Chancen für Biogas wahren

Chancen für Biogas wahren - Foto: Landvolk
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EEG-2016 Im neuen Erneuerbare-Energien-Gesetz fehlen Anreize, effiziente Biogasanlagen fortzuführen. Geht so nicht, sagt der Bundes-landwirtschafts-minister. Das Landvolk warnt davor, Betreiber der ersten Stunde zu verunsichern.

Der Streit innerhalb der Bundesregierung über die Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG-2016) dauert an. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nach wie vor kein grünes Licht für eine Versendung seines Referentenentwurfs an die Länder und an Verbände gegeben. Auch die Staatssekretäre der beteiligten Ressorts konnten in der vorigen Woche kein Einvernehmen erzielen.
Am entschiedensten kritisiert wird der Entwurf vom Bundeslandwirtschaftsministerium. Ressortchef Christian Schmidt hatte Ende Februar bei seinem Kabinettskollegen Sigmar Gabriel Rahmenbedingungen für eine verlässliche Förderung der Bioenergie angemahnt. Ohne eine Anschlussregelung im neuen EEG drohe der Bioenergie der Garaus, so die Befürchtung.

Das novellierte EEG müsse der Bioenergie ökonomische Chancen einräumen und dabei sowohl Alt- als auch Neuanlagen einbeziehen, forderte die parlamentarische Staatssekretärin Maria Flachsbarth in Berlin. Sie warnte jedoch davor, dies als generelle Bestandsgarantie zu verstehen. Vielmehr gelte es, die effizientesten Anlagen auch über die übliche 20-Jahresfrist hinaus zu erhalten und das System zunehmend auf Reststoffe zu konzentrieren.
Die EEG-Novelle muss nach Einschätzung des Landvolkes die zukünftigen Ausschreibungsregelungen konkret beschreiben, und zwar sowohl für bereits bestehende wie auch zukünftige Anlagen. Die Betreiber der Anlagen dürften nicht auf künftige Rechtsverordnungen vertröstet werden.

Das Landvolk warnt vor einer Verunsicherung der Betreiber von Anlagen, die bis etwa 2010 entstanden seien. Die Förderung dieser Pionieranlagen laufe ab 2020 sukzessive aus. „Der flexible Alleskönner Biogas muss im Energiemix weiter eine Rolle spielen“, fasst Oestmann zusammen. Bei freier Wahl des eingesetzten Substrats würden Gülleanlagen bevorzugt, Ackerflächen als Rohstoffquelle entlastet. Das von den Biogasbestandsanlagen produzierte Energievolumen dürfe keinesfalls parallel zu den Atomkraftwerken vom Netz genommen werden. Das gehe zu Lasten der Energiewende, der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität.

Zusätzliche Anreize muss das EEG für die Errichtung sogenannter Bürgerwindparks setzen. Absolut kein Verständnis hat der Verband für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. Das Landvolk lehnt auch Photovoltaik auf Freiflächen ab, sie seien effektiver und intelligenter zu nutzen, Photovoltaikanlagen auf Dächern besser platziert.
AgE/LPD/red