Land setzt angekündigten Filtererlass um

Land setzt angekündigten Filtererlass um - Landvolk-Präsident Werner Hilse
Landvolk-Präsident Werner Hilse

Abluftreinigung In großer Einmütigkeit haben die grünen Minister Stefan Wenzel (Umwelt), Christian Meyer (Landwirtschaft) und Prof. Hubert Meyer vom Niedersächsischen Landkreistag am Dienstag den bereits angekündigten Filtererlass verkündet. Sie bezeichneten ihn als „Stand der Technik“. Danach  soll in Ställen mit mehr als 2.000 Mastschweinen, 750 Sauen oder 6.000 Ferkelplätzen der Einbau von Abluftreinigungsanlagen vorgeschrieben werden.

Für Altanlagen sieht der Erlass eine Umrüstpflicht vor, falls dies technisch möglich und verhältnismäßig ist, hier gilt eine Umsetzungsfrist von fünf Jahren. Zudem schreibt der Erlass ein Keimgutachten für neue Ställe mit mehr als 1.500 Mastplätzen, 15.000 Legehennen oder 30.000 Mastgeflügelplätzen vor. Die Minister hoffen, damit mehr „Frieden in die Dörfer zu bringen“ und versprechen sich Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger, Genehmigungsbehörden und potenzielle Investoren.

Im Erlass heißt es, die Preiseffekte dieser zusätzlichen Investitionen lägen deutlich unter zehn Prozent der Vermarktungspreise für Schweinefleisch und würden durch die wirtschaftlichen Vorteile der größeren Ställe relativiert. Der Landkreistag war bereits im Mai 2010 an die Landesregierung mit der Bitte nach entsprechenden Regelungen her­angetreten, im vergangenen Jahr hatte die CDU/FDP-Landesregierung einen Entwurf vorgelegt, der nach dem Anhörungsverfahren deutlich korrigiert wurde.

Nach Nord­rhein-Westfalen setzt die rot-grüne Landesregierung als zweites Bundesland einen solchen Erlass um, der allerdings erneut deutlich verschärft wurde. Weitere Überprüfungen kündigte das Trio für Keimgutachten an, und es sieht zusätzlichen Korrekturbedarf am Baugesetzbuch. Hier solle in erster Linie die Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen überprüft werden. Die konkreten Details des Filtererlasses schildern und bewerten wir in der nächsten Ausgabe.
Br

3 Fragen an Werner Hilse

Präsident des  Landvolks Niedersachsen

Was bedeutet der Filtererlass für Tierhalter in Niedersachsen?
Er trifft bei weitem nicht nur Großbetriebe, sondern die typischen bäuerlichen Familienbetriebe, die zukünftig noch investieren wollen. Dazu zählen beispielsweise die Sauenhalter, die ihren Betrieb mit der Schweinemast auf das geschlossene System umstellen wollen.

Wie bewertet das Landvolk die in dem Erlass genannten Eckdaten?
In der jetzt vorliegenden Form können wir den Erlass nicht mittragen. Er fällt deutlich hinter die mit der früheren Landesregierung ausgehandelte Kompromisslinie zurück. Das Landvolk wurde im Vorfeld zu dem Erlass in den jetzt verkündeten Formulierungen nicht einbezogen.

Woran macht sich die Kritik des Berufsstandes fest?
Die rot-grüne Landesregierung hebt auf den Stand der Technik ab, die auch wirtschaftliche Parameter mit einbezieht. Aus ökonomischer Sicht ist der Erlass für die Landwirte eine erhebliche Hypothek. Statt der Keimgutachten reicht aus unserer Sicht ein kostengünstigeres Staubgutachten aus, da die Keimbelastung damit korrespondiert.