Antibiotikadatenbank Im Zusammenhang mit der geforderten Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes finden in den Tierhaltungsbetrieben Überprüfungen durch das LAVES statt. Hierfür werden Gebühren erhoben.
Die ersten Kontrollen im Rahmen der staatlichen Antibiotikadatenbank galten vermehrt den Betrieben, die aufgrund von Meldefehlern im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) aufgefallen waren. Nun geht es um die Tierhalter, die mit ihrer betrieblichen Therapiehäufigkeit über der sogenannten bundesweiten „Kennzahl 2“ liegen oder die nach den Angaben in HI-Tier keine Antibiotika angewendet haben. Zunächst ist das Ziel der Kontrollen, die in HI-Tier zum Antibiotikaeinsatz bzw. zu den Tierzahlen gemeldeten Daten mit den tatsächlich im Betrieb vorhandenen Unterlagen zu vergleichen. Dabei findet bei Bedarf zugleich immer eine Beratung der Landwirte statt.
Betriebe, die über der „Kennzahl 2“ liegen, mussten einen Maßnahmenplan erstellen, wie sie zu einer Reduzierung ihrer Antibiotikamengen kommen wollen. Die in den Maßnahmenplänen gemachten Angaben werden nun ebenfalls vom LAVES überprüft und die bereits eingeleiteten Schritte bewertet. Anordnungen zu den Maßnahmenplänen werden erst folgen, wenn trotzdem weiterhin die „Kennzahl 2“ überschritten wird. Gewünscht ist vom LAVES der Austausch mit dem betreuenden Tierarzt. Dieser kann gerne bei der Kontrolle anwesend sein und den Tierhalter unterstützen.
Die Gebührenordnung verpflichtet das LAVES zu kostendeckenden Gebühren. Dabei wird der Zeitaufwand als Maßstab genommen: Für eine Vor-Ort-Kontrolle wird pro Stunde eine Gebühr von 72 € erhoben, im Schnitt sind ein bis zwei Stunden zu veranschlagen. Dazu kommen Vor- und Nachbereitungen, die je nach Aufwand mit 50 bis 100 € berechnet werden. Zusätzlich hat der Tierhalter die Kosten für die An- und Abfahrt zu tragen.
Die Überprüfung der Maßnahmenpläne ist ebenfalls kostenpflichtig und orientiert sich am Zeitaufwand. Hier ist von einer Gebühr in Höhe von rund 90 € auszugehen, bei Einzeltierbehandlungen im Mastbullenbereich jedoch deutlich weniger. Müssen im Rahmen der Prüfung noch Angaben (z. B. der behandelnde Tierarzt, Diagnose, vorgesehene Maßnahmen) nachgefordert werden, kann sich der Zeitaufwand erhöhen. Die HI-Tier-Datenbank arbeitet ständig daran, die Meldeverfahren zu vereinfachen. So besteht für Rinderhalter schon seit Längerem die Möglichkeit, die Tierzahlen aus der Rinder- in die Tierarzneimitteldatenbank zu übernehmen. Mittlerweile wird diese Option für reine Mastbetriebe im Schweinebereich ebenfalls angeboten. Für Gemischtbetriebe soll diese Option ebenfalls geschaffen werden, sie befindet sich zurzeit in der Entwicklung.
Martina Pöser,
Dr. Sabine Kurlbaum,
LAVES