Die EU-Landwirtschaftsexperten bewegen sich doch

Die EU-Landwirtschaftsexperten bewegen sich doch -

GAP-Reform Die Landwirtschaftsexperten im Europaparlament nähern sich in bestimmten Fragen zur Ökologisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik einander an. Das geht aus Entwürfen zu Kompromissvorschlägen hervor, die voraussichtlich im Dezember finalisiert werden. Danach sollen bestimmte Gruppen von Landwirten von der Pflicht zur Anwendung der Greeningmaßnahmen ausgenommen werden. Dies gälte neben den Teilnehmern an äquivalenten Agrarumwelt- und Klimaprogrammen auch für solche Landwirte, deren förderfähige Fläche zu mehr als 75 Prozent aus Grünland besteht und deren verbleibende Ackerfläche 20 ha nicht übersteigt. Auch eine regionale oder nationale Umweltzertifizierung soll angerechnet werden können, solange sie als äquivalent angesehen wird. Ferner sollen Kleinbetriebe mit weniger als zehn ha Ackerfläche von der Fruchtfolgediversifizierung und der Anlage ökologischer Vorrangflächen ausgenommen werden. Betriebe mit Ackerflächen zwischen zehn und 30 ha sollen nur zum Anbau von zwei Kulturen verpflichtet werden, nicht drei, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen. Die zusätzliche Frucht wäre lediglich auf größeren Betrieben obligatorisch. Ferner sollen nur jene Höfe ökologische Vorrangflächen vorhalten, deren Ackerfläche zehn ha und 20 Prozent an der Gesamtfläche übersteigt. Der notwendige Anteil der Vorrangflächen wird gleichzeitig von sieben auf 3,5 Prozent im ersten Jahr der Umsetzung und auf fünf Prozent in den Folgejahren verringert. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten ab dem zweiten Jahr die betriebsübergreifende Verwaltung von bis zu 3,5 Prozent der Vorrangflächen auf regionaler Ebene gestatten, um die Bildung angrenzender Gebiete zu fördern.

Bei Cross Compliance sollen Landwirte künftig bei geringfügigen Verstößen nicht sofort bestraft, sondern beim ersten Mal nur verwarnt werden. Erst wenn sich herausstellt, dass der Betriebsinhaber innerhalb eines Jahres keine Abhilfe geschaffen hat, würden Beihilfekürzungen fällig – dann allerdings auch rückwirkend. Den zahlreichen EU15-Staaten, die Probleme mit der Umstellung auf eine Regionalprämie haben, kommen die Abgeordneten entgegen, indem sie gestatten, dass die Angleichung bis 2019 nicht vollständig, sondern nur bis zu 80 Prozent erfolgen muss. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass Betriebe, die Beihilfen abgeben müssen, höchstens 30 Prozent ihres Niveaus von 2014 verlieren. Der Landwirtschaftsausschuss wird sich voraussichtlich im Januar 2013 auf eine erste Position festlegen.

COPA-Präsident Gerd Sonnleitner stellte vergangene Woche mit Blick auf das Greening und ökologische Vorrangflächen vor Journalisten klar, es gehe den COPA-Mitgliedsorganisationen nicht um Prozentzahlen. Vielmehr wolle man das Greening insgesamt flexibler gestalten.
AgE