Ernteversicherungen Künftig soll für Versicherungen gegen Schäden bei Frost, Starkregen oder Überschwemmung ebenso wie für Hagelversicherungen durchgehend ein Steuersatz von 0,3 Promille auf die Versicherungssumme gelten.
Das geht aus dem Verkehrssteueränderungsgesetz hervor, das der Bundestag beschlossen hat. Zuvor hatten sich Union und FDP nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss verständigt. Zustande gekommen war die Einigung auf Druck der Agrarpolitiker und nach intensiven Gesprächen mit den Fraktionsspitzen. Der Abschluss von Mehrgefahrenversicherungen wird nunmehr deutlich attraktiver. Für Hagelversicherungen steigt die Steuer leicht an. Bislang werden für Mehrgefahrenversicherungen 19 % Versicherungssteuer auf den Versicherungsbeitrag fällig. Die Hagelversicherung wird mit einem Steuersatz von 0,2 Promille auf die Versicherungssumme deutlich besser gestellt. Im ursprünglichen Entwurf sollten diese Sätze festgeschrieben werden.
Der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, bezeichnete die Neuregelung als „Meilenstein in der Risikovorsorge für Einzelbetriebe“. DBV-Präsident Joachim Rukwied werte die einheitliche Besteuerung als „Türöffner für ein innovatives und eigenverantwortliches Risikomanagement der Landwirte.“ Mit der Anpassung bewege sich Deutschland im europäischen Vergleich von der bislang höchsten Besteuerung hin zu einem durchschnittlichen Steuersatz für Ernte-Mehrgefahrenversicherungen.
AgE/red