Informationen zur ASP in Deutschland

Afrikanische Schweinepest
Afrikanische Schweinepest

Fortlaufende Informationen zur Entwicklung der der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Direkte Informationen erhalten Sie auch mit unserer Landvolk-App. Letzte Aktualisierung: 27.09.2022

ASP: Frist endet bereits am 5. Oktober
(ML/Hannover). Gute Nachrichten für alle schweinehaltenden Betriebe in der ASP-Sperrzone: Am Mittwoch, 5. Oktober, fallen alle Restriktionen in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim. Damit kann mit dem Abtransport der Schweine um Mitternacht begonnen werden. Die Bestätigung dieser neuen Frist erreichte heute das Landwirtschaftsministerium in Hannover (ML) von der EU-Kommission. Ursprünglich war erst der 6. Oktober vorgesehen. „Jeder Tag zählt. Es ist gut, dass wir hartnäckig darauf hingewiesen haben, dass die ursprüngliche Termin-Festsetzung der Sperrzone durch die EU-Kommission nicht korrekt war“, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Da die amtliche Abnahme nach Reinigung und Desinfektion im Ausbruchsbestand am 5. Juli erfolgte und sich in der Sperrzone keine weiteren Ausbrüche ereigneten, sei eine Vorverlegung der Frist auf den 5.10.2022 angebracht. Alle Informationen wurden an das Bundesagrarministerium (BMEL) in Berlin umgehend geliefert, das die Verhandlungen mit Brüssel geführt hat.

Quelle: Pressemitteilung ML Niedersachsen vom 27.09.2022

Afrikanische Schweinepest in Niedersachsen – BMEL bedauert Ablehnung der Fristverkürzung durch EU-Kommission
(ML/Nds.). Die EU-Kommission hat den gemeinsamen Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Landes Niedersachsen auf Verkürzung der Frist für die niedersächsische ASP-Sperrzone abgelehnt. Mit den Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in drei verschiedenen Bundesländern (Brandenburg, Baden-Württemberg und Niedersachsen) habe sich die epidemiologische Situation in Deutschland inzwischen insgesamt verschlechtert, teilte die Kommission mit. Vor diesem Hintergrund bestehe ein erhöhtes Risiko einer weiteren ASP-Übertragung in verschiedene und voneinander weit entfernte Gebiete in Deutschland. Tierseuchenbekämpfung ist Ländersache, dennoch unterstützt das BMEL die betroffenen Bundesländer mit Rat und Tat. Zuletzt hatte das BMEL in Brüssel dafür geworben, dass die Anstrengungen und Schutzmaßnahmen in Niedersachsen entsprechend mit einer Fristverkürzung für die Sperrzonen honoriert werden. In Niedersachsen haben Zehntausende gesunde Schweine aus den ASP-Restriktionsgebieten inzwischen ihr Schlachtgewicht erreicht. Das BMEL sucht hier mit den Landesbehörden und Schlachtbetrieben nach Lösungen, um die Schlachtung und die Vermarktung der Fleischerzeugnisse, die völlig bedenkenlos verzehrt werden können, zu ermöglichen. Vor allem Letzteres stellt derzeit ein Problem dar, weshalb Schlachtunternehmen die Abnahme des Fleisches verweigern.
Quelle: ML Nds. Pressemitteilung vom 30.08.2022

– Update 01.07.2022 – FLI-Kommentar zur ASP-Lage in Europa und aktuelle Fallzahlen in Deutschland

Situation Hausschweine
Innerhalb des Berichtzeitraums wurden in Deutschland keine weiteren ASP-Ausbrüche aus Hausschweinebeständen gemeldet. Hinsichtlich des ASP-Ausbruches in Baden-Württemberg Ende Mai 2022, sind weitere Informationen über Massnahmen und Regeln im Landkreis Emmendingen hier nachzulesen. Die interaktive Karte der Sperrzone und Hinweise für Jäger zur ASP-Beprobung in der Sperr- und Monitoringzone sind ebenfalls verfügbar.

Aus Italien wurde ein ASP-Ausbruch aus einem kleinen kommerziellen Hausschweinebetrieb mit neun Schweinen gemeldet. Der Betrieb lag bei Rom, nahe der bereits im Mai entdeckten, ASP-positiven Wildschweinen.

Das erste Mal in diesem Jahr wurden wieder ASP-Ausbrüche aus Polen (ca. 80 km von Deutschland, siehe Abbildung 1) gemeldet. Dabei waren drei Betriebe mit weniger als 500 Schweinen betroffen. Einer der betroffenen Betriebe hatte allerdings eine Besatzdichte von ca. 2.000 Schweinen. Auch aus der Ukraine wurde innerhalb des Berichtzeitraums ein Ausbruch aus einer Kleinhaltung mit weniger als 10 Tieren gemeldet. Seit Januar 2022 wurden das erste Mal wieder ASP-Ausbrüche in zwei Hausschweinebetrieben aus Moldawien gemeldet. Beide betroffenen Betriebe waren Betriebe mit weniger als 10 Tiere und lagen relativ nahe an der ukrainischen Grenze im Norden bzw. im Osten des Landes. Aus Rumänien wurden im Berichtszeitraum weniger Ausbrüche (4) als im Vormonat (17) gemeldet.

Situation Wildschweine
Im Juni 2022 (Stand: 20.06.2022) meldete Polen mit 75 Fällen die meisten ASP-Fälle in Wildschweinen. Aus Deutschland (35) und Italien (31) wurden weniger Fälle gemeldet. Besonders auch in Litauen (8) ist die Anzahl der gemeldeten ASP-Fälle bei Wildschweinen deutlich abgesunken. Die Fälle in Deutschland stammten erneut aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim (4) in Mecklenburg-Vorpommern, aus Brandenburg (7) und aus Sachsen (24), wo die Anzahl der Wildschweinfälle besonders hoch ist.

Aktuelle Fallzahlen mit Stand vom 30.06.2022 in Deutschland
Die Anzahl bestätigter ASP-Fälle bei Wildschweinen, die in TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) für die Bundesländer Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern seit Ausbruch der ASP in Deutschland bis zum 30.06.2022 (10 Uhr) gemeldet wurden, ist auf 4044 angestiegen. Für den Zeitraum vom 24.06.2022 bis 30.06.2022 (10 Uhr) sind somit 54 ASP-Fälle hinzugekommen.

Quelle: FLI Radar-Bulletin Juni 2022 / TSIS

– Update 24.06.2022 – Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild: ASP-Fall in Spree-Neiße außerhalb Weißer Zone

Bei einem als Fallwild gefundenen Frischling im Landkreis Spree-Neiße ist heute das Virus der Afrikanischen Schweinepest festgestellt worden. Der Fundort befindet sich südlich der Ortschaft Bärenklau, etwa 400 Meter außerhalb der bereits bestehenden doppelt umzäunten Weißen Zone.

Der Landkreis Spree-Neiße hat die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Das Gebiet wird sofort mit rund 20 Kilometern Elektrozaun eingezäunt, eine flächenhafte Fallwildsuche unter Einsatz von Suchhunden wurde bereits eingeleitet, um das Ausmaß des Seuchengeschehens zu ermitteln.

Vor gut einem Monat konnten zwei ausgewiesene Kerngebiete und die damit verbundenen Nutzungsbeschränkungen für Land- und Forstwirtschaft aufgehoben werden, da hier über mehrere Monate keine neuen ASP-Fälle aufgetreten waren. Der aktuelle Fall liegt nicht innerhalb der aufgehobenen Kerngebiete.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung der Schweine (Haus- und Wildschweine), die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Es gibt keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich.

Mit den am 23.06.2022 bestätigten Fällen wurden insgesamt bislang 2.559 in Brandenburg entnommene oder als Fallwild gefundene Wildschweine positiv auf ASP getestet.

Mehr Informationen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

Stand bestätigter ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern (Stand 24.06.2022, 12 Uhr)

Die in TierSeiuchenInformationsSystem (TSIS) gemeldeten ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind seit Ausbruch der ASP in Deutschland bis zum 24.06.2022 (12 Uhr) auf 3990 angestiegen. Im Zeitraum vom 16.06.2022 bis 24.06.2022 (12 Uhr) sind demnach 12 ASP-Fälle hinzugekommen.

– Update 27.05.2022 – Afrikanische Schweinepest in Baden-Württemberg

„Es war nur eine Frage der Zeit bis die Afrikanische Schweinepest (ASP) Baden-Württemberg erreicht.
Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat das Virus am Abend des 25.05. 2022 in Proben aus einem Mastschweinebestand im Landkreis Emmendingen nachgewiesen. Damit ist der Ausbruch
der ASP bei gehaltenen Schweinen in Baden-Württemberg festgestellt“, sagte der Minister für
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden‑Württemberg
Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (26. Mai) im
Rahmen einer digitalen Pressekonferenz in Stuttgart.

Das Landratsamt Emmendingen führt mit Unterstützung anderer Behörden im Land die
Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchbetrieb durch. Vom 19. Mai bis gestern Morgen
(Mittwoch, 25. Mai) sind in einem Mastschweinebestand mehrere Schweine verendet. Zwei verendete
Tiere untersuchte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Freiburg zur Feststellung
der Todesursache. Die Laboruntersuchungsergebnisse gaben einen ersten Hinweis auf ASP, den dann
das FLI am Mittwochabend bestätigte.

Nachdem in dem Betrieb bereits mehrere Tiere verendet waren, wurden die übrigen Tiere am
Mittwochmorgen (25. Mai) durch das Landratsamt Emmendingen getötet.„Zur konkreten Eintragsursache können wir derzeit noch keine Angaben machen. Das MLR steht hierzu mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in engem Austausch. Anfang kommender Woche wird das Epidemiologie-Team des FLI nach Baden-Württemberg kommen und die Behörden vor Ort bei den epidemiologischen Untersuchungen unterstützen. Zudem erhoffen wir von der Gensequenzierung des Erregers durch das FLI weiteren Aufschluss über dessen Herkunft“, sagte Minister Hauk. „Wir müssen aktuell davon ausgehen, dass der Eintrag durch menschliches Handeln verursacht wurde,“ erklärte Peter Hauk.

Die Behörden richten um den betroffenen Betrieb nun umgehend eine Sperrzone mit einem
Mindestradius von drei Kilometern und eine sich daran nach außen anschließende Überwachungszone
mit einem äußeren Radius von mindestens zehn Kilometern ein. Diese Restriktionsgebiete erstrecken
sich auf die Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und den Ortenaukreis.

In der Sperrzone ist das Verbringen von Schweinen in bzw. aus den Betrieben verboten. Dies gilt unter
anderem auch für Märkte mit Schweinen sowie jegliches Zusammenführen von Schweinen. Dies gilt
auch für das Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen aus
Schlachthöfen oder Wildverarbeitungsbetrieben. Tierische Nebenprodukte und Gülle, Mist und Einstreu
von Schweinen dürfen ebenfalls nicht aus den Betrieben verbracht werden. Ausnahmen sind nur unter
strengen Auflagen möglich.

„Da es sich um einen Seuchenausbruch bei Hausschweinen handelt, gibt es keine Beschränkungen für
pflanzliche Produkte, wie beispielsweise Futtermittel, Stroh oder andere landwirtschaftliche Produkte
wie Rindfleisch, Obst und Gemüse. Diese dürfen weiterhin verbracht werden“, erklärte Minister Hauk.
Für die Überwachungszone gelten grundsätzlich vergleichbare Bestimmungen. Es gibt jedoch im
Einzelfall gewisse Erleichterungen.

Quelle:

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/nc/de/unser-service/presse-undoeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/afrikanische-schweinepest-in-badenwuerttemberg/?cHash=e24d5301b9e72fbe4fc2d79a19007ffe%3F&type=98

– Update 16.05.2022 – Vier weitere Fälle im Landkreis Ludwigslust-Parchim gemeldet
Zum Stichtag Freitag, 13.05.2022 wurden in dem an Niedersachsen grenzenden Landkreis Ludwigslust-Parchim (MV)vier weitere APS-Fälle bestätigt. Diese liegen innerhalb des Kerngebiets südlich der A24. Damit ist die Gesamtzahl bestätigter ASP-Funde in Mecklenburg-Vorpommern auf insgesamt nun 26 angewachsen.

Für den Zeitraum vom 05.05. bis 13.05.2022 wurden laut TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) insgesamt 30 neuen ASP-Funde für die in Deutschland von der ASP betroffenen Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen gemeldet. Die Gesamztzahl der in Deutschland bestätigten ASP-Fälle seit Ausbruch der Tierseuche liegt damit bei aktuell 3879.

Quelle: TSIS https://tsis.fli.de/Reports/Info_SO.aspx?ts=011&guid=8dffbe13-59f5-41e1-92c2-b3b80fbc16b8

– Update 13.04.2022 – Zwei neue ASP-Fälle im Landkreis Lundwiglust-Parchim
Im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern wurden am Montag, 11.04.2022 zwei neue ASP-Fälle vom FLI bestätigt. Wie berichetet wird, liegen die beiden Funde außerhalb der bestehenden Kernzone. Ein Fall ist nördlich von Ziegendorf lokalisiert, der andere nördlich von Brunow.

Quelle: TSIS FLI / LAVES

– Update 18.03.2022 – Insgesamt 65 neu bestätigte ASP-Fälle im Vergleich zur Vorwoche
Nach offiziellen Zahlen aus dem TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) ist die Anzahl bestätigter ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit Stand zum 18.03.2022, 14 Uhr im Vergleich zur Vorwoche um insgesamt 65 gestiegen. Damit beläuft sich die Gesamtzahl der im TSIS seit Ausbruch der ASP in Deutschland gemeldeten Funde bis zum 18.03.2022 auf nunmehr 3611.

– Update 25.02.2022 – Insgesamt 50 neu bestätigte ASP-Fälle seit 18.02.2022
Die in das TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) gemeldeten ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind seit Ausbruch der ASP in Deutschland bis zum 25.02.2022 auf insgesamt 3473 angestiegen. Für den Zeitraum vom 18.02.2022 bis 25.02.2022 sind somit 50 ASP-Fälle neu hinzugekommen. Konkret bedeuet das einen Zuwachs im Land Brandenburg von 13 neuen ASP-Fällen, von 32 in Sachsen und 5 neuen Fällen in Mecklenblurg-Vorpommern. Letztere liegen weiterhin im bereits betroffenen Landkreis Ludwigslust-Parchim.

