Neue EU-Ökoverordnung scheint gescheitert

Neue EU-Ökoverordnung scheint gescheitert - Foto: Landpixel
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Grenzwerte Der angepeilte Abschluss für eine neue EU-Ökoverordnung ist vorerst gescheitert. Nachdem am Montag (29.Mai) im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) die maltesische Ratspräsidentschaft von der Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten kein Verhandlungsmandat erhalten hat, wurde der vorgesehene Trilog zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat abgesagt. Im Sonderausschuss verweigerten sich 18 Staaten, Malta das Mandat für den Trilog zu erteilen. Deutschland gehörte nicht dazu. Allerdings übten alle Mitgliedstaaten Kritik an der Vorlage der Kommission.

Als besonders großer Knackpunkt wurde die Grenzwertregelung angesehen. Demnach wäre die Zulassung als Ökolebensmittel künftig nur noch möglich, wenn in den Bioprodukten deutlich strengere Grenzwerte nicht überschritten worden wären. Konkret hätte ein Erzeugnis nur noch dann als „bio“ vermarktet werden dürfen, wenn ein ähnlich niedriger Schwellenwert wie bei Babynahrung eingehalten würde. Damit wäre beispielsweise ein Ökolandwirt auch dann sanktioniert worden, wenn das Produkt ohne sein Verschulden Rückstände aufweist, die unterhalb der lebensmittelrechtlichen Grenzwerte liegen.
Theoretisch könnte Malta beim letzten Agrarrat seiner Präsidentschaft am 12. Juni  noch einen Anlauf für den Trilog zur neuen EU-Ökoverordnung nehmen. Dies gilt jedoch als eher unwahrscheinlich.

Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer reagierte daher bereits „mit Erleichterung“ auf das Ergebnis. „Der Schritt war überfällig“, sagte Meyer. Er erinnerte an die Agrarministerkonferenz in Hannover und die dort beschlossene einstimmige Aufforderung der Bundesländer an den Bund, den jahrelangen Streit um eine grundlegende Änderung der EU-Bioregeln zu beenden. Aus gutem Grund hätten sich die Ökoverbände in Deutschland und in anderen Mitgliedstaaten gegen den maltesischen Vorschlag ausgesprochen. Die EU-Mitgliedsstaaten und insbesondere Deutschland sollten beim Agrarrat im Juni für eine „endgültige Beerdigung des Kommissionvorschlags“ sorgen. Biobetriebe hätten nun wieder Planungssicherheit, sagte Meyer. Notwendige Anpassungen sollten innerhalb der bewährten EU-Ökoverordnungen vorgenommen werden.
AgE/PI