Kernforderungen Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist für die deutsche und europäische Landwirtschaft existenziell. Die GAP sorgt für wirtschaftliche Stabilität der Betriebe in offenen und volatilen Märkten, unterstützt deren Wettbewerbsfähigkeit, fördert eine nachhaltige und flächendeckende Bewirtschaftung und stärkt die Attraktivität und Vitalität ländlicher Räume. Damit trägt die GAP dem Prinzip „Öffentliches Geld für gesellschaftlich geforderte
Leistungen“ Rechnung.
Die GAP ist zugleich Eckpfeiler der europäischen Integration. Dabei muss die Sicherung der Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung das Kernziel der GAP bleiben. Die GAP muss gleichermaßen für wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit stehen. Die Vorschläge der EU-Kommission von Anfang Juni 2018 bedeuten eine grundlegende Veränderung der Förderarchitektur. Diese dürfen den innereuropäischen Wettbewerb nicht verzerren. Die GAP muss gemeinschaftlich bleiben. Außerdem steht EU-Agrarkommissar Hogan bei den Bauern im Wort, dass Vereinfachungen der GAP-Förderung dringend notwendig sind.
1. EU-Agrarhaushalt in beiden Säulen stabil halten
Der DBV fordert, dass der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) 2021 bis 2027 für beide Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zumindest ein stabiles Budget auf dem heutigen Niveau behält.
Die von der EU-Kommission genannten umfangreichen Ziele und gesellschaftlich
geforderten Leistungen der Landwirte können nicht mit einem geringeren Budget
erreicht werden. Eine finanzielle Kürzung der GAP ist nicht hinnehmbar. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, sich gemäß des Koalitionsvertrages gegen
Kürzungen des Agrarbudgets auszusprechen. Für neue Herausforderungen sind
zusätzliche Finanzmittel bereitzustellen.
2. Flächenzahlung fortführen – Keine „erweiterte Konditionalität“ für weniger Ausgleich
und keine Beschädigung bewährter Agrarumweltmaßnahmen
Der DBV tritt entschieden dafür ein, die Funktion der Direktzahlungen zur Unter-
stützung landwirtschaftlicher Einkommen, zur Risikoabsicherung und zum Ausgleich höherer EU-Standards zu erhalten. Der wirtschaftliche Wert dieser Mehrleistungen der deutschen Landwirtschaft für diese EU-Standards beträgt im Vergleich zum Weltmarkt bereits heute gut 4 Milliarden Euro pro Jahr (HFFA-Studie).
Der DBV hält die geplante deutliche Ausweitung der Auflagen hin zu einer „Super
Cross Compliance“ (sog. „erweiterte Konditionalität“) – bei gleichzeitiger Kürzung
des EU-Agrarbudgets – für den völlig falschen Weg. Denn so ginge die Einkom-
menswirkung der 1. Säule weitgehend verloren und der 2. Säule würde der Spiel-
raum für zusätzliche Agrarumweltmaßnahmen genommen. Bewährte Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule dürfen nicht beschädigt werden. Hier erbringen die deutschen Landwirte jetzt schon freiwillige Zusatzleistungen für Ressourcenschutz und Biodiversität auf jedem dritten Hektar.
Der DBV lehnt es daher ab, die Anforderungen des heutigen Greening in die
„Konditionalität“ zu verlagern. Zielführender ist es, das Greening in das von der EU-Kommission vorgeschlagene „Eco Scheme“ zu überführen. Eine freiwillige
Ausgestaltung für die Landwirte wird vom DBV unterstützt. Eine nationale Umverteilung von Fördermitteln der 1. Säule in die 2. Säule (derzeit in D 4,5 % der 1. Säule) würde die landwirtschaftlichen Betriebe wirtschaftlich schwächen und wird daher abgelehnt. Bund und Länder sollen die positive Steuerschätzung der nächsten Jahre dazu nutzen, ihren Mitteleinsatz in der 2. Säule auszubauen.
Die Basisprämie muss weiter einen fundamentalen Anteil der 1. Säule ausmachen, um die Aufgabe der direkt wirksamen Stabilisierung der Betriebe zu erfüllen und um den Ausgleich für hohe EU-Standards zu leisten. Eine betriebliche Degression bzw. Kappung von Direktzahlungen wird abgelehnt, weil es sinnvolle Strukturen und deren Entwicklungsperspektiven in Frage stellen würde. Der DBV hält den Zuschlag für die ersten Hektare bis zur durchschnittlichen Betriebsgröße für geeignet, die unterschiedlichen Strukturen der Betriebe zu berücksichtigen.
3. Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermeiden
Der DBV besteht auf vergleichbaren Rahmenbedingungen für alle Landwirte im
gemeinsamen Markt. Es gilt, ein weiteres Auseinanderdriften der nationalen
Fördersysteme im Zuge der neuen Strategiepläne zu verhindern. Subsidiarität in der Umsetzung und in der Administration ist sinnvoll, aber Grundelemente und
Konzeption der GAP müssen einheitlich gestaltet werden, um den gemeinsamen
Markt nicht in Frage zu stellen. Dazu gehört auch, die Möglichkeiten für gekoppelte Direktzahlungen EU-weit deutlich einzuschränken.
