Investitionshilfen Bund und Länder sind sich nach wie vor nicht einig über die künftige Ausgestaltung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Bei ihrer jüngsten Sitzung konnten die Haushalts- und Koordinierungsreferenten kein Einvernehmen in dieser Frage erzielen.
Es gibt von Länderseite nach wie vor erheblichen Widerstand gegen die Pläne des Bundeslandwirtschaftsministeriums, die Zuschussförderung bei Ställen ausschließlich für besonders tiergerechte Haltungsverfahren zu gewähren und die Regelförderung auf Bürgschaften umstellen. Demgegenüber hat ein Teil der Länder eine Spreizung der Fördersätze zwischen der Regelförderung und der Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren vorgeschlagen. Eine Entscheidung muss damit auf politischer Ebene in der Sitzung des zuständigen Planungsausschusses (Planak) am 12. Dezember fallen.
Unterdessen hat das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft Zustimmung zu den Plänen des Bundes für eine Neuausrichtung des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) signalisiert. Die angestrebte Orientierung des AFP an der Bereitstellung öffentlicher Güter gehe „grundsätzlich in die richtige Richtung“, so die Braunschweiger Wissenschaftler in einem Beitrag zur gegenwärtigen Diskussion um die Weiterentwicklung der GAK. Sie begrüßen den Vorschlag des Bundes, Investitionsvorhaben in der Tierhaltung künftig nur noch dann in der GAK zu fördern, wenn sie über die gesetzlichen Standards hinaus einen Beitrag zum Tierschutz leisten. Allerdings komme es darauf an, die förderfähigen Investitionen so abzugrenzen, „dass tatsächlich ein gesellschaftlicher Nutzen der Förderung zu erwarten ist“, gibt das Thünen-Institut zu bedenken. Ausdrücklich begrüßt wird die vom Bund angestrebte Abschaffung der bisherigen Regelförderung. Die Wissenschaftler bekräftigen in diesem Zusammenhang ihre bereits in der Vergangenheit wiederholt geäußerte Kritik an der Förderung von rentablen Investitionen, wie sie aus ihrer Sicht bislang mit dem AFP verbunden sei. Dies stelle in einer marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftsordnung „keinen effizienten Mitteleinsatz“ dar. Gleichzeitig sei davon auszugehen, dass in Zukunft auch Betriebe ohne ausreichende Sicherheiten rentable Investitionen durchführen könnten, da nach dem Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums weiterhin Ausfallbürgschaften angeboten werden sollen.
AgE/red