Keine Eingriffe in den Bestand

Keine Eingriffe in den Bestand -

Erneuerbare Energien Auf scharfe Kritik stößt der Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) in der Landwirtschaft. Absolut kein Verständnis gibt es für die Absicht, den Bestandsschutz für bereits bestehende Biogasanlagen anzutasten. Landwirte sehen die Erzeugung von Bioenergie aus Biomasse durch die Vorschläge zur Novelle nachhaltig bedroht.
Gemeinsam haben die Ausschüsse für Bioenergie des Landvolkes Niedersachsen und des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes unter der Leitung von Hermann Grupe und Hans-Heinrich Wortmann jetzt im westfälischen Saerbeck getagt und eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verabschiedet. „Die Betreiber genehmigter und in Betrieb gegangener Biogasanlagen müssen nachhaltig auf die Zusagen des Staates vertrauen können“, hieß es im Ausschuss unisono. Die Detailvorschriften zur Begrenzung des weiteren Zubaus gingen weit über das im Koalitionsvertrag formulierte Ziel hinaus. Schon mit den im EEG 2012 korrigierten Förderrichtlinien sei das Investitionsvolumen in Biomasseanlagen deutlich zurückgefahren worden. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf würde nicht nur Neuinvestitionen verhindern, sondern bereits laufende Anlagen in Schwierigkeiten bringen.

Eine erneute EEG-Novelle sollte zusätzliche Anreize zur Vermarktung des erzeugten Stromes setzen und die Vorteile von Biomasse als bedarfsgerecht verfügbarer Bioenergie zur Abdeckung von Spitzenlasten besonders fördern. Mit dem Verzicht auf die sogenannten Einsatzstoffvergütungsklassen käme der Neubau weiterer Biogasanlagen vollständig zum Erliegen, befürchten die Ausschüsse. Sinnvoller als der vollständige Verzicht wären Anreize zur Verwertung von Gülle, Mist und anderen landwirtschaftlichen Nebenprodukten. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Begrenzung der zusätzlichen Biomasseerzeugung auf 100 MW im Jahr sei zu niedrig angesetzt. In diesen Wert dürften Kapazitätserweiterungen zum Zuge der Flexibilisierung nicht mit eingerechnet werden. Anlagen, für die bereits ein Bauantrag vorliegt, sollten nicht unter die neuen Regelungen fallen. Das Ausschreibungsmodell zur Ermittlung der finanziellen Förderung ab 2017 lehnen die Verbände ab.
Allein in den Jahren 2009 bis 2013 haben deutsche Landwirte insgesamt 20 Mrd. Euro in die Erzeugung von Bioenergien investiert, in erster Linie in Fotovoltaik und Biogasanlagen. Die damals angelegten Wirtschaftlichkeitsberechnungen dürften von der Politik heute nicht willkürlich durchkreuzt werden, lautete die einhellige Überzeugung in Saerbeck. Die Gemeinde steht im Nachbarland Nordrhein-Westfalen als Klimakommune der Zukunft für die praktische Umsetzung der Energiewende und will bis 2030 die gesamte Energieversorgung der 7.200 Einwohner zählenden Gemeinde auf regenerative Energien und nachwachsende Rohstoffe umstellen.

Der Gesetzentwurf für das EEG 2014 soll im April im Kabinett diskutiert werden, die Ressortabstimmung des federführenden Wirtschaftsministeriums mit dem Landwirtschaftsministerium steht noch aus. Der ehrgeizige Zeitplan sieht das Inkrafttreten zum 1. August vor, bis dahin muss noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden, um die Bioenergieerzeugung in landwirtschaftlichen Betrieben nicht dauerhaft abzuwürgen.
Br

EEG 2014 – Bestandsschutz wahren, Zukunftsperspektiven schaffen