Bund muss Regeln vorlegen

Wolf- Foto: pixabay
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Wolfsmanagement Die Umweltminister machten in Bremen endlich Ernst: Bis zum Frühjahr soll Berlin einheitliche Vorgaben für auffällige Wölfe machen. Und Brüssel erlaubt jetzt, Schutzmaßnahmen für Weidetiere zu 100 % zu erstatten.
Die Europäische Union kommt den Ländern bei der Unterstützung von Weidetierhaltern gegen Wolfsübergriffe entgegen. Mitgliedstaaten dürfen jetzt Investitionen in Vorsorgemaßnahmen  zu 100 % finanzieren, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt. Bislang konnten nur 80 % der Vorsorgekosten, etwa für die Anschaffung von wolfssicheren Zäunen oder von Herdenschutzhunden, erstattet werden.

Auch Schäden, die infolge eines Wolfsrisses auftreten, dürfen künftig vollständig erstattet werden. Dies gilt ebenso für bestimmte indirekte Schäden, wie die Behandlungskosten verletzter Tiere oder die Arbeitskosten bei der Suche versprengter Tiere.

Baustein zur Akzeptanz
Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies kündigte eine schnelle Umsetzung des Brüsseler Beschlusses auf Landesebene an. Das ist für ihn „ein weiterer kleiner Baustein, der dazu beitragen kann, die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Wolf zu erhalten“.

Nahezu zeitgleich mit dem Eintreffen der Neuigkeiten aus Brüssel forderten die Umweltminister der Länder den Bund auf ihrer Umweltministerkonferenz (UMK) in Bremen auf, bis zum Frühjahr eine „rechtssichere Grundlage zur Entnahme von problematischen Wölfen zum Schutz der Weidetierhaltung“ vorzulegen. Der Bund wird außerdem gebeten, eine Habitatanalyse für den Wolf zu erarbeiten und eine Abschätzung des günstigen Erhaltungszustands vornehmen. Zudem sollte die im Oktober beschlossene deutsch-polnische Arbeitsgruppe schnellstmöglich eingerichtet werden.

In einem Offenen Brief an die Umweltministerkonferenz hatte ein Bündnis von Weidetierhaltern und Naturschutzorganisationen zuvor gewarnt, Tierhaltung und Naturschutz gegeneinander auszuspielen. Dem Bündnis gehören unter anderem der Bundesverband Berufsschäfer (BVBS), der World Wide Fund for Nature (WWF) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) an. Für die Mitglieder des Bündnisses sind „Problemwölfe“ Tiere, die empfohlene Herdenschutzmaßnahmen mindestens zweimal überwunden und Nutztiere getötet oder verletzt haben.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) sieht dagegen schon die Annäherung an Siedlungen als problematisch an. Er rief die Bundesregierung dazu auf, den Spielraum der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie für eine Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes zu nutzen. „Wir brauchen klar definierte Kriterien, die auch von der betroffenen Bevölkerung mitgetragen werden. Es geht um die Herstellung eines Sicherheitsgefühls vor dem größten heimischen Fleischfresser“, betonte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke.

Vergrämen nicht möglich
Wölfe sind nach Auffassung des Jagdverbandes bereits verhaltensauffällig, wenn sie sich auf Nutztiere spezialisiert haben oder sich mehrfach menschlichen Siedlungen nähern. Eine Vergrämung sei in der Praxis nicht möglich, deshalb müssten verhaltensauffällige Einzeltiere oder Rudel schnellstmöglich entnommen werden.
AgE/red