Direktvermarktern droht eine Kostenlawine

Direktvermarktern droht eine Kostenlawine -

Gebührenordnung Als „Selbstbedienungsladen“ für Behörden bezeichnet Landvolkpräsident Werner Hilse den soeben vom Land vorgelegten Entwurf über eine Gebührenordnung für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung.

„Minister Meyer brüstet sich mit einer Vielzahl zusätzlicher Kontrolleure. Deren Bezahlung will er jetzt der Wirtschaft aufs Auge drücken, selbst wenn keine Mängel festgestellt werden können“, kritisiert Hilse. Die erwarteten Einnahmen hat das Land bereits in den Haushaltsplan eingestellt.

Auch für beanstandungslose Routinekontrollen sind zum Teil neue, zum Teil deutlich höhere Gebühren vorgesehen. Nach den Entwürfen sollen für jeden Besuch eines Lebensmittel- oder Futtermittelkontrolleurs pauschal 510 Euro berechnet werden – auch wenn es nur einen kleinen Hofladen oder Nebenerwerbsbetrieb betrifft. Wird eine Laborprobe gezogen, sind sogar 1.355 Euro fällig. Der Betrag wird auch gefordert, wenn es keine Beanstandung gibt. Auf Landwirte, Verarbeitungsbetriebe und Handel rollt nach Einschätzung des Landvolkes eine Kostenlawine zu. Ausgesprochen teuer werden dürfte es für Direktvermarkter wie Hofläden oder Wochenmarktbeschicker.   Im Handumdrehen kann eine Marktkontrolle künftig mehrere tausend Euro für die Kreis- oder Stadtkasse einspielen. „Solche Routinekontrollen zählen zur Daseinsvorsorge des Staates“, argumentiert Hilse. Jeder Autofahrer würde auf die Barrikaden gehen, wenn er für jedes Passieren einer Radarfalle eine Rechnung bekäme, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird. Ähnliche Reaktionen erwartet der Verband bei Landwirten oder Einzelhändlern, sollten die Gebührenpläne umgesetzt werden.
LPD/red