Bauernverband: Viel zu bürokratische GAP-Reform

Bauernverband: Viel zu bürokratische GAP-Reform -

Kontrollen Nach zwei Bundesratsbeschlüssen zur Kontrolle der neuen GAP-Regelungen hat der Deutsche Bauernverband (DBV) seine Kritik an dem mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verbundenen bürokratischen Aufwand bekräftigt. Der DBV beklagt, dass die umfangreichen Nachweis-, Melde- und Kontrollverpflichtungen der InVeKoS-Verordnung symptomatisch für eine aus Sicht der Landwirte viel zu komplizierte und bürokratische GAP-Reform seien. Positiv bewertete der DBV, dass unter anderem die Nachmeldepflicht bis zum 10. Oktober zur Nennung von Art, Artenbezeichnung und Artenanteil bei der Einsaat einer Kulturpflanzenmischung im Rahmen des Zwischenfruchtanbaus oder Gründecke als ökologische Vorrangfläche fallen gelassen worden ist. Auch die im Rahmen der Nachweis- und Meldepflichten des Betriebsinhabers ergänzte Klarstellung bezüglich der zulässigen Pflegemaßnahmen auf umweltsensiblem Dauergrünland wird  begrüßt. Dennoch lösten vor allem die mit der Umsetzung des Greening verbundenen Antrags- und Dokumentationspflichten Mehraufwand bei den Landwirten aus.

Anlass war der Beschluss des Bundesrates zur „Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften“. Diese enthält die Durchführungsvorschriften zum Verfahren und der Kontrolle der neuen Regelungen. Die Verordnung definiert den Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle als den vom Betriebsinhaber in seinem Flächen- und Nutzungshinweis angegebenen „Schlag“. Als ökologische Vorrangfläche genutzte Ackerschläge, die aus Pufferstreifen, Feldrändern oder Streifen von beihilfefähigen Flächen an Waldrändern bestehen, bilden danach mit dem angrenzenden Ackerschlag eine Parzelle.
AgE/red