Engpass Wegen der witterungsbedingt schlechten Ausbringungsmöglichkeiten reichen jetzt bei zahlreichen Tierhaltern in allen Regionen des Landes die Lagerkapazitäten für Gülle und Jauche für die Zeit bis zum Ende der Ausbringungssperrfrist am 1. Februar nicht mehr aus. In diesem Fall können die Unteren Wasserbehörden in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer nach Prüfung möglicher Alternativen auch innerhalb der Sperrfrist eine Ausbringung auf bewachsene Nutzflächen zulassen bzw. anordnen. Vorher muss auf jeden Fall das Einvernehmen für die Ausbringung mit der Wasserbehörde hergestellt werden, sonst drohen den Landwirten Strafverfahren.
Um die Prüfung alternativer Lagermöglichkeiten bei anderen Betrieben incl. Behältern von ehemaligen Tierhaltern zu erleichtern, rufen alle berufsständischen Organisationen ihre Mitglieder dazu auf, noch verfügbare (oder zu reaktivierende) Lagerbehälter für die betroffenen Berufskollegen unverzüglich bei den Bezirksstellen der LWK zu melden.
Betroffene Tierhalter können bei ihrem Verband oder Berater bzw. der LWK oder den Wasserbehörden nähere Informationen über das konkrete Vorgehen bei einem drohenden Überlaufen von Lagerbehältern erhalten.
Das Landvolk begrüßt die Ausnahmegenehmigungen in diesem witterungsbedingt äußerst ungewöhnlichen Jahr. Echte Abhilfe für den unbestritten notwendigen Ausbau der Lagerstätten können für die Zukunft aber nur schnelle Baugenehmigungen garantieren. Dazu müssen die Genehmigungsbehörden pragmatisch und rasch entscheiden, um den Landwirten den Bau zu ermöglichen. Das Land kann über entsprechende finanzielle Anreize diese Investitionen zusätzlich fördern.
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums zu dem Thema: https://www.ml.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/guelleausbringung-in-notsituationen-auch-in-der-sperrfrist-erlaubt-160342.html
Sowie Informationen der Landwirtschaftskammer: https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/96/nav/2207/article/31749.html