Vorarbeit Für die Neufassung der Düngeverordnung ist dies ein wichtiger Schritt: In der Woche vor Weihnachten beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes und anderer Vorschriften. Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Änderungen im Düngerecht geschaffen werden.
Eine Änderung des Düngegesetzes ist unter anderem notwendig, um Gärreste pflanzlichen Ursprungs in die betriebliche Obergrenze von 170 kg N/ha einbeziehen zu können. Erforderlich ist zudem eine Erweiterung der Zweckbestimmung des Gesetzes. Neue Vorschriften zum Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sowie die Schaffung von Verordnungsermächtigungen sollen gewährleisten, dass in der Düngeverordnung Regelungen zu Nährstoffvergleichen für den Gesamtbetrieb erlassen werden können. Damit könnte der Einführung einer Hoftorbilanz der Weg geebnet werden.
Schließlich soll im Düngegesetz eine Rechtsgrundlage für die geplante Datenübermittlung geschaffen werden. Hier geht es um solche Daten, die von den Behörden im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) sowie den für die Überwachung des Tierseuchenrechts zuständigen Ämtern erhoben wurden beziehungsweise werden. Diese Daten sollen den für die Überwachung des Düngerechts zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden. Die übermittelten Daten sollen ausschließlich zum Zweck der düngerechtlichen Überwachung genutzt werden dürfen.
Die SPD wertete den Kabinettsbeschluss als Bestätigung ihrer Positionen. Mit der Novelle würden die Voraussetzungen für die Einführung der Hoftorbilanz sowie für einen besseren Datenabgleich geschaffen, erklärten der agrarpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Wilhelm Priesmeier, und die zuständige Berichterstatterin Rita Hagl-Kehl. Die SPD begrüße, dass sie sich mit ihrer klaren Forderung zur Einführung der Hoftorbilanz gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium durchsetzen konnte. Mit der vorliegenden Ermächtigung könne die Hoftorbilanz, wie in der Düngeverordnung angekündigt, zunächst für viehintensive Betriebe zum 1. Januar 2018 eingeführt werden.
Die Grünen zeigten sich skeptisch. Agrarsprecher Friedrich Ostendorff schließt nicht aus, dass die Bundesregierung „die Düngeverordnung in die nächste Legislaturperiode verschleppen wird“. Stattdessen sei es notwendig, die Tierhaltung auf der vorhandenen Fläche zu begrenzen.
AgE/red