Alterssicherung Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat Fakten und Hintergrundinformationen zum Thema „Hofabgabe“ zusammengestellt. Damit will sich der Bundesträger an der gegenwärtigen Diskussion um eine Neugestaltung der Hof-abgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) beteiligen. Er positioniert sich eindeutig gegen die Abschaffung der Klausel.
Begründet wird dies in erster Linie mit deren agrarstruktureller Wirkung. EU-weit verfüge Deutschland über die jüngsten Unternehmer. Nach SVLFG-Angaben werden in Deutschland jährlich etwa 25.000 landwirtschaftliche Betriebe erfolgreich an einen Nachfolger übergeben. Die Zahl der über 65-jährigen „Altlandwirte“, die ihren Betrieb ohne Altersrentenbezug weiterbewirtschaften, wird mit knapp 10.000 angegeben – auf seit Jahren nahezu konstantem Niveau. Nach Einschätzung des Bundesträgers führt die Hofabgabeklausel nicht in größerem Umfang zu Scheinabgaben, das das unternehmerische Risiko vollständig auf den Scheinnachfolger übergehe. Ohne die Hofabgaberegelung würden nach Auffassung der Sozialversicherung zukunftsweisende Entscheidungen für die Entwicklung des Betriebes hinausgezögert.
AgE/red