– Update 17.02.2022 – ASP – Informationsmaterialien des BMEL zur Aufklärung und Veranstaltungen des LAVES

In einem aktuellen Schreiben der Staatssekretätin Bender an das ML hat das BMEL mit Blick auf die aktuelle ASP-Lage erneut auf Informationsmaterialien zur Aufklärung verschiedener Ziel-gruppen hingewiesen, die z.T. aktualisiert vorliegen (z.B. Afrikanische Schweinepest – Vorsicht bei Jagdreisen, Stand 01.02.2022). Dazu gehören drei Handzettel (Format DIN-A5) in verschiedenen Sprachen entlang der wichtigsten Reiserouten, die auch in einer höheren gedruckten Auflage zur Verfügung gestellt werden:

  • Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Tschechisch, Russisch (Ostroute)
  • Deutsch, Bulgarisch, Ungarisch, Griechisch, Kroatisch, Serbisch, Türkisch (Südroute)
  • Deutsch, Englisch, Französisch, Flämisch (Westroute)

Die genannten Handzettel und Plakate sowie weitere Informationsmaterialien sind auf der Webseite des BMEL unter www.bmel.de/asp abrufbar. Hier können auch Broschüren und Stallplakate für Landwirtinnen und Landwirte sowie Jagdreisende bestellt werden. Sollten höhere Druckauflagen insbesondere der Handzettel benötigt werden, hilft das BMEL Referat für Öffentlichkeitsarbeit per E-Mail unter: MK2@bmel.bund.de.

Diverse Informationsmaterialien aus Niedersachsen und weiterführende Informationen zu ASP finden Sie zudem wie gewohnt unter dem folgenden Link: https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepest/afrikanische-schweinepest-207148.html.

LAVES-Veranstaltungen zur ASP
Wie auch im letzten Jahr läd das LAVES zu Veranstaltungen zur Afrikanischen Schweinepest ein. Im Rahmen einer Online-Veranstaltung findet am 08.03.2022 um 18 Uhr ein allgemeiner Informationsabend zur ASP statt. Die vorläufige Tagesordnung lautet befasst sich mit der aktuellen ASP-Situation, dem Stand der Vorbereitungen in Niedersachsen sowie dem Ablauf im Falle eines Ausbruchs und damit, welche Maßnahmen ergriffen werden.

Aus organisatorischen Gründen bittet das LAVES um verbindliche Anmeldung bis zum 04.03.2022 mit Namen, Institution und E-Mail-Adresse über das Kontaktformular unter https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrikanische_schweinepest/asp_veranstaltungen/veranstaltungen-zur-afrikanischen-schweinepest-208635.html.

Den Einladungslink wird das LAVES am Tag vor der Veranstaltung per Mail zusenden. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Veranstaltung nur ein begrenztes Teilnehmerkontingent zur Verfügung steht, sodass ggf. einige Anmeldungen nicht berücksichtigt werden können. Den Hinweis auf die weiteren Veranstaltungen finden Sie unter dem o.g. Link.

Weitere Deitails entnehmen Sie bitte den genannten Homepages und Informationsmaterialien.

Quelle: Rundschreiben Landvolk Niedersachsen vom 16.02.2022

Update 04.02.2022 – Zahl der bestätigten ASP-Fälle in Deutscshland auf derzeit 3310 angestiegen
Mit Stichtag 04.02.2022 ist die Anzahl bestätigter ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern auf insgesamt 3310 angestiegen. Demnach sind laut TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) im Zeitraum vom 21.01.2022 bis 04.02.2022 (12:00 Uhr) 73 ASP-Fälle hinzugekommen. Auf die einzelenen betroffenen Bundesländer bezogen heißt dass: in Brandenburg aktuell 2388 bestätigte Fälle (+20 zur Vorwoche), in Sachsen 912 (+53 zur Vorwoche) und in Mecklenburg-Vorpommern unverändert zehn bestätigte ASP-Fälle.

– Update 31.01.2022 – Landkreis Ludwigslust-Parchim gibt neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest bekannt
Die Suche nach verendeten Wildschweinen in der von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Kernzone sowie im Gefährdeten Gebiet im Landkreis Ludwigslust-Parchim gehen weiter. Für den Erfolg der Maßnahmen und der Eindämmung der ASP sei es von entscheidender Bedeutung, dass innerhalb der Restriktionszonen, vor allem im Gefährdeten Gebiet, die systematische Suche verstärkt werde, kündigt Dr. Olav Henschel, Leiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, an.

Das Gefährdete Gebiet hat eine Fläche von zirka 40.000 Hektar. Davon werden ca. 28.000 Hektar (außerhalb des Kerngebietes)  mit Fallwildsuchhunden und Menschenketten abgesucht. Des Weiteren ist es erforderlich, dass auch durch Jagdausübungsberechtigte und Landbewirtschafter in diesem Gebiet regelmäßige Suchen vorgenommen und die Ergebnisse gemeldet werden. Dafür wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet: kkz-vet@kreis-lup.de. 
Der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Ludwigslust-Parchim war am 24. November vergangenen Jahres bei Marnitz festgestellt worden. Seitdem wurden zahlreiche Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt. Unter anderem wurde um das Kerngebiet ein Elektrozaun gezogen. Zur weiteren Absicherung soll in Absprache mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Europäischen Kommission ein zweiter Zaun gezogen werden. Dabei handelt es sich um einen festen Wildzaun, der im Abstand von zirka vier Kilometern um das eingerichtete Gebiet errichtet wird. Beim Bau sollen Tore und Durchgänge eingesetzt werden, um Zugang und Bewirtschaftung von Flächen möglichst wenig einzuschränken. Diesbezüglich hat der Landkreis Ludwigslust-Parchim eine neue Allgemeinverfügung bekanntgegeben und auf der Internetseite unter www.kreis-lup.de veröffentlicht.

Bislang hat es in dem betroffenen Gebiet nur sehr wenige ASP-Nachweise gegeben, sagt Dr. Olav Henschel. Insgesamt zehn positive ASP-Fälle wurden bisher festgestellt, allesamt im Kerngebiet um den ersten Fund im vergangenen Jahr.

Damit die ASP sich nicht weiter ausbreitet, brauche es weitere und kontinuierliche Maßnahmen, so Dr. Henschel. Denn die Infektion verläuft in der Wildschweinpopulation relativ langsam. Das führt dazu, dass mit Infektionen einzelner Tiere über einen längeren Zeitraum zu rechnen ist. Tierkörperteile können sehr lange infektiös bleiben und so zu weiteren Infektionen von Wildschweinen führen.Je eher infizierte Kadaver gefunden, untersucht und beseitigt werden, desto leichter können die notwendigen Maßnahmen an die aktuelle Lage angepasst werden.

Nach Einschätzung der Fachleute wird die ASP den Landkreis Ludwigslust-Parchim noch mindestens zwei Jahre beschäftigen, und das auch nur, sagt Dr. Henschel, wenn die eingeleiteten Maßnahmen und hier insbesondere die Betretungsverbote optimal eingehalten werden, sonst deutlich länger.  Aus diesem Grund ist es so wichtig, infizierte Stücke außerhalb des Kerngebietes zu finden und etwaige Infektionsketten schnell und konsequent zu unterbrechen. Ebenso wichtig ist es, dass sich alle an die Vorschriften und Maßnahmen innerhalb des von der ASP betroffenen Gebietes halten.

Quelle: Pressemitteilunf Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 28.01.2022

– Update 12.01.2022 – ASP – Restriktionen um Lalendorf (M-V) vorzeitig aufgehoben

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsministerium hat nach hartnäckigen und konsequenten Verhandlungen mit der EU-Kommission in Brüssel erwirkt, dass die Restriktionen rund um den ASP-Ausbruchsbetrieb in Lalendorf im Landkreis Rostock zum 15. Januar 2022 aufgehoben werden können. Das ist einen Monat früher als in einem EU-Durchführungsbeschluss ursprünglich festgelegt. Mit der Aufhebung der Sperrzone gilt das Gebiet um Lalendorf wieder als frei von ASP und schweinehaltende Betriebe in diesem Gebiet können ihre Tiere wieder uneingeschränkt verbringen und vermarkten.

Seit Feststellung der ASP am 15. November 2021 ist dies in der umgehend eingerichteten Sperrzone nur in wenigen Ausnahmefällen und unter strengsten Auflagen möglich. In den dort ansässigen schweinehaltenden Betrieben hat das zu massiven Absatzproblemen geführt und durch die drohende Überbelegung der Ställe auch tierschutzrechtliche Fragen aufgeworfen.

„Die Schweinehalter im Landkreis Rostock können erst einmal aufatmen und wir auch“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Er bedankte sich bei allen beteiligten Behörden, vom Veterinäramt des Landkreises Rostock bis hin zum BMEL, für die sehr gute Zusammenarbeit in dieser Sache. „Der hervorragende Umgang des Landes mit der ASP-Bekämpfung hat die EU-Kommission letztlich zu der Auffassung gebracht, dass die restriktiven Maßnahmen im Landkreis Rostock aufgehoben werden können“, führte er aus. Fachliche Argumente für diese Entscheidung seien unter anderem, dass es bisher keine weiteren ASP-Ausbrüche bei Haus- und Wildschweinen im Landkreis Rostock gab.
Seit Feststellung der ASP Mitte November wurden im Landkreis Rostock allein rund 1.100 Proben von Wildschweinen und ca. 500 Proben von Hausschweinen auf ASP untersucht. Landesweit waren es ca. 8.500 Proben von Wildschweinen und etwa 2.400 Proben von Hausschweinen.

Auch bundesweit erntet Mecklenburg-Vorpommern beim Umgang mit der ASP Anerkennung. Gestern hat sich das Landwirtschaftsministerium erneut mit Vertretern von Schlachthöfen sowie der Interessensgemeinschaft deutscher Schweinehalter ausgetauscht. Es ist deutlich geworden, dass Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland von Tag eins an die Wirtschaft mit in die Überlegungen zum weiteren Umgang mit der ASP einbezogen hat. Das sei nach Aussagen der Schlachthöfe und Schweinefleischvermarkter ein Novum in Deutschland.

Backhaus kündigte an, dass Mecklenburg-Vorpommern das Thema ASP auch auf die digitale Amtschefkonferenz kommende Woche (20. Januar 2022) heben wird. Der Austausch der Staatssekretäre der Agrarressorts von Bund und Ländern findet traditionell jedes Jahr im Vorfeld der Internationalen Grünen Woche statt – so auch in diesem Jahr. „Zwar ist die Grüne Woche coronabedingt abgesagt worden, drängende Themen in der Land- und Ernährungswirtschaft und den nachgeordneten Branchen gibt es aber mehr als genug“, so Backhaus.
Auf der Konferenz möchte Mecklenburg-Vorpommern noch einmal eindringlich für mehr Solidarität unter den Bundesländern und beim Bund werben. „Was wir brauchen, ist eine führende Hand in Berlin. Ein zentraler Punkt ist zum Beispiel, dass wir EU- oder Bundesrecht deutschlandweit einheitlich auslegen müssen, so dass nicht jedes Bundesland seinen eigenen Weg aus der Krise finden muss. Die Interpretationsvorgaben müssen aus Berlin kommen“, betonte Backhaus. Konkret ginge es zum Beispiel um die Frage, wie definiert man den Begriff Gebiet und können ganze Bundesländer, sofern bestimmte Regionen von der ASP betroffen sind, von der Schweinefleischvermarktung ausgeschlossen werden.

„Das sind ganz zentrale Punkte, die einer zügigen Klärung bedürfen und zwar nicht erst, wenn die großen traditionsreichen schweinehaltenden Gegenden, wie Vechta oder Cloppenburg, von ASP betroffen sind. Uns muss klar sein: Wir zerschlagen schon jetzt Lieferketten. Darunter leiden am Ende nicht nur die Landwirte als Produzenten, sondern auch das verarbeitende Gewerbe, der Handel und der Endverbraucher.

Quelle: PI 007/2022 Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (M-V)

– Update 06.01.2022 – ASP in Italien

In Italien, in der Nähe von Ovada, in der Provinz Alessandria wurde bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. Der Fundort liegt 30 km nordwestlich von Genua und 85 km südöstlich von Turin. Der Fundort ist an der E25 gelegen. Wie die italienische Tageszeitung Corriere della Sera berichtet, wurden erste Seuchenbekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Es fanden bereits Gespräche der vor Ort zuständigen Veterinärdienste, Forstbehörden sowie mit den Umwelt- und Jagdsektoren statt. Italien galt bisher ASP frei. Ausgenommen ist hier jedoch die Insel Sardinen auf der die ASP (Genotyp I) endemisch beheimatet ist. Ein letztes Überbleibsel der Tierseuche in Südeuropa, die größtenteils in den 1980er Jahren ausgerottet werden konnte. Auch wenn noch nicht offiziell bestätigt ist davon auszugehen, dass es sich bei dem aktuellen Ausbruch um den Genotyp II handelt, der in den letzten zehn Jahren auch nach Deutschland, Polen, Rumänien, Russland, Asien und in die Karibik eingeschleppt wurde. Aussagen über die Eintragsursache des Virus nach Nordwestitalien können zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine getroffen werden.

Quelle: topagrar online

– Update 06.12.2021 – 2905 bestätigte ASP-Fälle bis zum 06.12.2021

Im TierSeuchenInformationssystem (TSIS) sind mit Stand 06.12.2021, 08:00 Uhr aktuell 2905 bisher bestätigte ASP-Fälle registriert. Dmait sind im Vergleich zur Vorwoche 66 ASP-Fälle hinzugekommen.
Neben den Ländern Brandenburg und Sachsen ist seit nunmehr mehr als zwei Wochen auch Mecklenburg-Vorpommern von der ASP betroffen. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim waren mit Stand zum Freitag, 03.12.2021 bereits sieben ASP-Fälle amtlich bestätigt worden. Damit schreitet die Afrikansche Schweinepest (ASP) bedenklich schnell in Richtung Westen voran. Aus diesem Grund sollten vor allem niedersächsiche Schweinhalter spätestens jetzt ihr Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen und ggf. nachschärfen. Hier ist in einer Einzelmeldung des LAndvolkPresseDiesntes vom Freitag zu lesen: „Um die notwendigen Anforderungen des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts umzusetzen und den Informationsfluss bis hin zum einzelnen Landwirt sicher zu stellen, hat sich auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (Nds. TSK) und des Landvolks Niedersachsen in dieser Woche eine Arbeitsgruppe mit maßgeblichen Akteuren gegründet.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium begrüßt den Vorstoß beider Institutionen ausdrücklich, insbesondere mit Blick auf das niedersächsische Geflügelpestgeschehen und die Afrikanische Schweinepest, die bedrohlich nahe an die Landesgrenze gerückt ist. „Umso wichtiger ist es daher, die Biosicherheit zu optimieren“, konstatiert Heinz Korte, Vorstandsvorsitzender der Nds. TSK. Dabei blickt er besorgt auf die Ergebnisse einer aktuellen Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover, die eine bedenklich hohe Anzahl von Biosicherheitslücken in Schweine haltenden Betrieben aufgedeckt hat.

