
Düngerecht – Die noch ganz frische Düngeverordnung reicht Brüssel offenbar nicht aus. Das deutete sich schon länger an. Nun hat der Bund Vorschläge zum Nachbessern eingereicht hat, ohne die Länder einzubeziehen, das hat überrascht.
Die Bundesregierung will die Düngeverordnung erneut ändern. Vorschläge dafür hat sie in der vorigen Woche der Europäischen Kommission zukommen lassen. Sie sollen die Brüsseler Kritik am aktuellen Recht aufnehmen und ein Vertragsverletzungsverfahren abwenden.
Vorgesehen ist zum einen, den bislang geforderten Nährstoffvergleich durch eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen zu ersetzen. Zum anderen soll es zusätzliche Maßnahmen in nitratbelasteten Gebieten geben. Dazu zählen ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerkulturen sowie ein Verbot der Herbstdüngung bei Wintergerste und Winterraps.
Zudem sollen in den „roten Gebieten“ die geltenden Sollwerte für die Düngebedarfsermittlung um 20 Prozent niedriger liegen als andernorts. Schließlich soll die Stickstoffobergrenze von 170 kg pro Hektar und Jahr für organische Düngemittel schlagbezogen erfolgen. Generell sollen die Länder in „roten Gebieten“ größere Spielräume für weitergehende Maßnahmen erhalten.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagierte verärgert und mahnte Verlässlichkeit an. „Änderungen im Jahresrhythmus sind ein Vertrauensbruch“, monierte Präsident Joachim Rukwied. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner zeigte Verständnis für die Kritik, hält aber eine Nachbesserung für unerlässlich. Staatssekretär Hermann Onko Aeikens verwies in einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete auf schwierige Beratungen, um innerhalb der Bundesregierung eine einheitliche Position zu erarbeiten. Bereits Ende Februar soll ein Referentenentwurf zur Änderung der Düngeverordnung vorliegen. Im Herbst könnte die Notifizierung durch die Kommission erfolgen, die neue Düngeverordnung im Mai 2020 in Kraft treten.
Offensichtlich kam das Vorgehen des Bundes für die Bundesländer überraschend. Das Agrarministerium in Hannover stimmt nach eigener Auskunft derzeit intern ab, welche der in Frage kommenden Maßnahmen in den sogenannten roten Gebieten nach aktuellem Recht anzuwenden wären. Ob weitere Maßnahmen verpflichtend umgesetzt werden müssen, bleibe angesichts der erneuten Novellierung der Düngeverordnung abzuwarten, hieß es. Es erscheine nicht ausgeschlossen, dass Niedersachsen verpflichtet werden könne, die von der Bundesregierung genannten vier zusätzlichen Maßnahmen in Zukunft in sensiblen Gebieten umzusetzen.
„Grundsätzlich stehen wir zu der Überzeugung, dass man die vor einem Jahr nach heftigen Diskussionen beschlossene Düngeverordnung erst einmal hätte wirken lassen sollen“, kommentierte Landvolkpräsident Albert Schulte to Brinke die Entwicklung. Besonders kritisch sieht er die für sensible Gebiete diskutierten Maßnahmen, darunter die verpflichtende Reduzierung der Düngung um 20 % unter den Bedarf der Pflanzen und das teilweise Verbot der Herbstdüngung. „Die Viehbestände sinken und der Mineraldüngereinsatz geht zurück. Das sind Belege dafür, dass unsere Landwirte auf dem richtigen Weg sind. Wir appellieren an alle, diesen Weg konsequent weiter mitzugehen“, sagte Schulte to Brinke. ste