Überarbeitung Die Kürzung der Solarstromvergütung wird nun doch nicht so kommen, wie es sich die Bundesregierung vorgestellt hat. In der vorigen Woche einigte sich der Bundesrat darauf, den Vermittlungsausschuss zu der vom Bundestag beschlossenen Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) anzurufen, um das Gesetz grundlegend zu überarbeiten. Auch einige schwarz-gelb geführte Länder stimmten gegen die Novelle.
Die Länderkammer begründete ihre Entscheidung damit, dass die geplanten Zubaukorridore die Ausbauziele in Frage stellen würden und die Investitionssicherheit der gesamten Branche beeinträchtigten. Die drastischen Kürzungen verschärften zudem den Wettbewerb auf dem Photovoltaik-Herstellermarkt über das gebotene Maß hinaus.
Die Länder fordern nun, von der Absenkung Abstand zu nehmen, die Vergütung für Anlagen größer als 10 MW zu belassen, das Marktintegrationsmodell nicht weiter zu verfolgen und die Anlagenvergütungsklassen neu zu überarbeiten. Damit wurden faktisch alle Neuerungen wieder in Frage gestellt. Außerdem verlangt der Bundesrat angemessene Übergangsfristen.
Opposition und Branchenverbände zeigten sich über die Entscheidung erleichtert.
Im Vorfeld hatte der Deutsche Bauernverband (DBV) nochmals gefordert, die Vergütung von Solar-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen zur Diskussion zu stellen. Aus Sicht des DBV sollte die Photovoltaikförderung auf Konversionsflächen und Dachflächen konzentriert werden. Auf diesen Aspekt ging der Bundesrat jedoch in seiner Begründung nicht ein.
AgE/red