Für Jörn Ehlers, den Vizepräsidenten des Landvolks Niedersachsen, ist zudem die Frage der Kommunikation entscheidend: „Viele Materialien – wie zum Beispiel Fachinformationen und Checklisten für Landwirte zur Verbesserung von Biosicherheitsmaßnahmen – sind vorhanden. Wir müssen nun sicherstellen, dass sie den rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts entsprechen, überall ankommen und einheitlich eingesetzt werden.“ Ziel der Arbeitsgruppe ist es, eben diese vorhandenen Materialien zu sichten, gemeinsam zu überarbeiten und dann zielgruppenorientiert zu verbreiten.“ (LPD 93/2021)

– Update 02.12.2021 – Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild: erneuter ASP-Fund in Mecklenburg-Vorpommern-Parchim

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern in unmittelbarer Nähe zum Land Brandenburg wurde erneut ein Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild festgestellt. Es handelt sich um Unfallwild, das positiv auf das ASP-Virus getestet wurde. Die Leiterin des Landeskrisenstabs zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest: „Den erneuten Ausbruch in Mecklenburg-Vorpommern sehe ich mit Sorge. Der Fund liegt nur rund 300 Meter vom Landkreis Prignitz entfernt. Jetzt geht es darum, schnell die Ursache und das Ausmaß des Ausbruchs in Mecklenburg-Vorpommern zu ermitteln. Mit unserem Know-How stehen wir in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium in Schwerin, wo nun dieselben Maßnahmen ergriffen werden, wie wir sie in Brandenburg seit einem guten Jahr umsetzen. Im Landkreis Prignitz arbeiten die vorhandenen Krisenstrukturen die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen konsequent und zügig ab. Die hier bereits durchgeführten großflächigen und intensiven Fallwildsuchen haben bislang zu keinen weiteren Funden geführt.“ Für die weiteren Maßnahmen wie die erforderliche Abgrenzung zum Seuchengeschehen sowie die Einrichtung einer gemeinsamen Restriktionszone stehen die betroffenen Landkreise sowie die Ministerien aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern in engem Austausch.
Die genaue Größe der Restriktionszone wird von den Landkreisen veröffentlicht.

Quelle: topagrar online

Quelle: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/667_21_MSGIV_ASP_Parchim2_20211202.pdf

– Update 26.11.2021 – ASP bei Frischling nahe Marnitz – Backhaus: „schwerer Tag“

In Mecklenburg-Vorpommern ist Afrikanische Schweinepest in der Wildschweinpopulation nun erstmals nachgewiesen worden. Im Rahmen einer revierübergreifenden Drückjagd mit den angrenzenden Eigenjagdbezirken wurde im Revier Marnitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein toter männlicher Frischling (Altersklasse 0) gefunden. Untersuchungen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei haben am gestrigen Nachmittag eine hohe ASP-Viruslast festgestellt, die am Abend vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden ist.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach von einem „schweren Tag“: „Nun ist genau das eingetreten, was wir unbedingt verhindern wollten. Jetzt kommt es darauf an, dass wir den Fall mit allen beteiligten Behörden gründlich auf- und abarbeiten. Auch die Behörden in Brandenburg sind bereits involviert, da die einzurichtenden Sperrzonen bis ins Nachbarbundesland hineinreichen werden“, erläuterte Backhaus.

Der Frischling, der ein geschätztes Gesamtgewicht von ca. 20 kg hatte, wurde im Anschluss an die Drückjagd im Maisstärkesack und unter Einhaltung sämtlicher Desinfektionsmaßnahmen geborgen, mittels Tupferprobe am Forstamtsgebäude beprobt und anschließend in der Konfiskattonne des Forstamtes Karbow entsorgt. Auch die gesamte Strecke der Drückjagd wurde vorsorglich beprobt. Das Probenmaterial wurde auf Veranlassung der Veterinärbehörde ausgewertet. Die Ergebnisse für die erlegten Wildschweine stehen derzeit noch aus. Für den Tod gefundenen Fischling erhielten die Behörden gestern die Information, dass die Probe positiv auf ASP getestet wurde.

„Wir haben seit 2018 ein aktives ASP-Landesmonitoring bei den Wildschweinen; seit 2020 bei den Hausschweinen“, betonte Backhaus. Allein im nun betroffenen Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden in diesem Jahr bei Wildschweinen 128 Tiere untersucht, darunter vor allem verendete Tiere, krank erlegte Tiere oder Unfallwild; im Hausschweinebestand wurden 1503 Tiere untersucht. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim sei hier ganz besonders aktiv, so der Minister.

Das zuständige Veterinäramt wird gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium nun alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern und einen Überblick über das tatsächliche Infektionsgeschehen zu bekommen. „Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob es bei dem festgestellten Einzelfall bleibt oder ob wir es mit einem Geschehen größeren Ausmaßes zu tun haben“, so Backhaus. Landrat Sternberg kündigte an, dass alle notwendige Maßnahmen heute vorbereitet werden. Neben der Einrichtung von Sperrzonen, ist unter anderem der Einsatz einer Drohne und der Einsatz von Suchhunden für die Fallwildsuche geplant. Auch soll das Kerngebiet rund um den Fundort in den kommenden Tagen eingezäunt werden.

Quelle: PI Nr.339/2021 | 25.11.2021 | LM | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

– Update 18.11.2021 – Nachbesserung in der Biosicherheit erforderlich!
Eine unzureichende Biosicherheit wird als Hauptursache für den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schweine haltende Betriebe angesehen. Im Rahmen eines Forschungsprojektes der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Friedrich-Loeffler-Instituts wurde seit Ende 2019 untersucht, welche Informationsangebote niedersächsische Schweinehalter zur ASP nutzen und welche der empfohlenen Maßnahmen gegen einen Seucheneintrag sie im Betrieb umsetzen.

Das Projekt „„Evaluierung der Maßnahmen zur Prävention des Eintrags von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in landwirtschaftliche Schweinehaltungen“ wurde vom LAVES und vom Landvolk inhaltlich unterstützt (siehe Landvolk-INFO Schwein Nr. 45/2020). Ziel ist es, Beratungs- und Fortbildungsangebote für Schweinehalter diesbezüglich anzupassen und zu verbessern.

Mittlerweile liegen die Ergebnisse des Projekts vor. Im Rahmen der Beurteilung der Biosicherheit ließen sich u.a. bei einer bedenklich hohen Anzahl von Betrieben Defizite bei der Einzäunung und der Umsetzung einer klaren Unterteilung der Schwarz- und Weißbereiche feststellen. Verbesserungsbedarf wurde beispielsweise zudem bei der Schuhhygiene gesehen. Allerdings sahen die meisten Schweinehalter keinen akuten Bedarf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu verbessern, da sie zufrieden mit der derzeitigen Umsetzung waren und es für sehr unwahrscheinlich hielten, in naher Zukunft direkt von der ASP betroffen zu sein. An der aktuellen Entwicklung der ASP-Verbreitung ist erkennbar, wie schnell Landwirte direkt von ASP betroffen sein können, auch wenn dies zuvor unwahrscheinlicher erschien. Daher appelliert das Landvolk dringend an die Schweine haltenden Betriebe, ihre aktuellen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verbessern!

– Update 16.11.2021 – Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt positiven ASP-Befund in einem schweinehaltenden Betrieb in Mecklenburg-Vorpommern
Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung informiert,ist erstmals die Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern aufgetreten. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche am Montag (15.11.2021) in entsprechenden Proben nachgewiesen und wird nun auch die Ursache zum Eintragsweg des Erregers in den Bestand untersuchen.Nachdem vermehrt Todesfälle bei Mastschweinen in dem Betrieb in der Region Rostock aufgetreten waren, wurden Proben zur Untersuchung an das FLI geschickt, das den Verdacht bestätigt hat. Jetzt greifen die Maßnahmen der Schweinepest-Verordnung in der Zuständigkeit der Länder. Damit ist Mecklenburg-Vorpommern nun das dritte Bundesland, das von der ASP betroffen ist und das Voranschreiten der Tierseuche deutlich macht. Mit Blick auf die bisherige Entwicklung der Fallzahlen in Brandenburg und Sachsen sind im Vergleich zur Vorwoche 46 neue ASP-Funde in Brandenburg und 23 neue Fälle in Sachsen hinzugekommen. Damit stieg die Gesamtzahl an bestätigten ASP-Fällen in beiden Bundesländern auf 2.684 zum Stichtag 12. November.

– Update 08.11.2021 – Sachsen legt Kerngebiet im Landkreis Meißen fest
Der Freistaat Sachsen hat im Landkreis Meißen innerhalb des gefährdeten Gebietes ein Kerngebiet zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) eingerichtet. Aktuell sind in dem Landkreis insgesamt vier ASP-Fälle amtlich bestätigt worden. Bei einem bei der Jagd östlich der A13 und nördlich der Stadt Radeburg im Landkreis Meißen erlegten Wildschwein war am 13. Oktober 2021 das ASP-Virus nachgewiesen worden. Eine sich anschließende Fallwildsuche ergab einige Tage später einen tot aufgefundenen Frischling, bei dem ebenfalls das ASP-Virus nachgewiesen wurde.

Nach dem ASP-Ausbruch wurde unverzüglich die epidemiologische Ermittlung aufgenommen. Im Vordergrund stand es dabei herauszufinden, wo und in welchem Umfang das Virus sich ausgebreitet hat. Deshalb wurden nicht nur östlich, sondern auch westlich der Autobahn A 13 Fallwildsuchen durchgeführt, um ggf. infizierte Wildschweine zu finden. Die Fallwildsuche erfolgte durch die Jagdausübungsberechtigten und durch eine gezielte und vom Landkreis Meißen koordinierte Suche insbesondere mithilfe von speziell ausgebildeten Kadaverspürhunden und Drohnentechnik. Die Fallwildsuche dauert an. Es gab mehrere Kadaverfunde, die soweit sie bisher abschließend untersucht werden konnten, keinen weiteren Nachweis der Afrikanischen Schweinepest erbrachten.

Aufgrund der bisherigen epidemiologischen Erkenntnisse, der natürlichen Grenzen, der zäunbaren Strukturen und Überwachungsmöglichkeiten sowie der Strukturen des Handels sowie der Schweinehaltungen hat die Landesdirektion Sachsen durch Allgemeinverfügung vom 28.10.2021 ein Kerngebiet eingerichtet. Dabei handelt es sich um ein speziell ausgewiesenes Gebiet innerhalb der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet). Die Einrichtung des Kerngebietes dient der Differenzierung der Maßnahmen. Das sog. Kerngebiet, dass das Ausbruchsgeschehen und seine unmittelbare Nähe umfasst, unterliegt besonderen Restriktionen, die ausschließlich im Kerngebiet gelten und die für die übrige Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) für nicht erforderlich erachtet werden.

Im Rahmen der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen, die am 29. Oktober 2021 in Kraft getreten ist, ist im Kerngebiet die Ausübung der Jagd auf jegliches Wild (Jagdverbot für alle Tierarten) bis auf Widerruf untersagt. Auch das Betreten des Waldes und der offenen Landschaft im Rahmen von Freizeitaktivitäten, wie Wandern oder Pilze sammeln, ist im Kerngebiet nicht möglich. Ebenfalls untersagt ist die Nutzung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, wobei auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden können.

(Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1030567)

– Update 03.11.2021 – Weiterer Zuwachs der Fallzahlen in Brandenburg und Sachsen
Die in das Tierseucheninformationssystem (TSIS) des Freidrich-Loeffler-Institut gemeldeten Fälle der Afrikansichen Schweinepest bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen sind bis zum 01.11.2021 auf nunmehr 2544 angestiegen. Im Zeitraum vom 22.10. bis 01.11.2021 hat es dort einen Zuwachs an bestätigten ASP-Fällen von 93 gegeben. Während es in in fünf von sechs betroffenen Lankdreisen in Brandenburg in diesem Zeitraum Zuwächse gab, stieg im sächsischen Landkreis Görlitz die Zahl der ASP-Funde um insgesamt 18, wohingegen im zweiten in Sachsen betroffenen Landkreis Meißen die zahl bei zwei bestätigten Fällen gleich geblieben ist.

– Update 22.10.2021 – Aufhebung der Sperrzonen III in Brandenburg und aktuelle Fallzahlen

Heute ist heute im Amtsblatt der Europäischen Union die „Durchführungsverordnung (EU) 2021/1850 der Kommission“ vom 21.10.2021 veröffentlicht worden, in deren Folge die Sperrzonen III in Brandenburg (ASP bei Hausschweinen) morgen in Sperrzonen II zurückgestuft werden. Damit ist die Verbringung von Schweinen aus diesen Zonen wieder möglich, sofern dort Schlachtkapazitäten zur Verfügung stehen.

Bereits in der vergangen Woche hat es es in Sachsen einen Seuchensprung in einen zweiten sächsischen Landkreis, dem Landkreis Meißen gegeben. Dort wurde nun in dieser Woche der zweite ASP-Verdachtsfall vom FLI bei einem Frischling bestätigt.

Aktuell sind die ins Tierseucheninformationssystem (TSIS) gemeldeten ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen bis zum 22.10.2021 auf nunmehr insgesamt 2454 angestiegen. Allein für den Zeitraum vom 19.10. bis 22.10.2021 sind 54 bestätigte ASP-Fälle hinzugekommen. Für das Land Brandenburg sind somit 1877 ASP-Fälle bestätigt. Der höchste Zuwachs an ASP-Fällen in Brandenburg ist im Landkreis Frankfurt (Oder) festzustellen. Hier sind im Vergleich zur Vorwoche elf bestätigte Fälle hinzugekommen. In Sachen liegt die Zahl der bestätigen ASP-Vorkommnisse bei aktuell 577 im Vergleich zu 549 in der Vorwoche. Im Landkreis Görlitz sind 27 neuen ASP-Fälle in diesem Zeitraum hinzugekommen.

