Einzug der Zahlungsansprüche später

Einzug der Zahlungsansprüche später - Foto: Rust
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GAP-Reform Lange wurde spekuliert, ob die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) fristgerecht zum 1. Januar 2014 umgesetzt werden kann. Nun hat die Europäische Kommission einen Vorschlag mit Übergangsfristen zur Anwendung im Jahr 2014 vorgelegt. Danach verschieben sich der geplante Einzug der Zahlungsansprüche sowie die Einführung des Greenings um ein Jahr. Finanztechnisch wird die Reform 2014, für Landwirte teilweise schon 2013 spürbar.

Ziel der Kommission ist der 1. Januar 2014 als Stichtag für die GAP-Reform. Da die Mitgliedstaaten und insbesondere ihre Zahlstellen jedoch über eine „hinreichende Zeit verfügen müssen, um sich gut vorzubereiten und die Landwirte früh genug über die Einzelheiten zu informieren“, sollen die Anträge 2014 nach den Übergangsregeln behandelt werden. Diese sehen zunächst eine Verlängerung der Hauptelemente der bestehenden Regelungen für das Antragsjahr 2014 vor. Dazu zählen die Regeln für die Betriebsprämien, für die einheitliche Flächenzahlung, die gekoppelten Zahlungen und teilweise noch existierende besondere Stützungen.

Im Umkehrschluss folgt daraus: Die neue Basisprämienregelung wird die derzeitige erst zum 1. Januar 2015 ersetzen. Die vorgesehene Einziehung bestehender Zahlungsansprüche mit anschließender Neuzuteilung wird somit nicht bereits zum 31. Dezember 2013, sondern allenfalls ein Jahr später erfolgen. Ab 2015 greifen dann auch die geplanten Greening-Vorgaben.

Haushaltsdisziplin

Nicht „beim Alten“ bleibt hingegen der Auszahlungsbetrag der Zahlungsansprüche. Die finanziellen Auswirkungen der Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs zum mehrjährigen Finanzrahmen einschließlich des Beginns der vorgesehenen Mittelumschichtung zwischen den Mitgliedstaaten zur Angleichung der Prämiensätze (Konvergenzprozess) sollen bereits 2014 (indirekt schon 2013) zum Tragen kommen. So reduziert im Jahr 2013 die bekannte Modulation den Auszahlungsbetrag der Direktzahlungen, für die Betriebe mit mehr als 5.000 Euro in der Regel zehn Prozent. Zusätzlich kommt (wahrscheinlich) eine weitere Kürzung in Höhe von 4,98 Prozent ab dem Betrag von 5.000 Euro je Betrieb hinzu. Die Direktzahlungen 2013 sollen bereits aus dem EU-Haushalt 2014 bezahlt werden, der durch die Gipfelbeschlüsse gegenüber der vergangenen Förderperiode reduziert wurde. Damit kommt 2013 erstmals das in der geltenden Betriebsprämienverordnung vorgesehene Instrument der „finanziellen Haushaltsdisziplin“ zur Anwendung. Dazu hat die Kommission ebenfalls einen Vorschlag vorgelegt. EU-Agrarministerrat und EU-Parlament sind nun gefordert, bis zum 30. Juni eine Einigung zu erzielen. Anderenfalls ist die EU-Kommission berechtigt, den Kürzungssatz in der vorgeschlagenen Höhe festzusetzen.

Zum 1. Januar 2014 wirkt sich dann die geplante Umverteilung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten zusätzlich auf die Höhe der Direktzahlungen aus. Der „Konvergenzprozess“ soll nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats mit dem Haushaltsjahr 2015 (Start 16. Oktober) beginnen und sich über einen Zeitraum von sechs Jahren erstrecken. Mit dem Haushaltsjahr 2020 sollen dann in jedem Mitgliedstaat mindestens 196 Euro/ha Betriebsprämie gezahlt werden. Diese Änderung der nationalen Obergrenzen wirkt sich unweigerlich (negativ) auf die Auszahlungsbeträge aus, die die einzelnen Landwirte im Jahr 2014 als Direktzahlungen erhalten werden.

Zweite Säule

Die Übergangsmaßnahmen umfassen auch Bestimmungen, wonach die Mitgliedstaaten bis zu 15 % ihrer Direktzahlungsmittel in die 2. Säule der GAP, die Förderung der Entwicklung ländlicher Räume (ELER), übertragen können. Damit sollen die Mitgliedstaaten flexibler auf die Bedürfnisse des Agrarsektors reagieren oder ihre Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums verstärken können. Die Umschichtungsmöglichkeit umfasst die Kalenderjahre 2014 bis 2019. Ob und in welcher Höhe (maximal 15 Prozent) die Mitgliedstaaten von dieser Option Gebrauch machen wollen, ist der Kommission bis zu einem noch festzulegenden Stichtag mitzuteilen. Wenn die Entscheidung gefallen ist, gilt sie für den gesamten Förderzeitraum. „Nachbesserungen“ sind damit nicht vorgesehen.

Zur nationalen Umsetzung der GAP ist ein Bundesgesetz unter Beteiligung des Bundesrats erforderlich. Hier gibt es derzeit eine Mehrheit für die Anwendung dieser Regelung, sie könnte die Landwirte bis zu 40 Euro/ha Betriebsprämie kosten!
Da die derzeitige Betriebsprämienregelung dem Grunde nach im Jahre 2014 weiterhin gelten soll, „und um die Kohärenz bei der Durchführung der Cross Compliance-Vorschriften und die Einhaltung der für bestimmte Maßnahmen geltenden Normen zu gewährleisten, sollen die entsprechenden Bestimmungen, die für den Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013 gelten, weiterhin solange Anwendung finden, bis der neue Rechtrahmen in Kraft tritt“, also 2015.

Übergangsregelungen

Für die Zweite Säule der GAP, die ELER-Förderung, waren Übergangsregelungen bereits in der Vergangenheit „gängige Praxis“. Anders als in den vorhergehenden Förderperioden sind laut Kommission diesmal jedoch noch einige „besondere Übergangsregelungen erforderlich, insbesondere um auf die Auswirkungen zu reagieren, die die Verzögerung der neuen Direktzahlungsregelung für bestimmte Fördermaßnahmen für den ländlichen Raum mit sich bringt“. Dabei geht es vor allem um die „Bezugswerte“ für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und die Anwendung der Cross Compliance-Vorschriften.

Die ländliche Entwicklung erfordert Übergangsregelungen, um die laufenden Maßnahmen einschließlich ihrer Finanzierung aus der neuen Mittelausstattung im kommenden Planungszeitraum fortzusetzen. Für bestimmte Maßnahmen können die Mitgliedstaaten 2014 weiter rechtliche Verpflichtungen im Rahmen ihrer bestehenden Förderprogramme eingehen, selbst wenn die finanziellen Mittel für den Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013 bereits ausgeschöpft sind. Die Finanzierung fließt dann aus dem neuen Haushalt 2014 bis 2020. Der Vorschlag zieht dafür die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten, Natura 2000-Zahlungen, Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen in Betracht.

Die Landesprogramme zur Entwicklung ländlicher Räume dürften frühestens im ersten Quartal 2014 bei der Kommission eingereicht werden. Mit einer Genehmigung wäre dann allenfalls im dritten Quartal 2014 zu rechnen.

Dr. Wilfried Steffens
Landvolk Niedersachsen