Antragstellung Weitere Vereinfachungen bei Antragstellungen für Direktzahlungen und Mittel aus der ländlichen Entwicklung hat EU-Agrarkommissar Phil Hogan angekündigt. Wie der Ire in Brüssel mitteilte, ist vorgesehen, dass die Verwaltungen die Anträge für Betriebsprämien einem Schnellcheck unterwerfen und Landwirte auf Fehler hinweisen sollen. Bis zu 35 Tage nach dem finalen Abgabedatum können Änderungen vorgenommen werden, um Sanktionen zu vermeiden.
Der gleiche Zeitraum gilt für Greening-Anpassungen, die ein Betriebsleiter wegen kurzfristig geänderter Anbauentscheidungen durchführen möchte. Ferner sollen die Behörden in bestimmten Bereichen weniger Kontrollen durchführen dürfen, falls sich die Unregelmäßigkeiten in den vorangegangen Jahren in Grenzen hielten. Dazu muss ein Mitgliedstaat dafür sorgen, dass die Fehlerquote drei Jahre lang weniger als zwei Prozent beträgt. Außerdem muss das satellitengestützte System zur Flächenerkennung (LPIS) auf dem neuesten Stand sein. Für 2016 kündigte Hogan weitere Vereinfachungen an, so bei Obst und Gemüse.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) wertete Hogans Ankündigungen zur Entbürokratisierung der EU-Agrarpolitik als viel zu zögerlich, auch wenn sie einige Erleichterungen für die landwirtschaftliche Praxis enthielten. Hogans Vorschläge seien für die Landwirte „noch nicht der große Wurf“, hieß es beim DBV.
AgE/red