Mehrheit für Kammergesetz

Mehrheit für Kammergesetz - Foto: LWK/Hibbeler
Foto: LWK/Hibbeler

Landtag  Nach langem Tauziehen wurde am Montag das neue Kammergesetz verabschiedet. Aus der Vorlage des Agrarministeriums entstand ein praktikables Regelwerk, sagt die Kammerspitze. Dennoch enthielt sich die CDU der Stimme.

Mit Beginn des neuen Jahres gilt ein geändertes Gesetz für die Landwirtschaftskammer. Kammerpräsident Gerhard Schwetje begrüßt das neue Gesetz: „Es stärkt die landwirtschaftliche Selbstverwaltung und macht die Kammer Niedersachsen zukunftsfest.“ Das Abstimmungsergebnis ohne Gegenstimmen bewertet er als „Ausdruck großen politischen Rückhalts“.
Kammerdirektor Hans-Joachim Harms sieht in der mit der Landesregierung intensiv verhandelten Novellierung einen Kompromiss, mit dem alle Seiten gut leben können. Für die praktische Umsetzung des Gesetzes muss mit dem Land eine Verwaltungsvereinbarung verhandelt werden, informierte der Kammerdirektor.

Striktere Trennung
Wesentliche Neuerung ist eine deutlichere Unterscheidung zwischen Aufgaben der Selbstverwaltung und hoheitlichen Aufgaben sowie deren Finanzierung. Kammer- oder Pflichtaufgaben, die ausschließlich im Interesse der landwirtschaftlichen Selbstverwaltung sind, wie die Beratung, werden künftig vollständig aus eigenen Einnahmen, vor allem Gebühren, zu finanzieren sein.
Aufgaben im Auftrag des Landes, zu denen die Abwicklung der Agrarförderung gehört, werden vom Land beglichen. Neu hinzugekommen sind Kammeraufgaben, an deren Erledigung das Land ein besonderes Interesse hat. Darunter fallen die sozioökonomische Beratung und die Ausbildung. Hier wird sich das Land vollständig oder anteilig an der Finanzierung beteiligen.  Diese drei Bereiche sind künftig organisatorisch und finanztechnisch klar voneinander zu trennen.

Zwar sieht auch die CDU das Gesetz als „solide Grundlage“ an, konnte dem Entwurf aber trotzdem nicht zustimmen. „Die Kammer verliert ihre Planungssicherheit. Außerdem ist ihr durch den vom Landwirtschaftsminister vom Zaun gebrochenen Streit über die bewährte Haushaltspraxis ein schwerer Imageschaden zugefügt worden“, begründet Agrarsprecher Helmut Dammann-Tamke die Enthaltung seiner Fraktion. Dass der Katalog der Vereinbarungsaufgaben nicht mit der Gesetzesänderung festgelegt sei, bezeichnet er als „schweren Konstruktionsfehler“. Streit über Aufgaben und Finanzierung sei damit schon im Ansatz programmiert, befürchtet der CDU-Politiker.

Auch das Landvolk Niedersachsen sieht die fehlende Aufgabendefinition als kritisch an. Außerdem bemängelt der Verband die handwerklichen Mängel des ersten Entwurfes aus dem Agrarministerium. Viel Aufwand sei nötig gewesen, um das Schlimmste zu verhindern.
ste/PI