Maßnahmen Verstöße gegen den Tierschutz in Schweineställen belegt eine aktuelle Studie der Tierärztlichen Hochschule. Die Spitzen von Landvolk, ISN und Agrarministerium berieten, wie Tierhalter mehr Unterstützung erhalten können.
Eine Forschergruppe der Tierärztlichen Hochschule untersuchte Anfang 2016 in vier Tierkörperbeseitigungsanlagen in verschiedenen Regionen Deutschlands angelieferte Schweine und stellte fest: Mehr als zehn Prozent der angelieferten Kadaver wiesen Veränderungen auf, die auf Verstöße gegen den Tierschutz schließen lassen. Außerdem kam die Studie zum Schluss, dass die Betäubung und Tötung der Tiere teilweise mangelhaft war.
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast sprach darüber am Mittwoch voriger Woche mit Vertretern des Landvolks Niedersachsen und der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). „Wir sind vollkommen einig darin, dass die in der Studie festgestellten Verstöße nicht hinzunehmen sind“, sagte die Ministerin. Erste Maßnahmen seien eingeleitet, auch die Gremien des Tierschutzplans Niedersachsen befassen sich bereits mit dem Thema.
Verstörende Verstöße
Landvolk-Präsident Albert Schulte to Brinke machte klar: „Solche Bilder, wie sie die Studie enthält, sind verstörend und nicht tolerierbar.“ Das Landvolk Niedersachsen verurteile es, wenn Tierhalter ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkämen. Schulte to Brinke wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Handlungsempfehlungen des Landvolks zum tierschutzgerechten Umgang mit kranken und verletzten Tieren hin. ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack betonte, mit kranken und verletzten Einzeltieren im Bestand müsse „angemessen“ umgegangen werden. „Dazu gehören die unverzügliche Behandlung und notfalls auch die separate Unterbringung“, so Staack. Wenn eine Therapie nicht mehr möglich sei, „muss schnellstmöglich die tierschutzgerechte Tötung des Tieres veranlasst werden“.
Tierhalter unterstützen
Ministerin Otte-Kinast will mehr Tierschutz in Schweinehaltungen erreichen und dafür nicht nur die Tierhalter, sondern auch die den Bestand betreuenden Tierärzte mit ins Boot zu holen. Zusätzliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollen Tierhalter für einen angemessenen und rechtskonformen Umgang mit kranken und verletzten Tieren sensibilisieren. Das Angebot richte sich an Tierhalter und Tierärzte gleichermaßen.
Ergänzend sollen wissenschaftlich abgesicherte und umsetzbare Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Denkbar sei, dass Wissenschaft, Tierhalter, Tierärzte, Überwachungsbehörden sowie die Politik gemeinsam krankheitsspezifische Kriterien für Nottötungen erarbeiten, sagte die Ministerin.
Erste Ergebnisse der Studie von Prof. Dr. Elisabeth große Beilage waren im November vorigen Jahres bekannt geworden. Die Bakumer Professorin hatte zwischen Januar und April 2016 in vier Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN) – früher Tierkörperbeseitigungsanstalten – angelieferte Kadaver aus sechs Bundesländern erfasst und untersucht. Nach ihrer Einschätzung geht der Anteil auffälliger Befunde von über zehn Prozent „deutlich über den Umfang seltener Einzelfälle hinaus und sollte unbedingt Anlass sein, Maßnahmen zur schnellstmöglichen Abstellung zu ergreifen“.
red/PI