Kompromiss zum Greening steht

Kompromiss zum Greening steht - Foto: landpixel
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GAP Der Fahrplan zur Umsetzung der EU-Agrarreform wurde lange verhandelt, aber er bleibt im Zeitplan. Das dazu notwendige Direktzahlungen-Durchführungsgesetz wurde vergangene Woche im Bundestag beschlossen. Damit steht nach langen Diskussionen auch der Kompromiss für die sogenannten Greening-Vorgaben der Europäischen Kommission.

Besonders umstritten waren das absolute Pflugverbot von Dauergrünland, es wurde auf Flächen in FFH-Gebieten beschränkt. Den Durchbruch schaffte ein kompromissvorschlag der Bundestagsabgeordneten  Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) und Franz-Josef Holzenkamp (CDU). Weitere Flächen außerhalb der FFH-Gebietskulisse sollen nicht ausgewiesen werden. Hier sind Landwirte allerdings dazu verpflichtet, bei geplanten Umwandlungen im selben Umfang Ersatzgrünland anzulegen. Ist der Dauergrünlandstatus erst nach dem 31. 12. 2014 entstanden, ist die Genehmigung ohne nachweis von Ersatzgrünland zu erteilen. Naturschutzfachliche Umbruchverbote z.B. können dem aber entgegenstehen.

Der Anbau von Zwischenfrüchten wird als ökologische Vorrangfläche angerechnet, allerdings ohne mineralische Stickstoffdüngung oder Klärschlamm und chemischen Pflanzenschutz,dafür hatte sich Landvolkpräsident Werner Hilse massiv eingesetzt. Leguminosen sind von den Beschränkungen ausgenommen. Bis zum 1. Oktober müssen die Zwischenfrüchte ausgesät sein, es sollen Mischungen mit mindestens zwei Kulturarten oder Grasuntersaaten sein.
Landvolkpräsident Hilse sieht in dem Gesetz eine vernünftige Entscheidung und einen guten Ausgleich zwischen den Interessen von Landwirtschaft und Naturschutz. Die Greening-Vorgaben könnten jetzt weitgehend in die Produktion integriert werden, die ökologischen Ansprüche seien auf eine fachliche Grundlage gestellt worden. „Jeder Landwirt kann nun selbst entscheiden, wie er diese neuen Verpflichtungen auf seinem Betrieb umsetzen will“, sagte Hilse gegenüber der LAND & Forst. Der Deutsche Bauernverband wies die Kritik der Umweltverbände an einer mangelnden Umweltorientierung der Agrarförderung zurück, 4,5 Prozent der Direktzahlungen seien für zusätzliche Agrarumweltmaßnahmen reserviert, unterstrich Präsident Joachim Rukwied.
Den Umweltverbänden gehen die jetzt beschlossenen Vorgaben nicht weit genug. Kritik gibt es an den Greening-Verpflichtungen auf dem Acker, hier ist die Rede von einem geringen Mehrwert für Natur und Umwelt. Die Regelungen für das Grünland werden weitgehend begrüßt. Sie würdigten die ökologischen Leistungen der Landwirte, die das Grünland nutzen und in Bewirtschaftung halten. In Niedersachsen wurde der Grünlandverlust bereits gestoppt, mit 691.600 ha nahm dessen Fläche 2013 nach den Daten der Bodennutzungserhebung gegenüber dem Vorjahr nur noch um 0,6 Prozent ab. In diesen Zahlen sind auch Grünlandverluste, die nicht durch Landwirte verursacht werden, wie Infrastrukturmaßnahmen oder Umwandlung in Wald enthalten. Spannend dürfte es jetzt noch werden, wie das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz mit entsprechenden Verordnungen umgesetzt wird. Bestandteil des Gesetzes ist auch die Umschichtung von 4,5 % der Mittel aus der sogenannten Ersten in die Zweite Säule zur Förderung der ländlichen Entwicklung sowie die stufenweise Angleichung auf einen bundesweit einheitlichen Betrag der Direktzahlungen. 2019 soll ein Zahlungsanspruch dann einen einheitlichen Betrag von voraussichtlich 174 Euro je Hektar erreichen.
Ebenfalls beschlossen wurden mit dem Gesetz die Umverteilungsprämie für die ersten Hektar, die Förderung für Junglandwirte sowie die Kleinerzeugerregelung.
AgE/Br