Bürgschaft würde besser passen

Bürgschaft würde besser passen - Foto: landpixel
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Liquiditätshilfen Mit einer Eilverordnung ging das Liquiditätshilfeprogramm des Bundes an den Start. Für niedersächsische Betriebe wird es allerdings keine allzu große Unterstützung sein, stellt das Landvolk enttäuscht fest.

Landwirte können bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) einen Darlehenszuschuss von zehn Prozent auf ein Liquiditätsdarlehen ihrer Hausbank beantragen. Gewährt werden Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro je Betrieb, sofern der Betrieb von einem erheblichen Preisrückgang in den Bereichen Milch oder Fleisch betroffen ist.

Beim Landvolk Niedersachsen löst die Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums jedoch keine Euphorie aus. „Viele unserer Landwirte, die in der aktuellen, wirtschaftlich schwierigen Zeit dringend Hilfe benötigen, werden von dem Liquiditätshilfeprogramm des Bundes kaum profitieren können“, stellte Präsident Werner Hilse fest. Er sieht in dem Programm zur Aufnahme neuer Darlehen für sie kaum eine echte Hilfe und meint: „Die Betriebsleiter, die bereits jetzt echte Engpässe in der Finanzierung zu verzeichnen haben, wären effektiver mit einem Bürgschaftsprogramm bedient“.
Nach den bereits heftigen Rückgängen bei den Betriebsergebnissen rutschen aufgrund der schwierigen Marktlage jetzt immer mehr Höfe in die roten Zahlen. Für sie werde es schwierig, über neue Kredite zu verhandeln, um dann in den Genuss der Liquiditätshilfen zu kommen. Ein Bürgschaftsprogramm hätte den Vorteil eines besseren Ratings und böte damit auch die Möglichkeit, von den niedrigeren Zinsen zum Beispiel der Landwirtschaftlichen Rentenbank zu profitieren.

Zudem bezeichnet der Landvolkpräsident die maximalen Zuschüsse in Höhe von 10.000 Euro als relativ gering. Gleichwohl würden vermutlich zahlreiche Betriebsleiter das Liquiditätsprogramm für neue Kredite nutzen. Das Landvolk verzeichnete im Vorfeld ein großes Interesse der Landwirte an dem neuen Hilfsprogramm.

Bis zum 18. Dezember müssen Interessenten bei der BLE die Darlehenszuschüsse beantragen. Der Zuschuss ist an den Nachweis eines Rückganges der Erzeugerpreise um 19 % in einer bestimmten Vergleichs­periode gebunden. Für die meisten Milchviehhalter dürfte sich dieser Preisrückgang je Kilogramm Milch vom zweiten Quartal 2015 zum zweiten Quartal 2014 relativ leicht nachweisen lassen.

Bei Schweinehaltern könnte es sich schwieriger gestalten. Für sie wurde der Referenzzeitraum für den Preisrückgang je Tier auf die ersten drei Quartale 2015 im Vergleich zu den ersten drei Quartalen 2013 festgelegt. Sauenhalter verkaufen ihre Ferkel nicht immer mit den identischen Gewichten, daher gibt es größere Preisschwankungen je Ferkel, gibt das Landvolk zu bedenken.
Sollte das Programm überzeichnet werden, werden die Zuschüsse anteilig gekürzt. Landwirte erhalten Informationen zu den Konditionen des Liquiditätshilfeprogrammes in den Geschäftsstellen der Landvolk-Kreisverbände. red/PI