Kompensation noch nicht in trockenen Tüchern

Kompensation noch nicht in trockenen Tüchern - Foto: landpixel
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Strittiger Entwurf Den Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für eine Kompensationsverordnung hat die Bundesregierung jetzt an Länder und Verbände verschickt. Sie sollen Anfang Dezember Gelegenheit erhalten, Stellung zu nehmen. Der Entwurf ist allerdings noch nicht zwischen den Ministerien abgestimmt. Vor allem das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Bedenken angemeldet, weil die Vorlage seiner Auffassung nach den Belangen der Land- und Forstwirtschaft nur unzureichend Rechnung trägt.

Auch nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes  (DBV) bleibt der Entwurf weit hinter den Erwartungen zurück. Insbesondere dürften innovative Kompensationsmaßnahmen wie etwa in Form von Blühstreifen nicht als Kompensation zweiter Klasse angesehen werden. Einen viel zu geringen Stellenwert messe der Entwurf der Entsiegelung ehemalig genutzter Flächen bei.
 Sollten sich die Ministerien auf eine gemeinsame Fassung einigen, könnte die Verordnung Anfang Februar vom Kabinett beschlossen und im Frühjahr vom Bundesrat auf den Weg gebracht werden.

Unabhängig davon hat sich die vom Bundeslandwirtschaftsministerium eingerichtete Plattform „Schutz der natürlichen Ressource Boden – Rechtliche Regelung und Intelligentes Flächenmanagement“ auf einen Maßnahmenkatalog zur Eindämmung des Flächenverbrauchs verständigt. Darin enthalten ist eine Vielzahl konkreter Vorschläge, um der außerlandwirtschaftlichen Flächeninanspruchnahme zu begegnen. Kernelemente sind Vorgaben für eine verbindliche Berücksichtigung agrarstruktureller Belange im zur Novellierung anstehenden Baugesetzbuch sowie in der Bundeskompensationsverordnung. Der Maßnahmenkatalog enthalte wichtige Schritte zur Reduzierung des Flächenverbrauchs, die jetzt in Angriff genommen werden müssten, begrüßte der DBV-Umweltbeauftragte Friedhelm Decker den Vorstoß.
AgE/red