Die Niedersächsischen Veterinärbehörden rufen Geflügelhalter zu besonderer Vorsicht auf. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern ist in einem Betrieb mit 31.000 Puten die hochpathogene aviäre Influenza H5N8 festgestellt worden. Geflügelhalter, die in den letzten 21 Tagen Kontakte in den oben genannten Landkreis gehabt haben, sollten das für sie zuständige Veterinäramt unterrichten und sich über Vorsichtsmaßnahmen informieren. Die Geflügelhalter sollten auch den Publikumsverkehr unterbinden, um eine Einschleppung durch dritte auszuschließen. Das Landwirtschaftsministerium weist weiter darauf hin, dass zurzeit der Herbstvogelzug stattfindet und die Gefahr der Ansteckung von Geflügelbeständen durch Wildvögel besonders hoch ist. Geflügel, welches nicht ausschließlich in Ställen gehalten wird, darf nur an Stellen gefüttert werden, die Wildvögeln nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.