Hofabgabeklausel Die Vorschläge von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zur Anpassung der Hofabgabeklausel liegen auf dem Tisch. Der Ausschuss Junglandwirte im Landvolk Niedersachsen spricht sich ebenso wie das Landvolk Niedersachsen und der Deutsche Bauernverband dagegen aus. Als strukturpolitisches Element besonders für die Hofnachfolgegeneration bleibe die Regelung unerlässlich.
Mit Blick auf die Diskussion einer erneuten Neugestaltung der Hofabgabeklausel im Gesetz der Alterssicherung der Landwirte (ALG) von 1957 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zwei Vorschläge entwickelt. Unter dem Vorsitzn von Hendrik Lübben hat sich der Ausschuss Junglandwirte im Landvolk Niedersachsen intensiv damit auseinandergesetzt. Bei der jünsten Sitzung verabschiedete er eine Stellungnahme.
Darin spricht sich der Ausschuss mit Blick auf die Hofabgabe (Verpachtung oder Übergabe) ausdrücklich für einvernehmliche Lösungen zwischen den Generationen aus. Ferner begrüßt er sinnvolle Modulationen der Hofabgabeklausel aufgrund gesellschaftlicher Änderungen. „In der Vergangenheit hat es bereits viele Anpassungen gegeben, die sich als sehr hilfreich erwiesen haben“, sagt Hendrik Lübben. Mit den aktuellen Änderungsvorschlägen will das BMEL die Fläche, die Landwirte nach der Hofabgabe weiter bewirtschaften können, erhöhen. Dieser so genannte Rückbehalt ist unschädlich für den Bezug der Altersrente.
Im ersten Vorschlag des BMEL ist vorgesehen, den Rückbehalt von zwei auf acht ha LF zu erhöhen. Die durchschnittliche Betriebsgröße in Niedersachsen beträgt 64 ha LF. Ein Rückbehalt von acht ha entspricht einem Achtel der bewirtschafteten Fläche. „Der Wegfall dieses Flächenanteils würde vielen Hofnachfolgern den Start erschweren“, betont Hendrik Lübben. „Je kleiner der Hof, desto mehr wirken die Nachteile.“ Der zweite Vorschlag des BMEL sieht vor, dass Abgeber für eine Übergangszeit von zwei bis drei Jahren eine Teilrente in Höhe von 50 Prozent bekommen. Der Rückbehalt wird für diesen Zeitraum auf 16 ha LF erhöht. Um die volle Altersrente zu beziehen, ist der Hof nach der Übergangszeit abzugeben.
„Dieser Vorschlag wirkt sich für die Nachfolger noch ungünstiger aus“, kommentiert Lübben. Aufgrund des doppelten Rückbehaltes müssten Nachfolger in der Übergangszeit auf 16 ha LF verzichten, in Niedersachsen ein Viertel des durchschnittlichen Gesamtbetriebes! Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter www.junglandwirte-niedersachsen.de.
Christine Kolle,
Landvolk Niedersachsen