Erschwernisausgleich wird seinem Namen nicht gerecht

Erschwernisausgleich wird seinem Namen nicht gerecht - Foto: Landvolk
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L P D – „Unsere Grünlandbauern haben einen schweren Stand: Sie sollen Wiesen und Weiden erhalten, müssen mit Auflagen des Naturschutzes zurechtkommen und viele strikte Bewirtschaftungsauflagen ertragen, aber beim Ausgleich dieser finanziellen Härten werden sie weitgehend allein gelassen.“ Landvolkvizepräsident Dr. Holger Hennies kritisiert mit diesen Worten den sogenannten Erschwernisausgleich des Landes für Grünlandbauern als „Alibiveranstaltung. Der Erschwernisausgleich für Grünlandbauern wird seinem Namen nicht gerecht!“. Als Grund dafür nennt Hennies unter anderem die große zeitliche Verzögerung zum Beschluss der Regelung und die unzureichende Höhe der Ausgleichszahlungen, die trotz steigender Kosten für die Betriebe seit vielen Jahren unverändert ist. „Naturschützer und Politiker sind gleichermaßen erfindungsreich, wenn es darum geht, Bewirtschaftungsspielräume einzuschränken, sie halten aber den Daumen fest auf der Kasse, wenn es um den finanziellen Ausgleich geht“, gibt Hennies die Stimmungslage der Landwirte wieder. Immerhin erkenne der Umweltminister die „wunderbare Natur“ an, und diese positiven Eindrücke gewinne er zweifelsfrei auf Flächen, die landwirtschaftlich genutzt werden. Gerade Wiesen und Weiden, die den Nordwesten Niedersachsens prägen, verlieren durch rastende Vogelpopulationen, eine sich ausbreitende Wolfspopulation sowie Auflagen durch Unterschutzstellung als FFH- oder Naturschutzgebiet an wirtschaftlichem Wert. Diesen gleiche der Erschwernisausgleich immer weniger aus, der einzelne Landwirt fühle sich zum lästigen Bittsteller degradiert. „Hier wünschen wir uns eine offene Diskussion darüber, welche Einschränkungen naturschutzfachlich sinnvoll und landwirtschaftlich tragbar sind“, regt Hennies an. Er sieht dagegen die Diskussion zur Ausgestaltung des Erschwernisausgleiches zu stark von hoheitlichen Schutzgedanken geprägt, damit büße das Instrument in der landwirtschaftlichen Praxis die ihm zustehende Akzeptanz ein. (LPD 79/2018)