Düngerecht Aufatmen in Berlin: Die EU-Kommission lässt den Streit mit der Bundesregierung um ein schärferes Düngerecht vorerst ruhen. Im Bundestag besteht die SPD weiter darauf, dass ab 2018 eine Hoftorbilanz gilt.
Entgegen den bis vor Kurzem geäußerten Befürchtungen hat die Europäische Kommission bislang kein zweites Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen drohender Nichteinhaltung der Wasserrahmenrichtlinie eingeleitet, bestätigte ein Kommissionssprecher am Donnerstag voriger Woche.
Derzeit läuft in Brüssel die Notifizierung des vorgelegten Regierungsentwurfs für eine Novelle der Düngeverordnung. Ist dieses Verfahren beendet, wird die Kommission über weitere Schritte entscheiden. Bereits 2013 eröffnete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie gegen die Bundesrepublik. In Brüssel sieht man nicht nur die Ziele der EU-Nitratrichtlinie, sondern auch die der Wasserrahmenrichtlinie gefährdet.
Unterdessen haben in Berlin die parlamentarischen Beratungen der Neufassung des Düngegesetzes begonnen, die wiederum die Voraussetzung für die Novelle der Düngeverordnung schaffen soll. Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihre Blockade der koalitionsinternen Verhandlungen aufgegeben, was Agrarsprecher Wilhelm Priesmeier mit „positiven Signalen der Bundesregierung und des Koalitionspartners“ begründete. Priesmeier geht davon aus, dass seine Fraktion wesentliche Forderungen wird durchsetzen können. Dazu zählt er die verbindliche Einführung einer obligatorischen Hoftorbilanz ab 2018. Bislang sieht der Eentwurf lediglich eine Verordnungsermächtigung für die Einführung einer Hoftorbilanz vor. Einzelheiten sind jedoch offen. Auch die Grünen bestehen zumindest in den belasteten Gebieten auf einer Hoftorbilanz. Weiterer Kernpunkt ist für sie der Zugriff der Düngebehörden auf vorhandene Daten.
Demgegenüber sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Johannes Röring in der Debatte gegen überzogene Regelungen aus. Zwar sei der Handlungsbedarf unstrittig, sagte Röring im Bundestag. Man dürfe jedoch nicht so tun, als gebe es einen rechtsfreien Raum. Röring: „Wir müssen Pflanzen so stark düngen, wie sie Bedarf haben, nicht mehr, aber auch nicht weniger.“ Außer Frage stehe, dass bei Grenzwertüberschreitungen vor Ort angepasste Lösungen gesucht werden müssten. Fachlich geboten sei zudem, auch die Gärreste von Biogasanlagen in die Stickstoffbilanzierung einzubeziehen.
Mit Nachdruck warnte der Abgeordnete allerdings vor einer „Politik für Großgrundbesitzer“, wenn für die Erfüllung von Vorgaben immer mehr Flächen nachgewiesen werden müssten. Stattdessen müsse man die flächenarmen Betriebe im Blick behalten, deren wesentliche Einkommensquelle die Tierhaltung sei.
AgE/red