EU-Ermahnung Gegen Deutschland und sieben weitere EU-Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Gruppenhaltung von Sauen eingeleitet. Als erster Schritt wurden „blaue Briefe“ versandt. Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Polen, Portugal und Zypern haben nun zwei Monate Zeit, um zu antworten. Sollten sie nicht zufriedenstellend reagieren, wird die Kommission ihnen eine sogenannte „mit Gründen versehene Stellungnahme“ übersenden. Darin werden sie aufgefordert, binnen zwei Monaten die nötigen Maßnahmen zu treffen.
Wer die rechtlichen Verpflichtungen nicht erfülle, untergrabe den Tierschutz und verursache Marktverzerrungen zu Lasten von Unternehmen, die die nötigen Investitionen getätigt hätten, monierte die Kommission. Laut EU-Diplomaten hatten in Deutschland Anfang des Jahres noch etwa 20 bis 25 % der Betriebe nicht umgestellt. Staatssekretär Robert Kloos vom Bundeslandwirtschaftsministerium hatte sich zuletzt zuversichtlich gezeigt, die Umsetzung im ersten Quartal 2013 abzuschließen. Nach Informationen einer Tierschutzorganisation haben Italien und Griechenland als einzige EU-Mitglieder das Verbot der Legehennenhaltung in Käfigen mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten noch nicht umgesetzt. Beiden Staaten stehen Klagen vor dem EuGH ins Haus.
AgE/red