Wirtschaftsdünger Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium und die Landwirtschaftskammer haben am Dienstag Vertreter von Landkreisen, Landesbehörden, Wasserverbandstag und Landvolk erstmals über die Auswertung der Nährstoffströme im Wirtschaftsjahr 2012/13 informiert. Sie basiert auf der Wirtschaftsdünger-Verbringenverordnung des Bundes, der niedersächsischen Meldepflichtenverordnung für Wirtschaftsdünger und aus den Daten niederländischer Behörden über Wirtschaftsdüngerexporte nach Niedersachsen.
Wesentliche Datengrundlage für den Nährstoffbericht stellt die Meldepflicht für die überbetriebliche Wirtschaftsdüngerverwertung in Niedersachsen dar, die bundesweit bisher einmalig ist. Die Verpflichtung gilt seit dem 1.7.2012 für alle, die jährlich mehr als 200 t Wirtschaftsdünger abgeben, sei es an eine Biogasanlage oder direkt/indirekt über Güllebörsen an andere Landwirte.
Diese Daten sind nun erstmals für ein Wirtschaftsjahr in einer elektronischen Datenbank bei der LWK Niedersachsen gespeichert und standen für die Auswertung zur Verfügung. Insgesamt wurden die Daten von mehr als 10.300 meldepflichtigen Unternehmen erfasst. Diese Zahl spricht für eine sehr hohe Umsetzungsquote bereits im ersten Jahr. Unter Berücksichtigung systembedingter Doppelmeldungen wurde eine Gesamtabgabemenge von mehr als 15,6 Mio. t Wirtschaftsdünger erfasst, davon verblieben 14,9 Mio. t in Niedersachsen, 750.000 t wurden in andere Bundesländer oder das Ausland exportiert.
Bezogen auf die meldepflichtigen Mengen stellen inzwischen die über 1.400 Biogasanlagen im Land die größte Drehscheibe für Wirtschaftsdüngerströme dar. Über sechs Mio. t wurden nach den jetzt ausgewerteten Meldungen zur Vergärung an Biogasanlagen abgegeben, zusammen mit den Gärrückständen aus den pflanzlichen Substraten flossen über 14 Mio. t Gärreste zur Verwertung auf landwirtschaftlichen Flächen zurück.
Auch auf die Frage nach den tatsächlichen Exporten aus Überschussregionen, die durch intensive Viehhaltung und Biogaserzeugung geprägte sind, gibt es nach Angaben der LWK jetzt eine Antwort. Bezogen auf den Betriebs-standort der Abgeber und Aufnehmer gibt der Bericht detailliert Auskunft über die Nährstoffströme zwischen den Landkreisen. Unter Berücksichtigung der bekannten Tierbestände und der landwirtschaftlichen Nutzfläche in den Landkreisen sowie den Im- und Exporten mit Nachbarbundesländern und den Niederlanden hat die LWK errechnet, dass die durch die EU-Nitratrichtlinie vorgegebene Obergrenze von 170 kg N/ha und Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft in fast allen Landkreisen eingehalten wird. Nur für den Landkreis Vechta kann diese Rechnung derzeit noch nicht bestätigt werden.
Kritischer wiegen die Ergebnisse nach LWK-Aussagen, wenn die Phosphatversorgung für die Nachhaltigkeit der Düngung herangezogen wird oder die 170 kg-Grenze zukünftig auch den Stickstoff pflanzlicher Herkunft einbezieht, der einen großen Umfang in Gärresten ausmacht. In diesem Falle entsteht ein erheblich größerer Flächen- und Verteilungsbedarf. Die ersten Auswertungen zeigen, dass bei einer optimalen Verteilung, basierend auf einem stärkeren Export von Wirtschaftsdünger aus den Veredelungs- in die Ackerbauregionen Niedersachsen, auch eine an der P-Versorgung orientierte Nachhaltigkeit möglich ist. Niedersachsen kann diese Anforderungen sicher erfüllen und muss dabei nicht zu einem Nährstoffexporteur nach niederländischem Vorbild werden.
red
Vorwürfe zur Überdüngung mit Gülle und Gärrest entkräftet
Wertung „Unsere Landwirte nehmen die Vorgaben des Düngerechts sehr ernst. Bei einer zu geringen Flächenausstattung geben Tierhalter konsequent Wirtschaftsdünger an Bauern mit entsprechendem Düngebedarf ab“. Dieses Fazit zieht Landvolkpräsident Werner Hilse aus dem jetzt erstmals vorgelegten Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Damit sieht er immer wieder geäußerte Vorwürfe entkräftet, Böden würden in den Veredelungsregionen systematisch und gesetzeswidrig mit Gülle und Gärresten überdüngt.
Die Landwirte selbst sind offenbar an einer großen Transparenz der Nährstoffströme interessiert. Dafür sprechen die hohe Meldebereitschaft und die Akzeptanz, das System über eine Meldegebühr zu finanzieren. Honoriert werden muss in der Bilanz auch, dass ein erheblicher Teil der Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung zur Biogaserzeugung vorgenutzt wird. Unter Umweltgesichtspunkten ist dies ein sehr positiver Ansatz. Er stellt mit Blick auf die dabei anfallenden Gärreste pflanzlicher Herkunft aber eine neue Herausforderung dar, mit dieser muss ebenfalls sehr sorgsam umgegangen werden. Dieser Herausforderung wird sich das Landvolk stellen.
Dem Verband ist bewusst, dass die Nährstoffeffizienz in Regionen mit hohem Wirtschaftsdüngeraufkommen weiter verbessert werden muss. Die Nachhaltigkeit muss sowohl bei der Stickstoffdüngung als auch bei der Phosphatversorgung sichergestellt werden. Dazu ist aus Sicht des Berufsstandes kein Abbau vorhandener Tierbestände oder der Biogaserzeugung notwendig, auch das von der Politik immer wieder zitierte Düngekataster würde nur zusätzliche Bürokratie bedeuten. Für viele Höfe bleiben Tierhaltung und Biogaserzeugung wichtige Zukunftsperspektiven, sie stärken damit auch die Wirtschaftskraft ganzer Regionen und genügen den berechtigten Ansprüchen an eine nachhaltige Landbewirtschaftung. Erforderlich sind dazu weitere Anstrengungen zur Förderung der überregionalen Verwertung von Wirtschaftsdüngern und eine an fachlichen Aspekten orientierte Weiterentwicklung des Fachrechts.
Gemeinsames Ziel von Landwirtschaft und Politik muss es sein, landesweit eine noch bessere Ausnutzung der im Wirtschaftsdünger enthaltenen Nährstoffe zu erreichen und damit den bisherigen Mineraldüngereinsatz zu reduzieren.
red