-Update 27.09.2021 – ASP-Zahlen steigen – zweiter Zaun geplant

Die in das TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) gemeldeten ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen sind bis zum 24.09.2021 auf nunmehr 2225 angestiegen. Allein im Zeitraum vom 17. bis 24.September 2021 sind demfolgend 79 ASP-Fälle hinzugekommen. Damit ergeben sich für die Länder Brandenburg mit Stand zum 24.September 1728 und für Sachsen 497 bestätigte ASP-Fälle.

MV stellt 5,8 Millionen Euro für zweiten ASP-Schutzzaun bereit
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat bereits in der vergangenen Woche in ihrer Kabinettssitzung 5,8 Millionen Euro Haushaltsmittel für den Erwerb, Bau und die Unterhaltung eines zweiten ASP-Schutzzaunes freigegeben. Dieser soll parallel zum ersten ASP-Schutzzaun auf rund 100 Kilometern Länge entlang der deutsch-polnischen Grenze durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesforstanstalt aufgestellt und unterhalten werden. „Dadurch soll ein Schutzkorridor entstehen, in dem wir die Wildschweindichte maximal verringern wollen, um Mecklenburg-Vorpommern weiter ASP-frei zu halten und ein Ausbreiten der Seuche in westlicher Richtung wirksam zu unterbinden“, erklärte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Der Abstand zwischen den zwei Zäunen soll mindestens 500 Meter betragen. Die Notwendigkeit eines solchen Schutzkorridors sei das Ergebnis gemeinsamer fachlicher Erörterungen zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit sowie den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen, sagte Backhaus weiter. „Wir müssen davon ausgehen, dass der Infektionsdruck aus Polen weiter hoch bleiben wird. Auch das aktuelle Seuchengeschehen in Brandenburg mahnen uns jeden Tag, dass wir uns nicht in Sicherheit wiegen dürfen“, betonte der Minister.

Deutschland stellt Schutzkorridorkonzept vor – EU-Kommission fordert Polen zur Beteiligung an grenzüberschreitenden Maßnahmen auf
Beate Kasch hat der EU-Kommission auch das deutsche Schutzkorridorkonzept vorgestellt. Ziel dieses Konzeptes ist die Unterbrechung der Infektionsausbreitung nach Westen. Im Sinne einer „weißen Zone“ soll der Korridor von zwei festen Zäunen begrenzt und darin die Wildschweinpopulation gegen Null reduziert werden. Dazu sind abgestufte Maßnahmen, wie die regelmäßige Fallwildsuche, verstärkte Bejagung mit Untersuchung und Entfernung der Kadaver vorgesehen. Die EU-Kommission hat das Konzept begrüßt. Gleichzeitig ist der Infektionsdruck aus Polen weiterhin hoch. Beate Kasch machte in dem Gespräch daher nochmals deutlich, wie wichtig ein gemeinsames Vorgehen Deutschlands und Polens beim Bau von Wildschweinbarrieren im Grenzgebiet sei. Neben dem ASP-Schutzkorridor in Deutschland sei ein weiterer Korridor mit drittem Zaun auf polnischer Seite eine sinnvolle Ergänzung. Sie forderte ihren polnischen Amtskollegen auf, dies voranzubringen.

Quellen:
BMEL Pressemitteilung Nr. 150/2021
https://tsis.fli.de/Reports/Info_SO.aspx?ts=011&guid=8dffbe13-59f5-41e1-92c2-b3b80fbc16b8
https://www.wir-sind-mueritzer.de/allgemein/mv-stellt-58-millionen-euro-fuer-zweiten-asp-schutzzaun-bereit/

-Update 20.09.2021 – Zweiter Fall bei Wildschwein in der Uckermark
Im Landkreis Uckermark wurde ein zweiter Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen nachgewiesen. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat den amtlichen Verdacht heute bestätigt. Es handelt sich um einen Frischling, der als Fallwild auf dem Gebiet von Blumenhagen, einem Ortsteil von Schwedt/Oder, nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt gefunden wurde. Der Fundort liegt damit westlich des festen Zauns entlang der Grenze zu Polen. Um den Fundort wird ein Kerngebiet eingerichtet, die bereits bestehende Sperrzone I (Pufferzone) wird erweitert bis an die Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern.

Um das genaue Ausmaß des Seuchengeschehens zu bestimmen, veranlasst der Landkreis Uckermark eine intensive und großflächige Fallwildsuche rund um den Fundort. Erstmals war ein ASP-Verdacht am 12. August in der Uckermark bestätigt worden. Es handelte sich um ein Wildschwein, das östlich des Schutzzauns bei Criewen krank erlegt worden war.

Brandenburg hat bereits entlang der gesamten brandenburgisch-polnischen Lan-desgrenze eine feste Wildschweinbarriere zum Schutz vor der ASP errichtet. Wegen des anhaltend hohen Seuchendrucks aus Westpolen wird derzeit ein zweiter Zaun zur Errichtung eines Schutzkorridors gebaut.

Insgesamt hat sich die Zahl der bestätigten ASP-Fälle in Brandenburg mit Stand vom 17. September auf 1690 erhöht. Mittlerweile sind in sieben Landkreisen in Brandenburg ASP-funde bestätigt. Die ASP-Situation in Schasen ist mit Stand 17. September in Bezug auf die Vorwoche stabil bei 456 bestätigten fällen geblieben.

-Update 03.09.2021 – Blick auf die ASP-Lage in Deutschland in Zahlen

Die in das TierSeuchenInformationsSytem (TSIS) gemeldeten ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen sind bis heute (03.09.2021) auf insgesamt 2052 angestiegen. Für den Zeitraum vom 27.08. bis 03.09.2021 wurden weitere 22 ASP-Fälle bestätigt. Eine Gesamtüberblick über die aktuellen Zahlen erhalten Sie u.a. hier

https://tsis.fli.de/Reports/Info_SO.aspx?ts=011&guid=8dffbe13-59f5-41e1-92c2-b3b80fbc16b8

Für Brandenburg wurden folgende bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen gemeldet.
(Stand: 03. September 2021, Vergleich zu 27.08.2021)

Landkreis Spree-Neiße 211 (202)
Landkreis Oder-Spree 806 (806)
Landkreis Märkisch-Oderland 271 (267)
Landkreis Dahme-Spreewald 76 (76)
Frankfurt (Oder) 227 (220)
Uckermark 1 (1)
Barnim 17 (15)

Damit wurden aktuell für das Land Brandenburg insgesamt 1609 (1587) ASP-Fälle amtlich bestätigt.

Im Bundesland Sachsen sind sämtliche ASP-Fälle dort mit aktuell 443 bestätigten Funden weiterhin auf den Landkreis Görlitz begrenzt.

-Update 02.09.2021 – Intensivierung der ASP-Bekämpfungsmaßnahmen – Sperrzonen III aufgehoben

Anlässlich der heutigen Sonder-Agrarminister-konferenz zur „Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest“ fordert der DBV in seiner Pressemitteilung eine noch stärkere Bekämpfung der Tierseuche in Deutschland. Trotz Monitoring und Eindämmungsmaßnahmen ist der Seuchendruck durch ständige Wildschweinwanderungen aus Polen weiterhin hoch. Das Virus breitet sich entlang der Grenze nach Norden und Süden aus. Über 2000 Fälle wurden inzwischen vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter:

https://www.bauernverband.de/presse-medien/pressemitteilungen/pressemitteilung/ein-jahr-afrikanische-schweinepest

Afrikanische Schweinepest: Sperrzonen III nach Ausbrüchen in Hausschweinbeständen aufgehoben

Die beiden Sperrzonen, die nach Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hausschweinbeständen in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Spree-Neiße eingerichtet wurden, sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die entsprechenden Tierseuchenallgemeinverfügungen wurden durch die beiden Landkreise veröffentlicht. Damit entfallen die vorübergehenden strengen Einschränkungen innerhalb der Restriktionsgebiete um die drei Ausbruchsorte.
Die Leiterin des ASP-Krisenstabes, Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer: „Die Auflösung der Sperrzonen III ist eine gute Nachricht für die schweinehaltenden Betriebe in den betroffenen Gebieten. Damit erleichtert sich wieder die Vermarktung der Schweine aus dieser Region. Das erlauben insbesondere die Ergebnisse der Untersuchungen aus den Schweinebeständen, nach denen klar ermittelt werden konnte, dass keine Verschleppung der Tierseuche stattgefunden hat. Ich appelliere dennoch an alle Schweinehehalterinnen und Schweinehalter, weiter wachsam zu sein und unbedingt die strengen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um weitere Ausbrüche bei Hausschweinen zu verhindern.“

Am 16. Juli wurde die ASP erstmals in Brandenburg – und damit auch in Deutschland – bei Hausschweinen nachgewiesen. Betroffen waren ein Betrieb mit 300 Tieren in der Gemeinde Neiße-Malxetal im Landkreis Spree-Neiße sowie ein Kleinstbestand in der Gemeinde Letschin im Landkreis Märkisch-Oderland. Hier wurde am 17. Juli auch in einer weiteren Kleinsthaltung der ASP-Erreger festgestellt.

Hintergrund: Die Sperrzone III wird bei Ausbruch der ASP in Hausschweinbeständen eingerichtet und setzt sich zusammen aus einer Schutzzone (Radius 3 km) und einer Überwachungszone (Radius 10 km).
Mehr Informationen zur ASP in Brandenburg: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

-Update 12.08.2021 – ASP-Fall im Landkreis Uckermark östlich des Schutzzauns
Bei einem erlegten Frischling in der Uckermark südwestlich von Criewen ist heute das Virus der Afrikanischen Schweinepest festgestellt worden. Der Erlegungsort befindet sich östlich des ersten ASP-Schutzzaunes zu Polen rund 300 Meter von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Der Landkreis Uckermark hat die erforderlichen Krisenstrukturen aktiviert und die notwendigen Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Priorität hat jetzt die flächenhafte Fallwildsuche westlich des ASP-Schutzzaunes, um eine eventuelle Ausbreitung der Tierseuche frühzeitig zu erkennen.

Die brandenburgische Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher hierzu: „Derzeit beobachten wir, dass sich die ASP in Westpolen ungebremst nach Norden ausbreitet. Ich bin froh, dass wir mit dem Bau des zweiten festen Zauns entlang der Grenze begonnen haben, um einen Schutzkorridor an Oder und Neiße zu errichten. Das sind entscheidende Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung. Der regelmäßige Diebstahl von Batterien an Elektrozäunen, ganzer Toren oder Zaunelementen schadet uns allen und ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Es gibt Tierhalter, die hier um ihre Existenz kämpfen. Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest geht uns alle an! Jede und jeder ist gefordert, die notwendigen Schutzmaßnah-men zu befolgen. Auch fordere ich alle Anglerinnen, Spaziergängerinnen oder Radfahrer*innen auf, die installierten Tore in den Zäunen zu nutzen und nach dem Durchgang unbedingt wieder zu verschließen. Die ASP kann nur eingedämmt werden, wenn alle dabei mithelfen.“

Brandenburg hat bereits entlang der gesamten brandenburgisch-polnischen Lan-desgrenze zu Polen eine feste Wildschweinbarriere zum Schutz vor der ASP errichtet. Am 24. Juni 2021 hat der Landeskrisenstab außerdem die Errichtung eines ASP-Schutzkorridors beschlossen. Die Baumaßnahmen des 2. Zaunes laufen.

Quelle: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/443_21_MSGIV_ASP_LK_Uckermark_20210812.pdf

-Update 29.07.2021 – Erster amtlich bestätigter ASP-Ausbruch bei Schwarzwild im Landkreis Barnim in Brandenburg

Im Landkreis Barnim ist zum ersten Mal bei Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat den amtlichen Verdacht heute bestätigt. Es handelt sich dabei um eine Überläuferbache, die als Fallwild auf dem Gebiet der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen, nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt, am 25. Juli 2021 gefunden wurde, sowie drei Frischlinge, die in unmittelbarer Nähe am selben Tag krank erlegt wurden. Der Fundort liegt in der bereits eingerichteten Sperrzone I (Pufferzone).

Das ASP-Krisenzentrum des Landkreises Barnim wurde heute eingerichtet. Die Vorbereitungen einer intensiven und großflächigen Fallwildsuche zur Bestimmung des Ausmaßes des Seuchengeschehens laufen.
Brandenburg hat bereits entlang der gesamten brandenburgisch-polnischen Landesgrenze zu Polen eine feste Wildschweinbarriere zum Schutz vor der ASP errichtet. Am 24. Juni 2021 hat der Landeskrisenstab außerdem die Errichtung eines ASP-Schutzkorridors beschlossen. Die Baumaßnahmen des 2. Zaunes haben bereits begonnen, unter anderem auch im Landkreis Barnim.

Der erste ASP-Ausbruch beim Schwarzwild ist im Land Brandenburg am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden. Mit den heute bestätigten Fälle wurden insgesamt bislang 1.395 in Brandenburg entnommene oder als Fallwild gefundene Wildschweine positiv auf ASP getestet.

Weiter Informationen unter https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~28-07-2021-asp-in-barnim#

-Update 23.07.2021 – ASP bei Hausschweinen: EU legt Sperrzonen der Kategorie III in Brandenburg und Sachsen fest

Am 15.07.2021 hat das FLI erstmals zwei ASP-Fälle bei Hausschweinen in Brandenburg bestätigt. Betroffen hiervon sind ein Bio-Betrieb mit ca. 200 Tieren (Sauen, Aufzucht und Mast) in der Ge-meinde Neiße-Malxetal im Landkreis Spree-Neiße sowie ein Kleinstbetrieb mit zwei Schweinen in Kienitz im Landkreis Märkisch-Oderland innerhalb des Schutzzaunes. Zwischenzeitlich hat das FLI einen dritten ASP-Fall, ebenfalls in einer Kleinsthaltung mit vier Schweinen im Landkreis Märkisch-Oderland nachgewiesen. Derzeit finden epidemiologische Untersuchungen nach der Eintragsursache statt.

