Umweltschutz Damit weniger Ammoniak über die Luft auf Böden und in das Grundwasser und in Gewässer gelangt, will das Niedersächsische Umweltministerium mit technischen Vorgaben die Abdeckung von Lagerbehältern für Schweinegülle erreichen. Der Entwurf eines entsprechenden Erlasses wurde nun den Verbänden und Kommunen zur Stellungnahme zugesandt; er beruht auf den Empfehlungen einer Arbeitsgruppe.
Das MU betonte in einer Presseverlautbarung, dass die weitere Reduzierung der Stickstoffeinträge über den Luftpfad nicht nur dem Boden- und Grundwasserschutz diene, sondern auch dem Naturschutz zugute komme. Es sei besonders wichtig, gerade die „unkontrollierte Düngung“ von wertvollen Naturflächen über den Luftpfad zu unterbinden. So solle bei Neuanlagen das Ammoniak um mindestens 95 Prozent zurückgehalten werden. Betroffen sind Schweinehaltungsbetriebe, die aufgrund ihrer Größe einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bedürfen.
Das Landvolk Niedersachsen weist darauf hin, dass es bereits seit den neunziger Jahren eine verbindliche Vorschrift dazu gibt. Sie schreibt die Abdeckung mit einer Mindestminderungswirkung von 80 Prozent vor. Die geplante Verschärfung bei Neubauten ist nur mit einem „Zeltdach“ einzuhalten. Grundsätzlich ist die Abdeckung wesentlich kosteneffektiver als ein Abluftfilter. Sobald der Entwurf des Erlasses vorliegt, wird sich das Landvolk in einer Stellungnahme dazu äußern.
red/wim