Emissionen radikal runter

Emissionen radikal runter - Foto: Archiv/Süß
Foto: Archiv/Süß

Luftschadstoffe Über die neue NEC-Richtlinie besteht in Brüssel jetzt Einigkeit. Für Deutschland heißt das: Bis 2030 muss der Ausstoss von Ammoniak um 29 Prozent sinken. Damit haben hiesige Landwirte den größten Anteil zu leisten.

Der Ausstoß von gesundheitsschädlichem Ammoniak soll in Deutschland bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2005 um 29 % vermindert werden. Nach Berechnungen von Experten heißt das, Emmissionen im Umfang von 260.000 Tonen NH3 zu vermeiden. Ammoniak wird vor allem in der Tierhaltung, davon rund die Hälfte in der Rinderhaltung, und beim Einsatz  organischer Dünger freigesetzt.

Auf den Kompromiss zur Novellierung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe, der sogenannten NEC-Richtlinie einigten sich EU-Parlament, Europäische Kommission und Ministerrat praktisch in letzter Minute unter niederländischer Ratspräsidentschaft am Donnerstag voriger Woche.

Minus 18 % im Mittel
Während sich für Deutschland keine Änderung mehr beim umstrittenen Minderungsziel für Ammoniak ergab, wurde die Vorgabe für Österreich von 18 % auf 12 % gesenkt. Das Einsparziel für Frankreich beträgt 13 %, für Großbritannien 16 % und für Lettland nur ein Prozent. Der EU-Mittelwert beläuft sich auf 18 %. Für jedes Land wurden spezifische Kürzungsvorgaben festgelegt – neben Ammoniak auch für Schwefeldioxid, Stickoxide, flüchtige organische Verbindungen und Feinstaub. Methan, für das die Kommission ebenfalls Reduzierungsziele verankern wollte, bleibt außen vor. Mit der Richtlinie soll die Luftverschmutzung in der Gemeinschaft bis 2030 gegenüber 2005 um etwa die Hälfte vermindert werden.

Kritik, deutsche Landwirte würden über Gebühr belastet, wies die EU-Kommission zurück. Sie betont, dass die Länder die Lastenverteilung festlegen und kleine Betriebe von der Minderungspflicht freistellen könnten. Rund 80 % des Ammoniakausstoßes in der Landwirtschaft stammen laut Kommission von nur fünf Prozent der Betriebe.

Nach Berechnungen des Thünen-Instituts werden die Minderungsziele nur einzuhalten sein, wenn flüssige Wirtschaftsdünger auf unbestellten Ackerflächen ausnahmslos direkt eingearbeitet und auf bestellten Flächen bzw. Grünland zusätzlich angesäuert werden.

Außerdem müssen Emissionen aus Ställen erheblich reduziert werden, etwa durch deutlich weniger verschmutzte Laufflächen, Abluftreinigung und Güllekühlung bei Unterstalllagerung. Zu zusätzlichen Kosten, Strukturwirkung und Vereinbarkeit mit Forderungen des Tierschutzes gibt es bisher keine Aussagen.
AgE/red