Da die drei ASP-Fälle in bereits bestehenden Restriktionszonen liegen, besteht aufgrund der gelten-den EU-Regionalisierungsregelungen weiterhin die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch. Auch für den Drittlandsexport werden nach derzeitigem Kenntnisstand keine negativen Auswirkungen erwartet. Die wenigen Drittländer, die aktuell den Schweinefleischimport aus Deutschland zulassen, haben die EU-ASP-Regionalisierung entweder generell oder mit Zusatzzertifikaten akzeptiert. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wies darauf hin, dass wegen des Regionalisierungsprinzips innerhalb der EU weiterhin die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch bestehe, da die betroffenen Hausschweinbestände in denselben Regionen liegen wie die bisherigen ASP-Fällen bei Wildschweinen.

Entwicklung der ASP-Fälle bei Wildscheinen in Brandenburg und Sachsen in Zahlen
In Brandenburg: Landkreis Spree-Neiße 127, Landkreis Oder-Spree 693, Landkreis Märkisch-Oderland 263, Landkreis Dahme-Spreewald 76, Frankfurt (Oder) 164. Damit sind im LAnd Brandenburg insgesamt
mit Stand vom 22.07.2021 1323 ASP-Fälle bei Wildscheinen amtlich bestätigt.

Für das Bundesland Sachsen liegt die Zahl der bestätigten ASP-Fälle bei Wildschweinen mit Stand vom 20. Juli 2021 insgesamt bei 313 bestätigten Fällen. Alle liegen im Landkreis Görlitz.

-Update 18.06.2021 – ASP-Früherkennungsprogramm sinnvoll – Neues EU-Tiergesundheitsrecht führt zu Änderungen bei der ASP-Bekämpfung

Ein Beitrag von Dr. Jaana Ubben, Dr. Claudia Berger, Dr. Svenja Scheffold, LAVES und Dr. Wiebke Scheer, Landvolk Niedersachsen – Erschienen in LAND & FORST 23/2021

Seit April 2021 gilt in der EU das neue EU-Tiergesundheitsrecht. Bei der ASP-Bekämpfung ergeben sich daraus Änderungen. Das in Niedersachsen etablierte Früherkennungsprogramm sollte jedoch weiter genutzt werden.

Durch das neue EU-Tiergesundheitsrecht werden unter anderem die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung EU-weit neu geregelt. Das bisher geltende Recht in diesem Bereich wurde größtenteils übernommen, in Bezug auf die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gibt es jedoch Änderungen. Diese Veränderungen betreffen zum einen die Begrifflichkeiten. Laut neuem EU-Recht gibt es jetzt die Sperrzonen I, II und III. Sie ähneln den bisher bekannten Gebietskulissen der EU (Tabelle). Die Definition Sperrzone I bedeutet keine Ausbrüche bei Wild- und Hausschweinen. Die Sperrzone II bezeichnet ein Gebiet mit Ausbrüchen im Wildschweinebestand. Die Sperrzone III ist einzurichten, wenn es zu Ausbrüchen bei Hausschweinen kommt, unabhängig davon, ob parallel Ausbrüche bei Wildschweinen vorliegen oder nicht. Es können zudem weitere Zonen eingerichtet werden, die dann den Sperrzonen I bis III zugeordnet werden müssen.

Für Verbringungen bei ASP-Neuregelungen

Das Verbringen von Schweinen aus den Sperrzonen I bis III bleibt grundsätzlich verboten. Ausnahmen können nach Erfüllung verschiedener Anforderungen jedoch weiter genehmigt werden (Kasten). Anforderungen an den Transport umfassen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, eine Streckendefinition und behördliche Kommunikation. Daneben gilt, dass die schweinehaltenden Betriebe regelmäßig, aber mindestens einmal, amtlich kontrolliert werden müssen. Bei der Betriebskontrolle erfolgt eine Dokumentenprüfung, eine Überprüfung der Biosicherheit sowie eine klinische Untersuchung der Schweine. Für Betriebe, die nicht über regelmäßige Betriebskontrollen verfügen, ist neben einer Betriebskontrolle eine klinische Untersuchung in den 24 Stunden vor der Verbringung erforderlich. Für die Verbringung in einen anderen Betrieb (nicht zur Schlachtung!) gilt eine Residenzpflicht und eine Einstallungsbeschränkung. Die Schweine müssen für mindestens 30 Tage oder seit der Geburt im Betrieb gehalten worden sein und es dürfen in den letzten 30 Tagen keine Schweine aus den Sperrzonen II oder III eingestallt worden sein. Zusätzlich sieht das neue EU-Recht für jede Art der Verbringung vor, dass die Schweine kontinuierlich mittels virologischer Untersuchungen überwacht werden, um eine ASP-Infektion frühzeitig zu erkennen. Hierzu sind Untersuchungen von verendeten Schweinen und ggf. eine Stichprobe erforderlich.

ASP-Früherkennungsprogramm bleibt sinnvoll

In Niedersachsen gibt es seit Anfang 2020 die Möglichkeit, an dem freiwilligen ASPFrüherkennungsprogramm teilzunehmen. Regelmäßige Betriebskontrollen und eine kontinuierliche Untersuchung der verendeten Schweine sind Bestandteile dieses sinnvollen ASP-Früherkennungsprogramms, die auch weiterhin bei Ausbruch der ASP angerechnet werden können. Damit können Betriebe die Voraussetzungen für den sogenannten Status schon in Friedenszeiten erlangen und ihre Schweine nach einem ASP-Ausbruch bei Wildschweinen unter erleichterten Bedingungen verbracht werden. In ASP-Übungsszenarien der vergangenen Jahre wurde deutlich, dass es regional zu personellen Engpässen kommen kann, die Verbringungen verzögern könnten. Deshalb ist die Teilnahme am Früherkennungsprogramm für
viele Betriebe ggf. sinnvoll.

Früherkennungsprogramm spart Zeit

Dies gilt umso mehr, als durch das neue EU-Recht die Anforderungen des sogenannten Status, nämlich die regelmäßigen Betriebskontrollen und kontinuierlichen Untersuchungen der verendeten Schweine, grundsätzlich für Verbringungen gefordert werden. Betriebe, die nicht am Früherkennungsprogramm teilnehmen, müssen in den 15 Tagen vor der Verbringung virologische Untersuchungen der verendeten Schweine durchführen. Zudem ist mindestens eine amtliche Betriebskontrolle nachzuweisen und es ist eine amtliche klinische Untersuchung der Schweine in den 24 Stunden vor Verbringung durchführen zu lassen. Bei einer Teilnahme am Früherkennungsprogramm kann diese klinische Untersuchung und die Ad-hoc Kontrolle entfallen und somit ein zeitlicher Vorteil entstehen. Bei einer Teilnahme am ASP-Früherkennungsprogramm übernimmt das Veterinäramt oder ein vom Veterinäramt ermächtigter Tierarzt die Betriebskontrollen und die Probenahmen. Die Kosten dafür trägt der Tierhalter. Die Kosten für die Laboruntersuchungen der verendeten Schweine übernehmen anteilig die Tierseuchenkasse und das Land Niedersachsen. Für Betriebe, die häufig Tiere zur Schlachtung oder in andere Betriebe verbringen, kann sich die Teilnahme am Programm lohnen. Erfüllen sie bereits in Friedenszeiten die Voraussetzungen für den Status, können sie im Seuchengeschehen wertvolle Zeit sparen und Tiere zeitnah verbringen. Die Entscheidung zur Teilnahme bleibt aber eine individuelle Entscheidung, die jeder Betrieb in Abhängigkeit von der Betriebsstruktur treffen muss.

Detaillierte Informationen zur Thematik finden Sie unter:
https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrikanische_schweinepest/afrikanische_
schweinepest/afrikanischeschweinepest-21709.htm
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-Update 31.05.2021 – Aktuelle ASP-Fallzahlen und Vandalismus an Schutzzäunen in Sachsen
Mit Stand Montag, 31.05.2021 sind folgende bestätigte ASP-Funde zu verzeichen: Im Land Brandenburg summieren sich die bestätigten ASP-Fälle bei Schwazwild auf aktuell insgesamt 1014. Diese verteilen sich auf die betroffenen Landkreise Spree-Neiße (75), Oder-Spree (572), Märkisch-Oderland (256), Dahme-Spreewald (74) und Frankfurt (Oder) mit 37 dort bestätigten Funden. Im angrenzten Bundesland Sachsen liegt die Zahl der ASP-Fälle bei aktuell 198. Dort beinden sich alle Funde zurzeit im Landkreis Görlitz. Damit summieren sich die in Deutschland bekannten ASP-Fälle auf insgesamt 1212 bestätigte Funde.

Wie das zuständige sächsische Ministerium zuletzt in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, kam es erneut am Wildabwehrzaun im Landkreis Görlitz, der eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verhindern soll, zu Fälle von Vandalismus und Diebstahl. Der Metallzaun soll die Bewegung von Wildschweinen und damit die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in weitere Teile Sachsens verhindern. Um das Seuchengeschehen zu begrenzen wird die als gefährdetes Gebiet festgelegte Restriktionszone komplett eingezäunt. Nun wurden im westlichen Verlauf an mehreren Abschnitten der Zaun zerschnitten und Spannschlösser gestohlen. Am Elektrozaun, der einen zusätzlichen Schutz entlang der Neiße bietet, wurde mehrfach die Stromversorgung samt Batterien gestohlen. Jäger berichten zudem, dass Tore, die an Wegen und unter Brücken die Durchlässigkeit des Wildabwehrzauns für Anlieger und Landwirtschaft gewährleisten, nicht geschlossen werden. Dadurch ist die erforderliche Absperrwirkung des Zauns gegenüber den Wildschweinen nicht gegeben.

Quellen:
https://tsis.fli.de/Reports/Info_SO.aspx?ts=011&guid=8dffbe13-59f5-41e1-92c2-b3b80fbc16b8
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/251839

-Update 20.05.2021 – Aktuelle Entwicklungen des ASP-Geschehens in Deutschland und ausgewählten Ländern
Aktuell ist die Zahl bestätigter ASP-Fälle in Brandenburg auf aktuell 991 leicht gestiegen. Dabei verteilen sich die amtlich-erfassten Funde mit Stand vom 20.Mai 2021 auf die Landkreise Spree-Neiße (74), Oder-Spree (568), Märkisch-Oderland (242), Dahme-Spreewald (72) und Frankfurt (Oder)(35). Die Zahl der erfassten ASP-Fälle im Landkreis Görlitz in Sachsen lag zum Stichtag 20. Mai 2021 bei insgesamt 186.

Polen: Seit 2014 breitet sich das ASP-Geschehen in Polen weiter aus. Im letzten Jahr wurden insgesamt 103 Ausbrüche in Hausschweinebeständen und 4.070 Ausbrüche bei Wildschweinen festgestellt. Seit dem 14.11.2019 werden zahlreiche Ausbrüche der ASP bei Wildschweinen in Westpolen festgestellt. Weitere Ausbruchsgebiete der ASP befinden sich in Ostpolen, an der Grenze zu Weißrussland, im Raum Warschau sowie an der Grenze zur russischen Exklave Kaliningrad. Hier kam es in den Sommermonaten 2020 zu zahlreichen ASP-Nachweisen in Schweinehaltungen. Überwiegend waren kleine Haltungen mit bis zu 30 Schweinen betroffen. Im Jahr 2021 gab es bisher einen Ausbruch im Hausschweinebestand. Dabei handelte es sich um einen Schweinemastbetrieb mit 16.000 Tieren in Westpolen.

Rumänien: Auch 2020 wurden viele Ausbrüche bei Haus- und Wildschweinen aus Rumänien berichtet. Insgesamt waren 1.053 Hausschweinebestände und über 880 Wildschweine betroffen (Quelle ADNS). Von dem Seuchengeschehen sind weite Teile des Landes betroffen.

Ungarn: Am 23.04.2018 meldete Ungarn den ersten Nachweis von ASP bei einem verendet aufgefundenem Wildschwein. Ausbrüche der ASP bei Wildschweinen traten inzwischen in verschiedenen Regionen Ungarns auf. Hausschweinbestände waren bislang nicht betroffen. Das Geschehen breitete sich 2020 weiter massiv aus, es wurden insgesamt 4.001 ASP-Nachweise bei Wildschweinen gemeldet.

Asien: Am 01.08.2018 wurde der erste Fall der ASP in China beim internationalen Tierseuchenamt (OIE) gemeldet. Weite Teile Chinas waren betroffen. Nachdem Ende 2019 keine weiteren Fälle aus China gemeldet wurden, wurden 2020 weitere Ausbrüche gemeldet. Betroffen waren die Mongolei, Vietnam, Kambodscha, Laos, Nord- und Südkorea, die Philippinen, Myanmar, Indonesien und Ost-Timor, Papua Neuguinea und Indien.

Quellen: TierSeuchenInformationsSystem (FLI), LAVES Task-Force Veterinärwesen

-Update 07.05.2021 – Aktuelle ASP-Fallzahlen in Deutschland vom 06.05.2021
Für das Land Brandenburg wurden mit Stand 06.Mai 2021 insgesamt 937 bestätigte ASP-Fälle im Tierseucheninformationssystem registriert. Die meisten ASP-Funde liegen laut Zählung demnach im Landkreis Oder-Spree (550), gefolgt von den Landkreisen Märkisch-Oderland (241), Spree-Neiße (74) und Dahme-Spreewald (68). Im Landkreis Frankfurt (Oder) wurden bist gestern insgesamt 24 Fälle bestätigt. In Sachsen konzentrieren sich die ASP-Funde weiterhin im Landkreis Görlitz. Der sind aktuell 153 Fälle bekannt. Das Friedrich-Löffler-Institut als nationales Referenzlabor spricht in seinem Bulletin von Ende April für Deutschland auf Basis der Fallzahlen von einer erkennbaren Verlagerung des Schwerpunkts des Seuchengeschehens von nördlichen in südliche Cluster.

