. Viele landwirtschaftliche Betriebe seien auf eine qualitativ hochwertige Futtergrundlage angewiesen, die ohne regelmäßigen Pflegeumbruch nicht gewährleistet werden könne, sagte Thorsten Cordes. Sobald es verwaltungstechnisch möglich sei, derartige Flächen zu erfassen, müsse es auch eine entsprechende Ausweisung geben, so dass keine Notwendigkeit mehr für eine generelle Nutzungseinschränkung bestehe. Dies sollte bereits jetzt rechtlich im Entwurf geregelt werden. Außerdem sei den Landwirten bei Meldung der Schutzgebiete nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie von der Politik zugesagt worden, dass die Grünlandnutzung für die Rinder- und Milchviehbetriebe nicht eingeschränkt werde. „Dieses Vorgehen führt zu einem massiven Vertrauensverlust in der Landwirtschaft“, sagte er.

Dr. Maria Flachsbarth zeigte Verständnis: „Mir ist die wirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft sehr bewusst“. Man werde sehr genau prüfen, an welcher Stelle es Änderungen im Gesetzentwurf geben müsse, ergänzte Stephan Albani. Der vom Kabinett gebilligte Gesetzentwurf komme jetzt ins parlamentarische Verfahren und werde dann in den zuständigen Gremien beraten.
Dr. Tatjana Hoppe