Nächster EU-Agrarhaushalt fällt knapper aus

Nächster EU-Agrarhaushalt fällt knapper aus - Foto: landpixel
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Finanzrahmen Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich am Freitag voriger Woche auf einen Haushaltsrahmen für die Gemeinschaftsausgaben im Zeitraum 2014 bis 2020 geeinigt. Der Agrarhaushalt wird im Vergleich zur laufenden Periode real gekürzt.

Vorgesehen sind für die Haushaltsrubrik 2, die zum größten Teil für die Landwirtschaft vorgesehen ist, 373,179 Mrd. Euro für Verpflichtungsermächtigungen. Davon sind 277,851 Mrd. Euro für Direktzahlungen und Marktmaßnahmen abgestellt. Das sind ungefähr soviel, wie beim Gipfel im November diskutiert wurde, aber 8,7 Mrd. Euro weniger als von der Europäischen Kommission ursprünglich vorgeschlagen und sogar fast 27 Mrd. Euro weniger als von 2007 bis 2013 zur Verfügung standen.

Die ländliche Entwicklung kommt mit etwas geringeren Kürzungen davon als im November befürchtet. Eingeplant sind von 2014 bis 2020 jetzt 84,936 Mrd. Euro. Das sind 7,03 Mrd. Euro weniger als die Europäische Kommission vorschlug, aber 1,27 Mrd. Euro mehr als Ende November im Gespräch waren. Insgesamt wird sich die Obergrenze des EU-Haushalts für die nächsten sieben Jahre auf 960 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 908,4 Mrd. Euro an Zahlungsermächtigungen belaufen – ein Einschnitt in Höhe von jeweils rund 34 Mrd. Euro. Die Mittel für neue Verpflichtungen werden damit auf genau ein Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens beschränkt. Das war ein wesentliches Verhandlungsziel von Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich daher nach dem Gipfel vor Journalisten zufrieden zeigte. Der Präsident des Europaparlaments, Martin Schulz, drohte hingegen angesichts der Lücke zwischen Verpflichtungen und Zahlungen mit dem Veto der Abgeordneten. Ein Defizit dürfe es in der EU nicht geben, argumentierte er. EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos begrüßte die Einigung grundsätzlich, bedauerte jedoch die Kürzungen, insbesondere in der ländlichen Entwicklung. Dem werde man bei der Formulierung von Strategien für den ländlichen Raum Rechnung tragen müssen. Wenn das Paket vom EU-Parlament abgesegnet werde, könne man in die Endphase der Verhandlungen zur Agrarreform treten.

Mitgliedstaaten, die derzeit einen Direktbeihilfesatz pro Hektar erhalten, der weniger als 90 % des Durchschnitts beträgt, sollen bis 2020 schrittweise wenigstens 196 Euro/ha erreichen. Diese Annäherung wird von allen Staaten oberhalb des Durchschnitts – darunter Deutschland – proportional bezahlt. Alle Mitgliedstaaten dürfen einmalig bis zu 15 % der Mittel zwischen den beiden Säulen in beide Richtungen umschichten. Die von der Kommission angelegte Reserve außerhalb des Finanzrahmens für Marktkrisen wurde und findet sich jetzt innerhalb der Ersten Säule wieder. Das ist de facto eine zusätzliche Kürzung der Direktbeihilfen.

Die betriebsgrößenabhängige Kappung soll nach dem Willen der Staats- und Regierungschefs freiwillig bleiben. Zum Greening wird festgehalten, dass die Mitgliedstaaten 30 % der Direktbeihilfen für eine Ökologisierung abstellen sollen, allerdings mit „klar definierter Flexibilität“. Über beide Punkte kann nur in den Verhandlungen zur Agrarreform entschieden werden.
  AgE/red