CDU, CSU und SPD wollen geltende steuerliche Begünstigung nicht antasten – Kein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände – Verzicht auf generelle Absage an Grüne Gentechnik – Biogasförderung soll künftig überwiegend auf Rest- und Abfallstoffe konzentriert werden – Einigung auf Koalitionsvereinbarung
Die derzeit geltende Agrardieselregelung bleibt unverändert. Darauf haben sich Union und SPD in den Schlussverhandlungen über einen Koalitionsvertrag verständigt. „Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit werden wir die Förderung des Agrardiesels in der jetzigen Form beibehalten und streben eine einheitliche europäische Regelung über die Energiesteuerrichtlinie an“, heißt es im abschließenden Entwurf für eine Koalitionsvereinbarung. Nicht kommen wird ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände. Die Vorbehalte in der Bevölkerung gegenüber der Grünen Gentechnik werden anerkannt. Eine ausdrückliche Ablehnung eines Verzichts auf Anbau, Freisetzung und Zulassung gentechnisch veränderter Sorten sowie eine Positionierung zu einer möglichen Opt-out-Klausel wird es aber nicht geben. Bei der künftigen Förderung von Biomasse zur Energieerzeugung hat sich die CSU durchgesetzt. Der Vereinbarung zufolge soll der Zubau von Biomasse lediglich „überwiegend“ auf Rest- und Abfallstoffe begrenzt werden, um einer „Vermaisung“ der Landschaft entgegenzuwirken und Nutzungskonkurrenzen zu entschärfen. Ein vollständiger Verzicht auf die Förderung von Energiepflanzen für die Biogasproduktion ist damit vom Tisch. Bestehende Anlagen sollen nicht unter die vorgesehenen Neuregelungen zur Förderung erneuerbarer Energien fallen. Noch keine Informationen gibt es über die Ressortverteilung und die Besetzung der Ministerposten. Die Bekanntgabe soll erst nach der Beschlussfassung der Parteien über den Koalitionsvertrag erfolgen. Offenbar soll insbesondere der SPD-Mitgliederentscheid abgewartet werden, bevor Personalentscheidungen öffentlich werden. Ein Erhalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums gilt ebenso als wahrscheinlich wie dessen Besetzung durch die CSU.
GAK-Aufstockung fraglich
Keinen Eingang in die Koalitionsvereinbarung hat die von den Fachpolitikern aus Union und SPD geforderte Aufstockung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um 200 Mio Euro gefunden. Zwar will die angehende schwarz-rote Koalition die GAK zu einer „Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung“ ausbauen; sie lässt aber offen, ob dies mit zusätzlichen Bundesmitteln einhergehen wird. Union und SPD bekräftigen ihren Kurs der Haushaltskonsolidierung. Zu den finanzwirksamen Maßnahmen, die die Koalition in dieser Legislaturperiode umsetzen will, zählen unter anderem eine finanzielle Entlastung der Länder und Gemeinden, Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, die sich auf 5 Mrd Euro belaufen sollen, 6 Mrd zusätzlich für Bildung und Forschung sowie eine Aufstockung der Mittel für die Entwicklungshilfe in der neuen Legislaturperiode um 2 Mrd Euro. Die GAK taucht in der Liste der prioritären Maßnahmen nicht auf. Laut Koalitionsvertrag müssen alle Maßnahmen von bis zu 10 Mio Euro von den jeweiligen Ressorts innerhalb ihrer Etats gegenfinanziert werden. Im Übrigen gelte der Grundsatz einer „unmittelbaren, vollständigen und dauerhaften Gegenfinanzierung im gleichen Politikbereich“.
Keine Risikoausgleichsrücklage
Opfer der Finanzvorbehalte ist auch die Risikoausgleichsrücklage für Betriebe der Landwirtschaft und des Gartenbaus geworden. Dies gilt zudem für die Vorhaben, den Gartenbau bei einer ressourcenschonenden und energieeffizienten Wirtschaftsweise sowie Innovation und Forschung in der Pflanzenzüchtung zu fördern. Drin geblieben im Text ist hingegen die Ankündigung, den Waldklimafonds angemessen finanziell auszustatten. Nicht angetastet werden soll die Erbschaftsteuer. Die Grundsteuer wollen Union und SPD unter Beibehaltung des Hebesatzrechts für Kommunen modernisieren. Ziel soll es sein, das Aufkommen zu sichern und Rechtssicherheit herzustellen. Beim gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, auf dessen Einführung zum 1. Januar 2015 sich die Parteien im Grundsatz geeinigt haben, sollen bestehende Tarifverträge zunächst Gültigkeit behalten. Uneingeschränkt soll der Mindestlohn ab 1. Januar 2017 bundesweit gelten. Für Verträge, bei denen am 31. Dezember 2016 der Mindestlohn von 8,50 Euro nicht erreicht wird, gilt dann ab 1. Januar 2017 das gesetzliche Mindestlohnniveau von 8,50 Euro. Der Tarifvertrag in der Landwirtschaft sieht einen Stundenlohn von 8,50 Euro für die untere Lohngruppe zum 1. Dezember 2017 vor. Dies würde bedeuten, dass in der Branche elf Monate früher als bislang vorgesehen die 8,50 Euro für Erntehelfer gezahlt werden müssten.
Tragfähiger Kopromiss
Zufrieden über die Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD hat sich der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, geäußert. Der DBV-Präsident sprach heute von einem „tragfähigen Kompromiss für die Landwirtschaft“. Die Verständigung beim Agrardiesel, der Bestandsschutz im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Fortführung der geltenden Regelungen bei der Erbschaftsteuer seien „wichtige Botschaften für die landwirtschaftlichen Betriebe, die verlässliche politische Rahmenbedingungen erwarten.“ Nachbesserungsbedarf sieht Rukwied insbesondere beim gesetzlichen Mindestlohn und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). So müsse gewährleistet werden, dass vor allem für die Saisonarbeitskräfte tarifliche Regelungen möglich blieben. Die Weiterentwicklung der GAK müsse mit zusätzlichen Finanzmitteln unterlegt werden.
AgE