Natura 2000 Das Land wird Waldbesitzern in Landschaftsschutzgebieten einen Ausgleich zahlen. Den Verbänden der Grundbesitzer und Nutzer geht das nicht weit genug. Sie wollen stärker gehört werden, damit Naturschutz gelingt.
Niedersachsen will Waldbesitzern künftig einen Ausgleich zahlen, wenn auf ihrem Besitz ein Landschaftsschutzgebiet eingerichtet wird. Dies sagte Umweltminister Olaf Lies am Dienstag in Hannover. Bislang soll eine Entschädigung nur bei der Einrichtung eines Naturschutzgebietes gezahlt werden.
Hintergrund ist die 1992 von der EU beschlossene Einrichtung des Natura-2000-Netzes. Zuständig für die Auswahl der Gebiete sind in Deutschland die Länder. Niedersachsen hat 385 Areale gemeldet, insgesamt 610.000 Hektar. Die praktische Umsetzung hinkt aber hinterher. Nach Angaben von Bernhard Reuter, dem Präsidenten des Niedersächsischen Landkreistages, sind derzeit 153 Verfahren abgeschlossen, 232 Verfahren sind noch offen. Sollten bis Ende 2018 nicht alle Schutzgebietsverfahren abgeschlossen sein, drohen in einem Vertragsverletzungsverfahren der EU hohe Strafen.
Als große Herausforderung für Bund und Länder haben die Spitzenvertreter von Grundeigentümer- und Nutzerverbänden die Umsetzung der europäischen Naturschutzziele bezeichnet. Diese kann aber nur gemeinsam mit den Grundeigentümern und Nutzern im ländlichen Raum gelingen, stellten Waldbesitzerpräsident Norbert Leben und Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke am Dienstag in einer gemeinsamen Verlautbarung fest, der sich der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN), die Familienbetriebe Land und Forst, die Landesjägerschaft und der Anglerverband anschlossen. „Die neue Landesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung festgelegt, die bisherigen Vorgaben zu Natura 2000 zu überprüfen, die EU- Vorgaben zu berücksichtigen und Grundschutz und Vertragsnaturschutz miteinander zu kombinieren“, heißt es in einem Positionspapier der sechs niedersächsischen Verbände. Diese Zielsetzung werde von den Grundeigentümer- und Nutzerverbänden einhellig begrüßt. Leider finde sich diese Absicht im bisherigen politischen Prozess und in der Verwaltungspraxis nicht wieder.
Die Verbände haben ihre Vorstellungen in einem Positionspapier formuliert, das sie allen Landtagsabgeordneten sowie dem Landeskabinett zugeschickt haben. Gefordert wird unter anderem eine landesweite Grundschutzverordnung für die Natura 2000-Gebiete und eine Regelung, die nicht über die EU-Vorgaben hinausgeht. Bisherige Unterschutzstellungserlasse seien aufzuheben, die Grundeigentümer- und Nutzerverbände in alle weiteren Schritte enger einzubeziehen. Die am Positionspapier beteiligten Verbände erneuern dazu das Angebot zum Gespräch, zu dem sie jederzeit Bereitschaft signalisieren.
dpa/PI/red