-Update 20.04.2021 – Aktuelle Zahlen zur ASP in Brandenburg und Sachsen / Anpassung der EU-Durchführungsverordnung / Merkblätter für Saisonarbeitkräfte
Mit Stand vom 16.04.2021 wurden insgesamt 997 ASP-Fälle bei Wildschweinen in TSIS gemeldet. In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 889 Wildschweinen ASP festgestellt. Demnach gibt es in Brandenburg in den Landkreisen Spree-Neiße (72), Oder-Spree (526), Märkisch-Oderland (233), Dahme-Spreewald (49) und Frankfurt (Oder) (9). Damit sind zum 16.04.2021 im Land Brandenburg 889 bekannt. In Sachsen wurde bislang bei insgesamt 108 Wildschweinen ASP festgestellt. Diese befinden sich ausschließlich im Landkreis Görlitz.

EU-Durchführungsverordnung angepasst
Bereits am 15.04.2021 hat die EU-Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2021-605 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP im Amtsblatt veröffentlicht. Damit wird die neue Durchführungsverordnung ab dem 21. April 2021 in Kraft treten. Hieraus ergeben sich wesentliche Änderungen, die in den nächsten Wochen nationale Anpassungen / Auslegungen mit sich bringen werden. Wir werden hierüber zeitnah informieren.

ASP-Merkblätter für Saisonarbeitskräfte
Hier finden Sie die aktuellen Merkblätter zur ASP für Saisonarbeitskräfte sowie einen Link zu weiterführenden Informationen des ML Niedersachsen zur ASP.
https://tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/anzeigepflichtige_tierseuchen/klauentiere/afrikanische_schweinepest/afrikanische_schweinepest/afrikanische-schweinepest-21709.html

-Update 01.04.2021 – Jagdbeschränkungen in bestimmten Restriktionsgebieten in Brandenburg gelockert – Schwarzwildprämie mehr als verdoppelt – Fallzahlen steigen weiter
Mit Blick auf die Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist die Einzeljagd auf Reh-, Rot- und Damwild in den dortigen fest eingezäunten Gebieten (sogenannte Kerngebiete und Weiße Zonen), konkret in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald ab dem 10. April 2021 wieder möglich. Ein komplett geschlossener doppelter Zaun-Ring um die Seuchenherde um Friedland und Neuzelle ist hier die Voraussetzung für diese Lockerung. Da diese Bedingung dort erfüllt ist, kann die Jagd teilweise freigegeben werden. Per Erlass wurde die Aufwandsentschädigung für Jagdberechtigte vereinfacht und deutlich erhöht. Gab es bislang für die Entnahme und Ablieferung eines Wildschweins im Kerngebiet und in der Weißen Zone 30 Euro für unter 30 Kilogramm Lebendgewicht und 50 Euro für über 30 Kilogramm Lebendgewicht, gibt es ab dem 1. April 2021 unabhängig vom Gewicht pro Wildschwein 100 Euro. Dabei liege die Priorität jetzt in der Entnahme der Wildschweine aus der Weißen Zone, damit sich die Seuche nicht mehr ausbreiten könne, wie in einer Pressemitteilung des Landes Brandenburg zu lesen ist.

(Quelle: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~31-03-2021-asp-jagdbeschraenkungen-gelockert)

Im Tierseucheninformationssystem (TSIS) sind aktuell insgesamt 907 ASP-Fälle gemeldet (Stand 01.04.2021). Die Zahl der bestätigten ASP-Fälle in Brandenburg ist hiernach auf aktuell 831 gestiegen. Diese teilen sich wiefolgt auf die Landkreise Spree-Neiße (68), Oder-Spree (502), Märkisch-Oderland (232), Dahme-Spreewald (20) und Frankfurt (Oder) (9). Die Anzahl bestätigter ASP-Fälle bei Wildschweinen in Sachsen ist insgesamt auf 76 gestiegen. Alle Funde liegen in der Gemeinde Krauschwitz im Landkreis Görlitz.

(Quelle: https://tsis.fli.de/Reports/Info.aspx)

-Update 26.03.2021 – 860 bestätigte ASP-Fälle in Brandenburg und Sachsen
Laut TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) gibt es aktuell insgesamt 860 bestätigte ASP-Fälle in Brandenburg und Sachsen. In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 791 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt. In Sachsen wurden bislang bei insgesamt 69 Wildschweinen ASP festgestellt. Die Funde liegen alle im Landkreis Görlitz ind er Gemeindea Krauschwitz.

Frankfurt (Oder) viertes Kerngebiet in Brandenburg
Nach einem weiteren positiven Befund bei einem Tier mit ASP wird Frankfurt (Oder) nun als gefährdetes Gebiet eingestuft. Dies teilte die Stadtverwaltung am Montag mit. Darüber hinaus wird das bereits in der vergangenen Woche abgesteckte Areal im Norden der Stadt ab Dienstag offiziell zum Kerngebiet erklärt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung soll laut dem zuständigen Veterinäramt in Kraft treten.
Neben den beiden bisherigen Kerngebieten im Landkreis Oder-Spree bei Friedland und Neuzelle sowie einem in Märkisch-Oderland bei Küstrin, ist das Frankfurter Kerngebiet das mittlerweile vierte in Brandenburg.

Kerngebiet mit Elektrozaun
Das neue Gebiet befindet sich im Ortsteil Kliestow, zwischen der Bundesstraße 112 im Westen und dem Festzaun entlang der Oder im Osten. Um den Fundort im Norden der Stadt sei bereits ein Zaun gezogen, so das Veterinäramt weiter. Anders als bei den bisherigen Kerngebieten gilt dem Verbraucherschutzministeriums des Landes zufolge in Frankfurt kein Radius von drei Kilometern. Grund dafür seien die Nähe zum Stadtgebiet und zum Grenzfluss. Auch werde bisher keine feste Zaunanlage, sondern Elektrozäune verwendet. Innerhalb des Kerngebietes ist laut Stadt das Betreten von Waldflächen und offenen Landschaften verboten. Auch die Jagd ist untersagt. Wie es weiter heißt, sollen in der gesamten Stadt weiterhin intensive Fallwildsuchen stattfinden. Im aktuellen Fall wurde laut Mitteilung der Stadt ein krankes Tier westlich des Schilfgürtels der Oder – und damit außerhalb des Oder-Grenzzauns – erlegt. Das Ergebnis wurde bereits am vergangenen Freitag vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Damit erhöht sich die Zahl der Positivbefunde in Frankfurt auf sechs. Insgesamt wurden laut dem Verbraucherschutzministerium landesweit 784 Fälle der Afrikanischen Schweinepest registriert (Stand: 22.03.).

Quellen:
https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/panorama/2021/03/frankfurt-schweinepest-asp-kernzone-tierseuche.html
https://www.frankfurt-oder.de/Schnellnavigation/Startseite/ASP-Neue-Tierseuchenallgemeinverf%C3%BCgung-erlassen.php?object=tx,2616.14&ModID=7&FID=2616.23598.1

-Update 16.03.2021 – Restriktionszonen in Sachsen erweitert
Aufgrund der aktuellen Ausbrüche von ASP hat der Freistaat Sachsen die Restriktionszonen im Landkreis Görlitz erweitert. In zwei Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen sind die neuen Gebietskulissen (siehe Grafik) des gefährdeten Gebietes und der Pufferzone festgelegt. Innerhalb dieser Zonen gelten bestimmte Auflagen und Verbote.

Restriktionszonen Sachsen (Stand 16.03.2021)

Das gefährdete Gebiet wurde im Süden bis zur Autobahn 4 und im Westen bis Boxberg erweitert. Damit vergrößert sich die Fläche von 322 auf 989 Quadratkilometer. Die Pufferzone reicht nun im Süden bis zu einer Linie auf der Höhe Löbau und im Westen bis zu einer gedachten Linie der Gemeinden Kubschütz, Großdubrau und Lohsa. Die Fläche dieser Zone umfasst 790 Quadratkilometer.

Die aktuellen ASP-Fallzahlen in Brandenburg und Sachsen belaufen sich aktuell auf 829. In Sachsen verbleibt die Fallzahl bestätigier ASP-Funde bei derzeit 61 in der Gemeinde Krauschwitz im Landkreis Görlitz. Mit Stand vom 16. März 2021 belaufen sich die ASP-Fälle bei Wildschweinen auf aktuell 768 im Land Brandenburg. Diese teilen sich wier folgt auf die betroffenen Landkreise auf:

  • Landkreis Spree-Neiße 63
  • Landkreis Oder-Spree 469
  • Landkreis Märkisch-Oderland 224
  • Landkreis Dahme-Spreewald 10
  • Frankfurt (Oder) 2

(Quellen: FLI, SMS Sachsen, topagrar)

-Update 08.03.2021 – ASP-Situation in Deutschland / Export von Schweinefleisch

ASP-Lage in Brandenburg
Das FLI hat am 05.03.2021 den Verdacht auf ASP bei einem Wildschwein-Kadaverfund im Bereich der nördlichen Oderwiesen der Stadt Frankfurt (Oder) bestätigt. Der frische Kadaver wurde östlich der festen Wildschweinbarriere gefunden, die notwendigen Maßnahmen wurden sofort eingeleitet. Aktuell befindet sich Frankfurt Oder in der Pufferzone, die Gebietskulisse muss angepasst werden. Auf der westlichen Seite des Zaunes wird nun umfangreich nach Fallwild gesucht. Dazu wird unverzüglich westlich der festen Wildschweinbarriere zielgerichtet und großflächig nach Schwarzwildkadavern gesucht. Hierbei kommen neben ortsansässigen Jägern und Menschenketten auch Fallwildsuchhunde, Drohnen sowie der Polizeihubschrauber des Landes zum Einsatz. Der Fund verdeutlicht die andauernde Gefahr des ASP-Eintrags aus Polen.

Mit Stand vom 05.03.2021 wurden Brandenburg insgesamt 723 ASP-Fälle bei Wildschweinen festgestellt. Auf die einzelnen Landkreise und die Stadt Frankfurt (Oder) stellt sich das ASP-Geschehen wie folgt dar:

Landkreis Spree-Neiße 55
Landkreis Oder-Spree 443
Landkreis Märkisch-Oderland 216
Landkreis Dahme-Spreewald 8
Frankfurt (Oder) 1

ASP- Situation in Sachsen
In Sachsen sind mit Stand 05.03.2021 in der Gemeinde Krauschwitz im Landkreis Görlitz aktuell insgesamt 56 ASP-Fälle bestätigt.

Export von Schweinefleisch nach Vietnam wieder möglich
Nach dem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Deutschland hatten zahlreiche Drittländer mit einem Einfuhrverbot für deutsches Schweinefleisch reagiert. Das BMEL hat in intensiven Verhandlungen erreicht, dass einige Drittländer das sogenannte „Regionalisierungskonzept“ akzeptieren. Das bedeutet, dass der Export von Schweinefleisch aus ASP-freien Gebieten möglich ist. Eine solche Vereinbarung ist kürzlich auch mit Vietnam gelungen. Deutschland kann ab sofort wieder frisches Schweinefleisch nach Vietnam exportieren. Singapur hat ebenfalls erst kürzlich einer Regionalisierung zugestimmt. Zudem ist es gelungen in Verhandlungen mit Brasilien, Argentinien, Südafrika und Südkorea Ausnahmen von der vollständigen Exportsperre für behandelte/verarbeitete Schweinefleischerzeugnisse oder Produkte vom Schwein zu erreichen. Bereits zeitnah nach dem Erstnachweis der ASP bei Wildschweinen wurde erfolgreich verhandelt, dass Bosnien-Herzegowina und Kanada frisches Schweinefleisch von Betrieben aus ASP-freien Gebieten einführen. Thailand hat als erstes positives Signal die für drei Monate befristete Exportsperre nicht verlängert. Damit ist der Export für einzelne Unternehmen, die bisher schon von Thailand zugelassen waren, wieder möglich. Darüber hinaus nutzt das Bundeslandwirtschaftsministerium derzeit alle zur Verfügung stehenden Kontaktmöglichkeiten für die Regionalisierungsverhandlungen mit China. Innerhalb der Europäischen Union ist der Handel mit Schweinefleisch weiter möglich, da das Regionalisierungskonzept für die ASP anerkannt ist. Entsprechend wird der innergemeinschaftliche Handel lediglich für jene Betriebe eingeschränkt, die im Restriktionsgebiet liegen.

-Update 03.03.2021 – Zahl der ASP-Fälle in Brandenburg und Sachsen steigen weiter

ASP-Geschehen in Sachsen
In Sachsen gibt es aktuell ein hohes Infektionsgeschehen durch Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest. Bisher konnte dieses auf das als Restriktionszone festgelegte gefährdete Gebiet im Landkreis Görlitz begrenzt werden. In diesem Gebiet werden zunehmend verendete Wildschweine gefunden, bei denen eine Infektion mit der Tierseuche festgestellt wird. Mit Stand 25.02.2021 wurden 55 ASP-positive Fälle gezählt. Festgestellt wurden 52 ASP-Fälle bei bisher 113 Fallwildfunden und ein positiver ASP-Fall bei bisher 13 Unfalltieren, wobei noch Befunde erwartet werden. Zudem gibt es 29 sogenannte Entnahmen, also tierseuchenrechtlich begründete Tötungen von Wildschweinen. Dabei wurden 2 ASP-Fälle festgestellt.

Zahlreiche Fundorte befinden sich südlich des Truppenübungsplatzes Oberlausitz im Niederspreer Teichgebiet, einem großen Naturschutzgebiet nordwestlich von Neusorge. Das Naturschutzgebiet besteht aus einer Vielzahl von Teichen und ist in die Heidelandschaft eingebettet. Es ist für die Wildschweine ein natürliches Habitat, es ist schwer zugänglich und bietet für die Wildschweinpopulationen ideale Rückzugsmöglichkeiten. Auf dem Truppenübungsplatz der Bundeswehr wurden bei einem entnommenen Tier eine ASP-Virusinfektion vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Zudem wurde bei einem tot aufgefundenen Frischling nördlich des Truppenübungsplatzes das ASP-Virus festgestellt.

Um eine Ausbreitung zu verhindern und die Tierseuche bekämpfen zu können, hat der Freistaat Sachsen um das gefährdete Gebiet bereits rund 125 Kilometer festen Zaun installiert, davon 60 Kilometer an der deutsch-polnischen Grenze zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg im Norden und der Autobahn A4 bei Görlitz im Süden. Die Errichtung von Zäunen wird so lange fortgesetzt, bis das Seuchengeschehen sicher fest eingezäunt ist. Aktuell erfolgen Bauarbeiten entlang der Güterbahnstecke Niesky–Horka. Der Zaun ist mit einer Höhe von ca. einen Meter so konzipiert, dass er für andere Tiere, wie Rehe und Hirsche, passierbar bleibt.

