(DBV/Berlin). In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung begrüßt der Deutsche Bauernverband (DBV) das Vorhaben im Grundsatz, übt jedoch deutliche Kritik an der Ausgestaltung. Nach wie vor fehlen eine verlässliche Finanzierung und ein angepasstes Genehmigungsrecht. DBV-Veredelungspräsident und Präsident des Westfälisch-Lippischen Bauernverbandes, Hubertus Beringmeier, sieht im Gesetzentwurf massiven Nachbesserungsbedarf: „Dieser Entwurf zur Haltungskennzeichnung weist erhebliche Schwachstellen auf, mit denen die angestrebte Wirkung nicht nur verfehlt, sondern in Teilen sogar konterkariert wird. Beispielsweise ist die Sauenhaltung nicht berücksichtigt. So können betäubungslos kastrierte Ferkel aus dem Ausland in den heimischen Markt importiert werden und würden das Tierwohllabel erhalten. Zudem droht durch dieses Gesetz ein weiteres Bürokratie-Monster für unsere Betriebe, weil weder ein Anschluss an vorhandene amtliche Meldesysteme noch an private Qualitätssicherungssysteme hergestellt werden soll.“
In seiner Stellungnahme hebt der Verband hervor, dass der Anwendungsbereich nicht weitreichend genug gestaltet sei. Dringend müsse auch der Bereich der Verarbeitungsware, und neben dem Lebensmitteleinzelhandel auch Verarbeiter, Großverbraucher und Gastronomie mit einbezogen werden. Zwingend notwendig sei neben der Haltungskennzeichnung auch eine Herkunftskennzeichnung.
Quelle: DBV-Pressemitteilung vom 29.08.2022