Für fünf Jahre in die Verlängerung

Für fünf Jahre in die Verlängerung - Foto: Landvolk
Foto: Landvolk
Bild-Download des Originals: | Web-Version:

Glyphosat Völlig unerwartet entschied der zuständige EU-Ausschuss am Montag, den Herbizidwirkstoff für weitere fünf Jahre zuzulassen. Die zuvor mehrfach verfehlte Mehrheit kam zustande, weil Deutschland sich nun nicht mehr enthielt.   

Die Zulassung von Glyphosat wird um fünf Jahre verlängert. Diesen Vorschlag der Europäischen Kommission haben die Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) am Montag  mit absoluter Mehrheit gebilligt.

 Entscheidend war das Stimmverhalten der Bundesrepublik, die von ihrer bisherigen Enthaltung Abstand nahm. Gegen den Vorschlag stimmten neun Länder, darunter Frankreich, Italien und Österreich. Die EU-Kommission will die Wiederzulassung vor dem 15. Dezember vornehmen.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht in der Entscheidung zwar einen überfälligen und folgerichtigen Schritt, den die unabhängige und fachlich-wissenschaftliche Risikobewertung vorgezeichnet habe. Für Präsident Joachim Rukwied ist die Begrenzung auf fünf Jahre jedoch nicht mehr als „eine Minimallösung, die der Blockadehaltung anderer Ressorts geschuldet war“. Damit würden die Diskussionen um diesen Wirkstoff lediglich aufgeschoben.

Alleingang mit Folgen
Rukwied forderte, auf die nach wissenschaftlichen Prüfungen basierenden Zulassungsverfahren müssten sich Landwirte im Hinblick auf Wirksamkeit, gesundheitliche Unbedenklichkeit und Erhaltung der Biodiversität verlassen können.

Auch der Industrieverband Agrar (IVA) kritisierte die deutlich verkürzte Zulassungsdauer scharf. Nach den Regeln der EU-Zulassungsverordnung wäre aus seiner Sicht eine Genehmigung für 15 Jahre angebracht gewesen.
Die Entscheidung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, sich nicht länger zu enthalten, sondern für die Verlängerung zu stimmen, löste in Deutschland heftige Kritik aus. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks warf ihrem Amtskollegen vor, sich nicht an Absprachen gehalten zu haben. Sie habe ihm   vor Beginn der Abstimmung der Mitgliedstaaten „eindeutig“ erklärt, dass sie mit einer Verlängerung der Zulassung von Glyphosat weiterhin nicht einverstanden sei.

Auch Teile der SPD und der FDP kritisierten den Alleingang des Ministers. Die Grünen sprachen von einem „unerhörten Vorgang“. Sollte sich herausstellen, dass Schmidt ohne Zustimmung der Kanzlerin entschieden habe, müsse er entlassen werden, sagte Ex-Bundesministerin Renate Künast. Schmidt selbst verteidigte sein Verhalten. Damit habe er drei wesentliche Verbesserungen einbringen können. Diese wären nicht berücksichtigt worden, hätte die Kommission, die eine Zulassung ohnehin durchgesetzt hätte, das letzte Wort gehabt.

Drei triftige Gründe
Schmidt nannte als erstes die Wiederaufnahme der Biodiversitätsklausel in die Zulassungsbedingungen, der im vorigen Jahr auch Ministerin Hendricks  zugestimmt hatte. Sie bedeutet laut Schmidt  eine „Stärkung der Rolle von Biodiversität und Tierwelt“. Zum Zweiten habe die Kommission zugesagt, die unterschiedlichen Einschätzungen von Gremien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufzuklären. Drittens wolle Brüssel prüfen, welche Möglichkeiten zur Optimierung von Genehmigungsverfahren es gibt.
AgE/red