Dauergrünland Kurzfristige Änderungen der Definition und der Auslegungen des Dauergrünlandbegriffs auf europäischer Ebene hat das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) gefordert. Aus seiner Sicht sind die „aktuellen Dauergrünland-Regelungen im Sinne des Eigentums- und Vertrauensschutzes völlig inakzeptabel, aus ökologischen Gesichtspunkten zutiefst kontraproduktiv und stehen dem Ziel der Grünlanderhaltung völlig entgegen“.
Der DBV fordert, den Wechsel von Grünfutterpflanzen und auch eine Brache als Fruchtfolgebestandteil zu werten. Darüber hinaus ist eine generelle Aussage der EU-Kommission erforderlich, dass die Definition des Dauergrünlands nicht brachliegenden Flächen erfasst. Klarzustellen sei zudem, dass auch solche Flächen den Ackerstatus behalten, die in freiwilligen Schutzmaßnahmen vorübergehend als Dauergrünland deklariert werden.
PI/red