Aufgrund der steigenden Zahl von ASP-Fällen bei Wildschweinen sollen die Restriktionszonen ausgeweitet werden. Die Fläche des gefährdeten Gebietes beträgt 322 Quadratkilometer. Die angrenzende Pufferzone umfasst 826 Quadratkilometer. In diesen Zonen gilt ein generelles Jagdverbot auf alle Tierarten. Hausschweine dürfen nicht im Freiland gehalten werden. Als weitere Schutzmaßnahme gegen ASP soll darüber hinaus die mobile Barriere südlich der A4 (Dresden-Görlitz) durch weitere 72 km mit festem Zaun verstärkt werden.

Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/247717 (Stand: 25.02.2021) und heutiger Infobrief Schwein (03.03.2021)

ASP-Geschehen in Brandenburg

In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 706 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt:


Fundort Anzahl bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen mit Stand vom 2. März 2021 wie folgt:
Landkreis Spree-Neiße 51
Landkreis Oder-Spree 434
Landkreis Märkisch-Oderland 216
Landkreis Dahme-Spreewald 5
Land Brandenburg gesamt 706

Quelle: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

-Update 25.02.2021 – Diskussion zu Entschädigungen im Zusammenhang mit der ASP
Erste Anträge auf Entschädigungen bei Nutzungsverboten und/oder -einschränkungen durch die ASP sollen von Berufskollegen in Brandenburg bereits gestellt worden sein. „Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz unterstützt die landwirtschaftlichen Betriebe, deren Agrarflächen in den fest abgegrenzten (eingezäunten) Kernzonen und den weißen Gebieten der Restriktionszonen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) liegen. Das Ministerium informiert deshalb in einem Leitfaden, der in Abstimmung mit dem Landeskrisenstab bei der Obersten Veterinärbehörde im Verbraucherschutzministerium erarbeitet wurde, zur anstehenden Frühjahrsbestellung auf den Feldern. Ziel ist es, den Landwirtinnen und Landwirten, Grundstückseigentümerinnen und –eigentümern sowie Jägerinnen und Jägern Informationen an die Hand zu geben, wie in den Gebieten, die landwirtschaftliche Nutzung unter der Voraussetzung der Seuchenbekämpfung so erfolgen kann, dass insbesondere für Betriebe mit Tierhaltung die Futterversorgung sichergestellt ist“, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des Landes Brandenburg.

Der Leitfaden mit Anbauregelungen auf Grund der ASP-Seuchenbekämpfung (Leitfaden Anbauregelungen ASP-Seuchenbekämpfung) kann unter https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/afrikanische-schweinepest/ eingesehen werden.

Parallel hierzu hat das Thünen-Institut einen „Konzeptvorschlag für eine bundeseinheitliche Ausgestaltung von Verfahren zur Ermittlung von Entschädigungen für Nutzungsverbote oder -beschränkungen land- oder forstwirtschaftlicher Flächen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest“ vorgelegt. Bundeseinheitliche Regelungen sollen hier im Rahmen einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet werden. Mit Blick auf eine weitere, mögliche Ausbreitung der ASP fordert das Landvolk Niedersachsen seit langem hier eine Rechtsverbindlichkeit im Vorfeld eines möglichen Ausbruchgeschehens in Niedersachsen.

Bis heute wurden in das TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) insgesamt 731 ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen gemeldet.

-Update 08.02.2021 – Wie das Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer Presemitteilung mitteilt, wurde bei dem am 22. Januar tot aufgefundenen Wildschwein in der bisherigen Pufferzone amtlich ASP festegesellt. Daraufhin wurden die Restriktionszonen am 28. Januar angepasst und das bisherige gefährdete Gebiet südlich vom Truppenübungsplatz bis zur Höhe der Gemeinde Horka ausgeweitet. Die Fläche des gefährdeten Gebietes vergrößerte sich dadurch von 157 auf nunmehr 322 Quadratkilometer. Innerhalb des gefährdeten Gebiets wurden im Rahmen der Fallwildsuche insgesamt 12 verendete Wildschweine positiv auf das ASP-Virus getestet, heißt es aus Sachsen. Insgesamt erhöht sich die Zahl der im Landkreis Görlitz entdeckten Kadaver damit auf 31. Zusammen mit den 610 ASP-Funden in Brandenburg wurden bundesweit bisher 641 infizierte Wildschweine entdeckt.

-Update 26.01.2021 – Jagdzeiten in Niedersachsen werden angepasst
Wie gestern das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilte, wurde die Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes angepasst. Gemäß Verlautbarung des Ministeriums müssen durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ostdeutschland nicht nur alle Jagdmethoden sondern auch neue Hilfsmittel zur Reduzierung der Schwarzwildbestände zur Anwendung kommen. Da auch weniger Schalenwilddrückjagden wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie stattgefunden haben, wird nun auch die Nachtzieltechnik für eine intensive Schwarzwildbejagung freigegeben. Die klimaangepasste Wiederbewaldung und der Waldumbau erfordere eine Regulierung der Schalenwildbestände auf ein tragfähiges Niveau, heißt es in der Mitteilung aus Hannover. Mit Beginn der Jagdzeit am 1. April können bereits einjähriges Reh-, Rot- und Damwild sowie ältere Rehböcke vor Beginn der Vegetationszeit bejagt werden. Die Jagdzeiten auf Wasserfederwildarten sind auf Grund ihres guten Erhaltungszustandes angepasst worden. Die Bestände der Nonnengans sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen, so dass die hier brütende Population Jagdzeiten erhalten hat und der ziehende Teil der Population zur Abwendung erheblicher Schäden an Kulturen unter streng überwachten Bedingungen außerhalb der Vogelschutzgebiete erlegt werden dürfen. Eine Übersicht der aktuellen Jagdzeiten in Niedersachsen finden Sie hier:

https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/wald_holz_jagd/jagd_in_niedersachsen/gesetze-und-andere-bestimmungen-rund-um-das-thema-jagd-und-jaeger-5137.html

-Update 25.01.2021 – Neuer Fall von Afrikanischer Schweinepest in Sachsen außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebietes.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem weiteren Wildschwein in Sachsen bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in der entsprechenden Probe heute nachgewiesen. Der Fundort liegt im Landkreis Görlitz (Rothenburg) und damit außerhalb des bisher definierten gefährdeten Gebietes, aber innerhalb der bestehenden Pufferzone um das aktuelle Seuchengeschehen. Das Land Sachsen muss die bestehenden Schutzzonen und Schutzmaßnahmen jetzt entsprechend anpassen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.

-Update 21.01.2021 – Afrikanische Schweinepest: Weitere Fälle bestätigt, darunter auch Fallwildfunde außerhalb der Kernzone.
Das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest (ASP), das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), hat bei 30 weiteren Wildschweinen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Die Zahl der bestätigten ASP-Fälle im Land Brandenburg steigt damit auf 527. Zwei Fallwildfunde liegen rund zwei Kilometer außerhalb des Kerngebietes im Landkreis Märkisch-Oderland. Im einzelnen entfallen somit auf die betroffenen Landkreise Spree-Neiße 35, Oder-Spree 321 und Märkisch-Oberland 171 amtlich bestätigte ASP-Funde. Die Leiterin des ASP-Krisenstabs Anna Heyer-Stuffer stellte in einer Pressemitteilung des Landes Bransdenburg fest: „Seit Monaten haben wir ein stabiles Seuchengeschehen in den drei Kerngebieten. Die beiden jetzt gefundenen Kadaver liegen zwar innerhalb der Weißen Zone und somit im Gefährdeten Gebiet, aber außerhalb des bestehenden umzäunten Kerngebietes in Märkisch-Oderland. Der äußere Ring der Weißen Zone ist mit einem festen Zaun bereits umschlossen. Das Kerngebiet wird nun erweitert und sofort mit einem mobilen Elektrozaun vorläufig umzäunt. Im nächsten Schritt muss das erweiterte Kerngebiet so schnell wie möglich mit einem festen Zaun abgeschlossen werden. In Abstimmung mit dem Land sucht der Landkreis umgehend die unmittelbare Umgebung um den neuen Fundort systematisch nach Fallwild ab –  Kadaversuchhunde, ein Hubschrauber und Drohnen unterstützen dabei.“ Hingegen ist die Ausbruchssituation in Sachsen mit Stand vom 20.01.2021 relativ unverändert mit insgesamt 17 ASP-Fällen.

-Update 14.01.2021 – Überarbeitete FAQ des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) zur ASP
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat im Dezember 2020 seine FAQ zu ASP bei Wildschweinen aktualisiert. Darin werden erstmals auch die folgenden Fragestellungen thematisiert:

  • Wird das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASPV) in einer Biogasanlage inaktiviert?
  • Wie lange ist das Virus der Afrikanischen Schweinepest in Silage stabil?
  • Wie lange kann das Virus auf kontaminierten Feldfrüchten nachgewiesen werden?

-Update 11.01.2021 – Drückjagden auf Schalenwild zur Prävention und Bekämpfung der ASP unter verschärften Coronamaßnahmen möglich

Drückjagden auf Schalenwild zur gesetzlichen Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Rahmen der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilt. Hierbei müssen folgende Voraussetzungen für die Durchführung erfüllt werden:

Alle übrigen Gesellschaftsjagden, wie z. B. Treibjagden auf Niederwild, sind nicht zulässig.

Die Anreise zu Einzel- und Drückjagden zur gesetzlichen Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände gelten als berufliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Absatz 3 Nr. 3 Nds. Corona-VO und stellen nach Maßgabe des diese Norm konkretisierenden Erlasses des ML einen triftigen Grund für eine Ausnahme von der dort geregelten Einschränkung des Bewegungsradius dar (vgl. § 18 Nds. Corona-VO).

-Update 07.01.2021 – Die Zahl der bestätigten ASP-Fälle hat sich über die Weihnachtsfeiertage und Neujahr von seinerzeit insgesamt 322 mit Stand zum 07.01.2021 auf insgesamt 460 bestätigte Funde erhöht. Seit Neujahr sind allein 42 bestätigte Funde aus den bestehenden Kerngebieten in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland (beide Brandenburg) gemeldet worden, wie das FLI als Nationales Referenzlabor heute in einer Presseinformation mitteilt. Damit gibt es jetzt insgesamt 444 bestätigte ASP-Fälle bei Schwarzwild im Land Brandenburg. Mit Stand 07.01.2021 wurden im Landkreis Spree-Neiße 28, im Landkreis Oder-Spree 269 und im Landkreis Märkisch-Oderland 147 ASP-Fälle bei Wildschweinen amtlich festgestellt. Anders zeigt sich die Lage im Landkreis Görlitz in Sachsen. Hier wurde nur ein weiteres Tier seit dem 16.12.2020 positiv beprobt. Dort sind nun 16 ASP-Fälle amtlich bestätigt.

-Update 17.12.2020 – Das Nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest (ASP) – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat bei zwanzig weiteren Wildschweinen den amtlichen ASP-Verdacht bestätigt. Es handelt sich um Fälle aus den bestehenden Kerngebieten in den Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree und Märkisch-Oderland. Damit gibt es jetzt insgesamt 307 bestätigte ASP-Fälle beim Schwarzwild im Land Brandenburg. Nach offiziellen Angaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Brandenburg wurden bis zum 16.12.2020 im Landkreis Spree-Neiße 20, im Landkreis Oder-Spree 190 und im Landkreis Märkisch-Oderland 97 ASP-Wildschweine entdeckt.Die Lage in Sachsen ist mit Blick auf die Vorwoche unverändert. Dort wurden im Landkreis Görlitz insgesamt 15 ASP-Fälle bisher bestätigt.

-Update 08.12.2020 – In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 248 Wildschweinen ASP festgestellt. Fundorte und Anzahl bestätigter ASP-Fälle bei Wildschweinen sind mit Stand vom 07.12.2020 wie folgt:

Landkreis Spree-Neiße 14
Landkreis Oder-Spree 156
Landkreis Märkisch-Oderland 78

Brandenburg verzeichnet damit innerhalb weniger Tage einen Anstieg um mehr als 60 ASP-Fälle bei Wildschweinen. Die Fallzahl in Sachsen ist seit Ende November nicht gestiegen. Bisher sind hier 15 Fälle bestätigt. Mittlerweile gibt es auch Funde westlich des mobilen Zaunes. Laut Auskunft von Brandenburg und Sachsen schreitet der Bau fester Zäune entlang der Grenze zu Polen gut voran, war aus Kreisen des zentralen Krisenstabs dort zu erfahren.

-Update 01.12.2020 – Gestern wurde der Zaunbau in Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen. Von Kamerateams beleitet, setze der Landwirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, die letzten Pfähle des insgesamt 63 km langen Zauns zum Schutz gegen die Ausbreitung der ASP. Der Zaun soll die nächsten fünf Jahre stehen bleiben. Mit Blick auf die Entwicklung der ASP-Fälle in Deutschland lässt sich mit Stand 30. November feststellen: Bisher wurden insgesamt 193 ASP-Fälle in Deutschland bestätigt. In Sachen im Landkreis Görlitz stieg demnach die Zahl der ASP-Funde auf aktuell 11. In Brandenburg waren es zum Stichtag 30. November insgesamt 182 bestätigte ASP-Fälle. Spitzenreiter unter den drei betroffenen Landkreisen in Brandenburg ist der Landkreis Oder-Spree mit zurzeit 147 bestätigten Fällen. In den beiden anderen betroffenen Landkreisen, Spree-Neiße und Märtkisch-Oderland sind aktuell 14 bzw. 21 ASP-Fälle bekannt.

