Hilfspaket Nr. 2 beschlossen

Hilfspaket Nr. 2 beschlossen - Foto: Mühlhausen/Landpixel
Foto: Mühlhausen/Landpixel

Milchmarkt Den von der EU angeschobenen Liquiditätshilfen für Milchbauern gab der Bundestag grünes Licht. Erstmals können Familienbetriebe Gewinne und Verluste über mehrere Jahre steuerlich „glattziehen“. Jetzt liegt es am Bundesrat.

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag das zweite Hilfspaket für die Landwirtschaft beschlossen. Endgültig entscheiden über das Gesetz muss am 16. Dezember der Bundesrat. Trotz Bedenken einiger Länder gegen die steuerliche Neuregelung gilt ein Vermittlungsverfahren als unwahrscheinlich.

Mit der Verdopplung der europäischen Mittel auf 116 Mio. Euro und der befristeten Tarifglättung für die schwankenden Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft bringe die Koalition konkrete Hilfen auf den Weg, erklärte der agrarpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp.

Kritik der Opposition
 SPD-Agrarsprecher Wilhelm Priesmeier äußerte erneut steuerfachliche und verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gewinn- und Tarifglättung. Seine Fraktion stimme dennoch zu, weil sie die EU-Hilfen nicht blockieren wolle und die Gewinnglättung bis 2022 befristet werde. Die Linksfraktion monierte, der Gleichheitsgrundsatz werde missachtet, weil Kapitalgesellschaften und Genossenschaften nicht berücksichtigt werden. Aus Sicht von Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff nütze die Gewinnglättung allein großen Ackerbaubetrieben. Dagegen begrüßte der Deutsche Bauernverband (DBV) die Regelung.

Ihr Ziel ist eine ausgeglichene Besteuerung aufeinanderfolgender guter und schlechter Wirtschaftsjahre. Betrachtet werden jeweils drei Jahre, beginnend mit 2014. Demnach bemisst sich die Einkommensteuer nach den durchschnittlichen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft im Betrachtungszeitraum. Die durchschnittlichen Einkünfte ergeben sich aus der Summe der Gewinne oder Verluste, die in den drei Veranlagungsjahren des Zeitraums anfallen und gleichmäßig auf diese drei Jahre verteilt werden.

Zweites Milchpaket
Die Beihilfe des zweiten Liquiditätshilfeprogramms beträgt mindestens 0,36 Cent/kg der Jahresmilchlieferung zwischen Dezember 2015 und November 2016. Der Betrag von 0,36 Cent/kg ergibt sich aus der Gesamtsumme von 116 Mio. Euro, die für die Maßnahme zur Verfügung steht, und einer Gesamtanlieferung in Deutschland von rund 32 Mio. t Milch im Jahr. Die Milchbauern sollen einen Vorschuss in Höhe von 0,18 Cent/kg beantragen können. Um die Beihilfe in Anspruch zu nehmen, soll die Milchanlieferung im „Beibehaltungszeitraum“ – wahrscheinlich Februar bis April 2017 – nicht höher liegen dürfen als im gleichen Zeitraum dieses Jahres. Antragsberechtigt sollen aktive Milcherzeuger sein, die im letzten Monat des Beibehaltungszeitraums noch Milch anliefern.
AgE/red