Ebenso müssen Bund und Länder im deutschen Strategieplan sicherstellen, dass
die Wettbewerbsposition der deutschen Landwirtschaft nicht geschwächt wird.
4. Agrarförderung endlich vereinfachen
Die EU-Kommission muss bei der Vereinfachung der Förderbürokratie jetzt „liefern“, bleibt dies aber mit ihrem Vorschlag noch weitgehend schuldig. Der DBV fordert dringlich einen Kurswechsel im Antrags- und Kontrollsystem. Die EU muss sich auf Kernziele und die Überwachung einfacher Indikatoren beschränken. Bund und Länder sollten die detaillierten Vorgaben zu Antrags- und Kontrollverfahren eigenverantwortlich und ohne EU-Anlastungsrisiken regeln dürfen und dies dann auch tatsächlich umsetzen. Kontrollen und Sanktionen müssen verhältnismäßig sein. Vor allem sind Bagatellregelungen dringend einzuführen.
Dringender Vereinfachungsbedarf besteht auch bei der Definition des
Dauergrünlandes, die sich zu einem bürokratischen Monstrum entwickelt hat. Die
Abschaffung des Systems der Zahlungsansprüche wird unterstützt. Der Umfang von Cross Compliance muss entschlackt werden, um so zum Beispiel auch das
überproportionale Sanktionsrisiko von Tier haltenden Betrieben zu reduzieren.
Der DBV warnt entschieden vor unüberlegten Vorschlägen zur Beschränkung der
Direktzahlungen auf „echte Landwirte“ und erinnert daran, dass die Prüfung des
„aktiven Landwirts“ aus guten Gründen ab 2018 abgeschafft worden ist. Es besteht die Gefahr, dass gerade Nebenerwerbslandwirte und Landwirte, die sich ein zusätzliches Standbein zur wirtschaftlichen Absicherung ihrer Betriebe geschaffen haben (z.B. Bauernhofurlaub, erneuerbare Energien), benachteiligt werden.
Der DBV kritisiert, dass sich die EU-Kommission über Delegierte Rechtsakte große
Spielräume bei der Auslegung und Umsetzung der GAP-Förderung verschaffen
möchte. Der DBV fordert, alle wesentlichen Punkte ausdrücklich und einheitlich im
EU-Basisrecht durch Rat und Parlament zu regeln.
5. Priorität für Zukunftsinvestitionen und nachhaltige Bewirtschaftung in der 2. Säule
Der DBV fordert weiter eine hohe Priorität für Maßnahmen zur Förderung einer
nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere für die Förderung von
Investitionen (einschl. Ressourcenschutz), Diversifizierung, Innovationen sowie
Bildung und Beratung. Eine besondere Junglandwirte- und Nachwuchsförderung wird begrüßt; diese sollte über Maßnahmen der 2. Säule erfolgen und offen für alle Rechtsformen sein. Der DBV fordert eine attraktivere Gestaltung der Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule mit entsprechenden Anreiz-Margen. Die Förderung der Weidetierhaltung muss bundesweit einheitlich ausgebaut werden. Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete muss einen hohen Stellenwert behalten.
6. Agrarmärkte und Risikomanagement
Der DBV bewertet den Vorschlag zur Einrichtung operationeller Programme für alle Produktionsbereiche (bisher Obst & Gemüse und Wein) grundsätzlich positiv. Diese Möglichkeit sollte in den Sektoren jeweils weiter erörtert werden.
Der DBV fordert in der Gemeinsamen Marktordnung erweiterte kartellrechtliche
Möglichkeiten zur Bündelung nicht nur auf Erzeugerebene, sondern auf der Ebene der von Landwirten getragenen Vermarktungs- und Verarbeitungsorganisationen – einschließlich der Genossenschaften.
Die Möglichkeiten zur Unterstützung der einzelbetrieblichen Risikovorsorge im
Rahmen der 2. Säule sollten vertieft diskutiert werden. Unabhängig davon hält der DBV national hier eine steuerliche Gewinnrücklage weiter für dringend notwendig.
7. GAP-Strategieplan gemeinsam mit der Landwirtschaft gestalten
Der DBV fordert von der Bundesregierung frühzeitig klare politische Signale für die Prioritäten des GAP-Strategieplanes. Dabei sollten die Erfahrungen und Erwartungen der landwirtschaftlichen Praxis systematisch in den Entscheidungsprozess von Bund und Ländern eingebunden werden. Die einheitliche Flächenzahlung für Acker und Grünland muss der Anker bleiben. Bewährte Länderprogramme der 2. Säule müssen fortgeführt werden können.
8. Rechtzeitig Klarheit herstellen
Der DBV hält eine Verständigung über den neuen Mehrjährigen Finanzrahmen noch vor der Europawahl 2019 für unbedingt notwendig. Die neue GAP-Strategieplanung benötigt einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf, damit die Landwirte sinnvoll planen können. Aus der überstürzten Einführung des Greening in 2015 sind Konsequenzen zu ziehen. Nach Lage der Dinge wird der neue GAP-Strategieplan nicht rechtzeitig Ende 2020/Anfang 2021 fertiggestellt sein, weshalb rechtzeitig eine Übergangsregelung auf Basis des derzeitigen Fördersystems zu beschließen ist. (DBV)