Gesetzentwurf Selbstverwaltung und staatliche Aufgaben soll die Landwirtschaftskammer künftig völlig getrennt behandeln. Mit dem am Dienstag vorgelegten Kammergesetz will das Land mehr Klarheit für die Finanzierung.
Schon der nächste Kammerhaushalt soll auf der Grundlage des neuen Kammergesetzes verabschiedet werden. Das zumindest ist das Ziel der Landesregierung. Geht in der nun folgenden Anhörung alles glatt, kann der Landtag den am Dienstag vom Kabinett freigegebenen Entwurf bis zum Jahresende als Gesetz verabschieden.
Landwirtschaftsminister Christian Meyer ist zuversichtlich. „Wir waren in den letzten Wochen mit der Kammer in intensiven Gesprächen, in denen wir große Einigkeit erzielt haben“, sagte er am Dienstag vor der Landespressekonferenz in Hannover. Aus Kammerkreisen wurde bestätigt, dass auch die bis zuletzt strittigen Punkte konstruktiv verhandelt worden sind. Offiziell äußern wolle man sich erst, wenn der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf vorliege.
Kritik vom Rechnungshof
Ziel der Gesetzesnovelle ist es laut Meyer, die Rolle der Landwirtschaftskammer (LWK) als berufsständische Vertretung einerseits und als staatlicher Behördenträger andererseits zu stärken. Sowohl der Landesrechnungshof als auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatten kritisiert, dass Beratungs- und Kontrollaufgaben vermischt würden.
Für staatliche Kontrollaufgaben – etwa als Dünge- und Pflanzenschutzbehörde – sowie als EU-Förderstelle wird die Landwirtschaftskammer wie bisher zu 100 % durch das Land finanziert. Gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr werden für 2017/18 mit 77,1 Mio. Euro sogar 3,2 Mio. Euro mehr zur Verfügung gestellt. Damit sollen das Personal für Überwachungsaufgaben als Düngebehörden aufgestockt und der höhere Aufwand bei den Direktzahlungen ausgeglichen werden.
Der zweite Bereich – die reinen Kammeraufgaben als Interessenträger der Landwirtschaft – muss künftig auch personell klar von den staatlichen Aufgaben getrennt und rein aus eigenem Aufkommen finanziert werden. Dazu zählen die Beratung, Weiterbildung und Qualifizierungsmaßnahmen sowie das Versuchswesen.
Neu ist, dass für zusätzliche Projekte im Bereich Tierschutz, Nährstoffmanagement und Umweltschutz zusätzliche Mittel auf vertraglicher Basis bereitgestellt werden können.
Meyer machte vor der Presse mehrfach deutlich, dass die Kammer nicht geschwächt werden solle, sondern „ein wichtiger und verlässlicher Partner für das Land Niedersachsen ist und bleibt“. Die Gesetzesnovelle ebne den Weg für eine „überfällige Reform und eine Anpassung an moderne Verwaltungsstrukturen“. Um die Beteiligung der Frauen zu stärken, sieht das Gesetz eine Frauenquote von 30 % für die Kammerversammlung vor.
CDU: Direkter Zugriff
Der Vize-Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Frank Oesterhelweg, sieht den vorgestellten Entwurf kritisch. Die „Optimierung der Verwaltung“ komme einer Zerschlagung der Landwirtschaftskammer gleich. „Große Teile der Kammer sollen offenbar direkt dem Ministerium unterstellt werden, damit der Minister unmittelbaren Einfluss auf die Inhalte nehmen kann“, so Oesterhelweg weiter. ste