Ein Viertel für Umwelt- und Klimaschutz

Ein Viertel für Umwelt- und Klimaschutz -

Zweite Säule Deutschland, Österreich und zahlreiche andere EU-Mitgliedstaaten halten es für eine gute Idee, die Leitlinie vorzugeben, dass ein Viertel der Ausgaben für die ländliche Entwicklung in den Umwelt- und Klimaschutz fließen sollten. Daraus jedoch eine rechtlich bindende Vorgabe zu machen, lehnen sie ab. Das wurde am Montag vergangener Woche beim Agrarrat in Luxemburg deutlich.
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner pochte darauf, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie den Ökolandbau auch künftig mit einem erhöhten EU-Kofinanzierungsanteil zu belohnen. Dies verlangte sie ferner für Ausgleichszahlungen, die im Rahmen von Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie gewährt werden.

Darüber hinaus warnte Aigner erneut davor, dass die Agrarumweltförderung durch das geplante Greening der Direktzahlungen ins Hintertreffen geraten könnte.
EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos mahnte: „Wir dürfen uns nichts vormachen: Der EU-Haushalt für die Zweite Säule wird nicht ausgebaut.“ Eine erhöhte Mitfinanzierung der Programme durch die EU, beispielsweise der Agrarumweltprogramme, laufe auf eine Verringerung der Gesamtausgaben für die ländliche Entwicklung hinaus.

Ciolos signalisierte Unterstützung für den Wunsch, den Ausgabenanteil von 25 % für Umwelt- und Klimamaßnahmen als reine Orientierung vorzugeben. Eine rechtliche Verpflichtung sei nicht sinnvoll; dies könne vielmehr dem Ziel der Effizienzsteigerung und echten Ergebnissen vor Ort zuwiderlaufen. Eine kleinere Gruppe von Mitgliedstaaten, darunter Dänemark und Großbritannien, machen sich jedoch für ein verpflichtendes Ziel von 25 % Umweltausgaben stark, Schweden verlangt gar 50 %.
AgE/red