Der Königsweg heißt „Realverband“

Realverbände im Wandel der Zeit -
Foto: Landvolk Niedersachsen
Bild-Download des Originals: | Web-Version:

Neuer Verband Wirtschaftswege und andere Anlagen in die Hände von Realverbänden zu legen, hat einige Vorteile. Um die Vorstände bei ihrer Arbeit mehr zu unterstützen, wird aus einer Landvolk-Arbeitsgemeinschaft nun ein Verband. Wirtschaftswege im Außenbereich sollen in erster Linie Acker-, Grünland- und Forstflächen in der Feldmark erschließen. Das setzt aber voraus, dass die Wege auch von den land- und forstwirtschaftlichen Maschinen befahren werden können. Um die Frage zu beurteilen, welcher Ausbauzustand nötig ist, werden die jüngst überarbeiteten Richtlinien für den ländlichen Wegebau herangezogen. Sie müssen beachtet werden, wenn der Wegebau staatlich gefördert wird.


Aufwand für Wege in kommunaler Hand hoch
Sind die Wirtschaftswege in kommunaler Hand, lässt sich oft beobachten, dass der Aufwand für den Wegeausbau sehr hoch ist und die Eigentümer von Anliegergrundstücken in Form von Straßenausbaubeiträgen finanziell stark belastet werden. Das liegt im Wesentlichen an zwei Dingen:
(1) Die Anforderungen an den Ausbauzustand sind häufig zu hoch. Das liegt daran, dass die öffentliche Hand den Wegen noch weitere Funktionen beimisst: So sollen die Oberflächen möglichst glatt sein, damit beispielsweise auch Radfahrer und Skater ihn ungehindert nutzen können. Kostengünstigere Varianten, wie etwa Schotterdecken, scheiden dann meistens aus.
(2) Außerdem werden die Ausbaukosten nach dem Straßenausbaubeitragsrecht nicht auf alle Eigentümer der Feldmarkgrundstücke umgelegt, sondern nur die Anlieger herangezogen. Das wird nicht nur als ungerecht empfunden; die individuelle Belastung wäre zudem geringer, wenn alle an den Ausbaukosten beteiligt würden. Dieses Problem besteht dort in der Regel nicht, wo sich Wirtschaftswege im Eigentum und in der Baulast von Realverbänden (Unterhaltungsverbände) befinden. Der Realverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, seine Mitglieder sind die Eigentümer der Grundstücke im Realverbandsgebiet. Je nach Anteil ihrer Flächen müssen sie die Kosten von Unterhaltung und Ausbau tragen. Außerdem entscheiden die Verbände durch ihre Mitglieder über Fragen des Ausbauzustandes. Auf diese Weise werden sachgerechte Entscheidungen getroffen, die sich an den Bedürfnissen vor Ort orientieren. So wird beispielsweise ein Stichweg, der am Ende der Feldmark eine extensiv genutzte Weide erschließt, nur so ausgebaut, wie es die tatsächliche Nutzung erfordert. Da reicht oftmals schon ein grasbewachsener Weg. Kommunalpolitiker tragen in diesem Zusammenhang oft ihre Befürchtung vor, dass Realverbände die Wege einer Nutzung für Freizeitaktivitäten entziehen. Das ist aber unbegründet, denn: Auch Wege eines Realverbandes dürfen rechtlich gesehen von jedem betreten und mit Fahrrädern befahren werden.


Realverbände brauchen Hilfe in vielen Fragen
Die Realverbände werden mitgliedschaftlich geführt, egal ob sie seit mehr als 100 Jahren bestehen oder erst neu gegründet wurden und unabhängig davon, ob sie Wegeunterhaltungs- oder Forstbewirtschaftungsverbände sind. Grundsätzliche Fragen sind laut Realverbandsgesetz Angelegenheit der Mitgliederversammlung. Im Übrigen führt der Vorstand den Verband. Die Vorstandsmitglieder interessieren sich zunehmend dafür, über Rechte und Pflichten von Realverbänden und ihre Organe informiert zu werden. Doch auch neue Fragen kommen hinzu, etwa solche zum Datenschutz. Aus diesem Grund hatte der Landvolkverband bereits in den 1960er-Jahren die „Arbeitsgemeinschaft (AG) der Realverbände im Landesverband des niedersächsischen Landvolkes e. V.“ gegründet, die sich bisher der Interessen der Realverbände angenommen hat.


Mehr Beratung durch rechtsfähigen Verein
Allerdings stieß die Arbeitsgemeinschaft organisatorisch und wegen der vielen Anfragen an ihre Grenzen. Am 20.11.2019 wird die AG der Realverbände in einer Mitgliederversammlung in einen rechtsfähigen Verein überführt. Der künftige Verband wird den Namen „Vereinigung niedersächsischer Realverbände e. V.“ tragen und seine Mitglieder vor allem in organisatorischen Fragen eines Realverbands beraten. Insbesondere sollen Schulungen und eine regelmäßige Mitgliederinformation organisiert und eine Fortentwicklung des Realverbandsrechts vorangetrieben werden.
Für Informationen und Beratungen, die darüber hinausgehen – etwa zum Förderrecht und zum Leitungsbau – sollen die Geschäftsstellen der Landvolkkreisverbände den Realverbänden zur Seite stehen. Einige Kreisverbände wollen im Bedarfsfall auch die Übernahme der Geschäftsführung anbieten, wenn sich der Vorstand vor Ort dazu nicht in der Lage sieht. Damit wird den Realverbänden ein Organisationsrahmen geboten, der ihnen hilft, sich zukunftsorientiert aufzustellen.

Harald Wedemeyer,
Landvolk Niedersachsen