-Update 24.11.2020 – Das FLI hat am 20.11.2020 sechs weitere ASP-Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen bestätigt. Der Fundort von fünf Tieren in Brandenburg lag im Landkreis Oder-Spree, ein weiterer ASP-Fall bei Schwarzwild in Sachsen wurde für den Landkreis Görlitz gemeldet. Insgesamt sind somit 176 ASP-Fälle für Deutschland gemeldet worden (Stand der Fallzahlen: 20. November 2020). Somit sind in den drei Landkreisen in Brandenburg folgende Fälle bestätigt: Spree-Neiße 14, Oder-Spree 137 und Märkisch-Oderland 17. Im Landkreis Görlitz in Sachsen sind aktuell 8 ASP-Fälle aktenkundig. Paralell zu den Entwicklungen setzt sich die Bundesregierung intensiv für eine ASP-Regionalisierung ein, die einen Export deutschen Schweinefleischs aus Nicht-ASP-Regionen ermöglichen soll. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage einiger Bundestagsabgeordneter an die Bundesregierung zur ASP: […] „Die Bundesregierung arbeitet mit Nachdruck daran, die Anerkennung der deutschen ASP-Regionalisierung durch die relevanten Drittländer zu erzielen und dadurch den Export von Schweineerzeugnissen aus den ASP-freien Regionen der Bundesrepublik baldmöglichst zu ermöglichen. Zu welchem Zeitpunkt nach Erhalt des ASP-freien Status für die gesamte Bundesrepublik gemäß dem Gesundheitskodex für Landtiere der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und unter welchen Bedingungen eine Wiederaufnahme des Handels erfolgen kann, ist von den Bedingungen der Veterinärzertifikate sowie möglicher weiterer Anforderungen von Drittländern abhängig.“ […] (Quelle: Deutscher Bundestag / Drucksache 19/24087)

-Update 20.11.2020 – Mit Stand 18.11.2020 wurde in Brandenburg bei bislang 157 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt. Verendete Wildschweine werden in Brandenburg auf Afrikanische Schweinepest untersucht. Zur Situation in Sachsen: Im Rahmen der intensiven Fallwildsuche im Landkreis Görlitz wurden mehrere verendete Wildschweine östlich des Zaunes zu Polen entdeckt. In zwei Fällen wurde an gefundenen Knochen ASP nachgewiesen. Der Fundort ist 8 km vom ersten Fall Ende Oktober entfernt. Weitere Untersuchungen an Falltieren laufen. Ein Kerngebiet wurde bisher nicht ausgewiesen. Um das Infektionsgeschehen zu begrenzen, hat nun auch Sachsen damit begonnen, einen festen Zaun im Grenzverlauf zu Polen zu errichten. Beteiligt an den Arbeiten sind Mitarbeiter des THW sowie Soldaten der Bundeswehr. Der Zaun ist laut Sachsens Sozialministerium etwa 1 m hoch, damit ihn Hirsche und Rehe überwinden können. Gleichzeitig verfügt er über einen Unterwühlschutz. Ziel ist, neben dem Grenzverlauf auch das gesamte gefährdete Gebiet sowie den Truppenübungsplatz Oberlausitz, der 8.000 ha der insgesamt 13.500 ha großen Restriktionszone umfasst, einzuzäunen. (Quellen: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/ / Wochenblatt)

-Update 11.11.2020 – Aktuelle Entwicklung und Zahlen zur ASP –
In Brandenburg werden verendete Wildschweine auf Afrikanische Schweinepest untersucht. Die Proben werden im Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht. Sollte ein Ergebnis positiv sein, wird der amtliche Verdachtsfall festgestellt und die Probe umgehend an das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Bestätigung weitergeleitet. Aktuell wurde in Brandenburg bislang bei insgesamt 143 Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest festgestellt. Diese teilen sich auf die Landkreise Spree-Neiße (14), Oder-Spree (117) und Märkisch-Oderland (12) aus.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat zwei Pressemitteilungen zum Sachstand hinsichtlich der Bekämpfung der ASP herausgegeben. Hierin geht es zum einen um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Kampf gegen Afrikanische Schweinepest sowie die Reduzierung der Wildschweinpopulation in weißen Zonen. Beide Mitteilungen finden Sie unter https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/227-grenzueberschreitende-zusammenarbeit-asp.html und https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/226-asp-unterstuetzung-bundeslaender.html .

Weitere umfängliche Informationen zur aktuellen Situation finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Bandenburg unter
https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/ .

-Update 04.11.2020 – Mit Stand 30. Oktober 2020 sind in den drei von der ASP betroffenen Landkreisen Spree-Neiße, Oder-Spree und Märkisch-Oderland in Brandenburg insgesamt 114 ASP-Fälle bestätigt. Am 27.10.2020 wurde darüberhinaus im Landkreis Görlitz (Sachsen) auf dem Gebiet der Gemeinde Krauschwitz ein mit ASP infiziertes Wildschwein erlegt, wie Untersuchungen des FLI später ergaben. Die Abschussstelle lag östlich des zwischen Deutschland und Polen errichteten mobilen, elektrischen Zaunes auf sächsischer Seite. Es ist anzunehmen, dass das Tier den mobilen Zaun nicht überwunden hat.

-Update 29.10.2020 – Neun weitere bestätigte ASP-Fälle in Brandenburg
Wie das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, hat sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei neun weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt. Die Tierseuche wurde demnach auch vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationalem Referenzlabor in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Insgesamt sind somit 103 ASP-Fälle amtlich dokumentiert. (Quelle: AHO Redaktion Großtiere)

-Update 26.10.2020- In Brandenburg wurden bislang bei insgesamt 91 Wildschweinen ASP festgestellt. Demnach gibt es mit Stand vom 23.10. 2020 folgende Fundorte und Anzahl bestätigter ASP-Fälle bei Wildschweinen: Landkreis Spree-Neiße (13), Landkreis Oder-Spree (72) und Landkreis Märkisch-Oderland (6).

Alle Fälle liegen bisweilen in den zwei Kerngebieten (östliches Brandenburg) :

  1. Gebiet Neuzelle/Sembten: Fläche von ca. 150 km² und Umfang von ca. 58 km.
  2. Gebiet (ca. 65 km vom ersten entfernt) Bleyen: Fläche von ca. 45 km²

Das gefährdete Gebiet (inklusive Kerngebieten) umfasst 2.183 km² und betrifft 5 Landkreise (Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland und Frankfurt-Oder). Ca. 173 Schweine haltende Betriebe mit ca. 33.300 Schweinen sind im Gefährdeten Gebiet enthalten (33 Betriebe stehen leer). Die Pufferzone umfasst 1.658 km² und 187 Schweine haltende Betriebe mit ca. 54.400 Schweinen. Bei einer großangelegten Suche nach Wildschweinen im zweiten Kerngebiet im Landkreis Märkisch-Oderland (in KW 42), unter anderem mit Drohnentechnik, wurde auf der Oderinsel Küstrin-Kiez eine größere Zahl an Wildschweinen gefunden. Die Kerngebiete wurden inzwischen mehrfach abgesucht. Die Erschaffung einer weißen Zone (um Kerngebiet von Neuzelle/Sempten) und im Zuge dessen die Errichtung eines festen Zauns (283 km²; äußerer Ring 55 km – davon 30 km bereits erbaut) im Abstand von 5 km zum Kerngebiet in den Landkreisen Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald laufen.

Weitere Infos zum Zaunbau und zur weißen Zone finden Sie hier: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~08-10-2020-asp-erste-weisse-zone-eingerichtet und https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/verbraucherschutz/veterinaerwesen/tierseuchen/afrikanische-schweinepest/

-Update 09.10.2020- Insgesamt 53 bestätigte ASP-Fälle
Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt: Drei weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Brandenburg. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei drei weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben heute nachgewiesen. Zwei Fundorte liegt im ersten Kerngebiet. Der andere Fundort liegt im Landkreis Märkisch Oderland – und damit innerhalb des zweiten Kerngebiets. Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest.

-Update 07.10.2020- Insgesamt 49 bestätigte ASP-Fälle
Das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt drei weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Brandenburg. Hausschweinbestände sind nach wie vor nicht betroffen. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Die Fundorte liegen innerhalb des ersten Kerngebiets.

Update 30.09.2020- Insgesamt 38 amtlich bestätigte ASP-Fälle
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat zwei weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Brandenburg bestätigt. Ein Fundort liegt im aktuellen Kerngebiet. Der andere Fundort liegt im Landkreis Märkisch Oderland, nur wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt – und damit außerhalb des bisher definierten gefährdeten Gebietes. Das Land Brandenburg muss die bestehenden Schutzzonen und Schutzmaßnahmen jetzt entsprechend anpassen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. 

-Update 23.09.2020- Insgesamt 29 amtlich bestätigte ASP-Fälle
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der amtliche Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei neun weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in den entsprechenden Proben nachgewiesen. Die Fundorte liegen innerhalb des gefährdeten Gebiets.

-Update 18.09.2020- Insgesamt sieben amtlich bestätigte ASP-Fälle
Das FLI hat einen weiteren ASP-Fund bestätigt. Das Tier stammt aus dem Raum Neuzelle im Landkreis Oder-Spree. Insgesamt ergeben sich somit bis heute 7 amtlich bestätigte ASP-Fälle in Brandenburg.

Erstmals liegen Informationen zur Einrichtung von drei Restriktionszonen (inklusive Pufferzone) vor: Am 17.09.2020 hat der Landkreis Oder-Spree eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung herausgegeben. Das war notwendig geworden, weil nun auch in diesem Landkreis die ASP bei Wildschweinen in der Gemeinde Neuzelle nachgewiesen werden konnte. Die Verfügung weist für den Landkreis Oder-Spree erstmals zusätzlich zur Benennung eines Kerngebietes, kein „vorläufiges gefährdetes Gebiet“, sondern ein gefährdetes Gebiet und eine Pufferzone aus. Für den Landkreis Oder-Spree werden darüber hinaus für diese drei Gebiete konkrete differenzierte Maßnahmen und Auflagen festgelegt. Am Ende der Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Oder-Spree findet man drei Übersichtskarten mit geografischer Darstellung dieser drei Restriktionszonen über alle betroffenen Landkreise hinweg.

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium und das Landvolk Niedersachsen empfehlen aufgrund der aktuellen Situation das auf Initiative des Landvolkes Niedersachsen stattgefundene ASP-Webinar, das noch kostenfrei über www.akademie.vet zur Verfügung steht, zu nutzen.

-Update 17.09.2020- Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat am gestrigen späten Nachmittag in einer Pressemitteilug die Afrikanische Schweinepest bei fünf weiteren Wildschweinen in Brandenburg bestätigt. Es ist davon auszugehen, dass das hochansteckende Virus vor dem Auffinden des ersten Kadavers in die Wildschweinpopulation eingetragen wurde. Das Land Brandenburg muss die bestehende Schutzzonen und Schutzmaßnahmen nun entsprechend anpassen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Das Bundesministerium wird die Europäische Union (EU), die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sowie die Handelspartner informieren. Weiterhin ist das Ministerium in intensiven Gesprächen mit den relevanten Drittstaaten, um mittels eines Regionalisierungskonzepts den Handel aus Nicht-Restriktionsgebieten in diese Länder zu ermöglichen. Innerhalb der EU ist der Handel mit Schweinefleisch weiter möglich. Das Regionalisierungskonzept für die Afrikanische Schweinepest ist in der EU anerkannt. Dementsprechend wird der Handel lediglich für jene Betriebe eingeschränkt, die im Restriktionsgebiet liegen. Derzeit verbleiben rund 70 Prozent der deutschen Exporte im EU-Binnenmarkt. Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. (Quelle AHO)

-Update 16.09.2020- Afrikanische Schweinepest: Fünf weitere Fälle bestätigt

Fundorte nahe der Gemeinde Neuzelle im Landkreis Oder-Spree befinden sich im gefährdeten Gebiet

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hatte am gestrigen Dienstag bei fünf weiteren Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Die Tiere wurden nahe der Gemeinde Neuzelle im Landkreis Oder-Spree gefunden. Die Fundorte liegen alle im bereits festgelegten gefährdeten Gebiet. Das teilte das Verbraucherschutzministerium des Landes Brandenburg gestern mit. Es handelt sich um vier tot aufgefundene Wildschweine (Fallwild) sowie um ein krank erlegtes Wildschwein.Wie in solchen Fällen vorgeschrieben wird Untersuchungsmaterial der fünf Kadaver jeweils noch am selben Tag zum Nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) geschickt, das die Untersuchungsergebnisse bestätigen muss. Hier finden Sie die Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums des Landes Brandenburg von gestern:

-14.09.2020- Die wichtigsten Infos zu ASP bis heute 10:00 Uhr:

  • Entdeckt wurde das tote Wildschwein in Brandenburg auf einem abgeernteten Maisfeld sieben Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Laut Verbraucherministerium gibt es in der Gefährdungszone rund 20 Schweinehalter, ein Halter mit 5.000 Schweinen ist sieben Kilometer vom Fundort entfernt.
  • Der mobile Elektrozaun steht seit Samstagabend und umfasst die Kernzone rund um den Fundort in der Gemeinde Schenkendöbern in einem Radius von drei Kilometern. Der Landesforstbetrieb hatte die örtlichen Kräfte unterstützt. In der Kernzone liegen die Landkreise Neiße-Spree und Oder-Spree.
  • Insgesamt wurde das Gefährdungsgebiet auf einen Radius von bis zu 24 Kilometer um den Fundort herum festgelegt. Davon ist auch ein Teil des Kreises Dahme-Spreewald betroffen (siehe Karte in der Allgemeinverfügung, rote Fläche).
  • Maßnahmen im gefährdeten Gebiet für Jagdausübungsberechtigte, für Schweinehalter und für alle Personen sind der angefügten Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald zu entnehmen.Eine Hundestaffel aus Schleswig-Holstein unterstützt die Fallwildsuche.
  • Seit 12.09.2020 besteht ein Einfuhrverbot von Schweinefleisch nach China: Die Deutsche Botschaft in Peking hat mitgeteilt, dass das Zentrale Zollamt und das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Räume der VR China die Einfuhr von Haus- und Wildschweinen sowie deren Produkte aus Deutschland in die Volksrepublik China verbieten. Die Bekanntmachung ist auf den 11.09.2020 datiert.
  • Betroffene Waren, die vor diesem Datum aus Deutschland versendet wurden, werden bei der Einfuhr in der VR China einer strengen Quarantänekontrolle unterzogen.
  • Einen Leitfaden für Öko-Schweinehalter, der einen Überblick über präventive Maßnahmen gibt, hat das Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen (KÖN) herausgegeben. Der Leitfaden erläutert zudem auch Maßnahmen für einen möglichen Krisenfall. Denn dann müssen Bio-Schweine unverzüglich aufgestallt werden. Ob die Tiere trotzdem ihren Öko-Status behalten, darüber entscheiden die Öko-Kontrollbehörden der Bundesländer. Den Leitfaden finden Sie hier: