Länder sollen fünf Meter Ranstreifen fördern

Länder sollen fünf Meter Ranstreifen fördern - Foto: landpixel
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Aktionsplan Die Bundesregierung will die Risiken weiter reduzieren, die aus der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln resultieren können. Das ist das Anliegen vom neuen „Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (NAP), den das Kabinett vorige Woche beschlossen hat.
Bestandteile des Maßnahmenpakets sind die Förderung der Forschung im Pflanzenschutz im Rahmen der Forschungsstrategie „Bio­Ökonomie 2030“, die Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes und geeignete Anreize zur Umsetzung sowie die Sicherung einer schlagkräftigen, unabhängigen“ Offizialberatung in den Ländern.

Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für die Umwelt entstehen, sollen bis 2023 um weitere 30 % vermindert werden, Überschreitungen von Rückstandshöchstgehalten in Lebensmitteln bis 2021 in allen Produktgruppen auf unter ein Prozent gesenkt werden. Dem Schutz von Gewässern und der biologischen Vielfalt soll ein Monitoring-Konzept zur Ermittlung der Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft dienen. Die Länder sollen im Rahmen ihrer Agrar­umweltprogramme die Schaffung bewachsener Gewässerrandstreifen von mindestens fünf Metern Breite an allen Oberflächengewässern unterstützen. Dies soll insbesondere in Trinkwasser- und Naturschutzgebieten gelten.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnte davor, einseitig auf Umweltaspekte zu setzen. Auch wirtschaftliche und soziale Auswirkungen müssten berücksichtigt werden. Ähnlich äußerte sich der Industrieverband Agrar (IVA). Als unzureichend kritisierte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (Bölw) den Aktionsplan.