Minimierung Ihr gemeinsames Ziel, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu reduzieren, haben die Verbraucherschutzminister der Bundesländer bei ihrer Konferenz vergangene Woche in Hamburg bekräftigt.
Wesentlicher Bestandteil des dazu gefassten Beschlusses sei es, den Bund zu bitten, den Entwurf zur Novelle des Arzneimittelgesetzes weiter zu präzisieren und zu verschärfen, erläuterte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann dazu in einer Pressemitteilung. Schon kurzfristig soll mit konkreten Schritten der Minimierung begonnen werden.
Zentrale Datenbank
Demnach halten Bund und Länder daran fest, eine zentrale Datenbank mit Melde-, Berechnungs- und Informationsprozessen aufzubauen, die auf Betriebs-, Landes- und Bundesebene zentrale Auswertungen des Antibiotikaeinsatzes ermöglichen soll.
Gleichzeitig werden zwei bundeseinheitliche Schwellenwerte auf Basis der Therapiehäufigkeit eingeführt. Bei Überschreiten des ersten Schwellenwertes soll der Tierhalter im Rahmen der Eigenkontrolle aufgefordert werden, den Antibiotikaeinsatz im Betrieb mit Unterstützung seines Tierarztes zu senken; bei Überschreiten des zweiten Schwellenwertes erfolge eine Überprüfung durch die Veterinärbehörden.
„Wir müssen den Einsatz von Antibiotika in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung bei gleichzeitiger Verbesserung der Tiergesundheit zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier auf das unbedingt notwendige Maß beschränken“, unterstrich Lindemann. Dazu brauche es die einheitliche Datenerfassung und Berechnung des durchschnittlichen Antibiotikaeinsatzes. Pauschale und fachlich nicht vertretbare Forderungen nach Mengenreduktionen ohne Berücksichtigung der Tiergesundheit und Therapiehäufigkeit seien vom Tisch, so der Minister.
Ungeachtet dieser Feststellung hat die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken den Entwurf des neuen Arzneimittelgesetzes aus genau jenem Grund kritisiert. Die Grünen-Politikerinn monierte, dass die Vorlage weder gesetzliche Minimierungsziele noch ein funktionierendes Meldeverfahren vorschreibe. Höfken warf der Bundesregierung vor, das Problem zu unterschätzen.
QS signalisiert Rückzug
Noch nicht entschieden ist offenbar, ob die staatliche Datenbank auf dem kürzlich in Betrieb genommenen QS-Antibiotika-Monitoring aufbaut oder völlig eigenständig bestehen soll. QS-Geschäftsführer Hermann-Josef Nienhoff hatte vorige Woche auf dem DBV-Veredlungstag in Schweringen bereits angekündigt, dass es keine zwei Datenbanken geben werde, sollte die staatliche Erfassung ihre Arbeit aufnehmen. AgE/red