Neues Profil mit PROFIL

Neues Profil mit PROFIL -

EU-Förderprogramme Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist beschlossen, jetzt laufen die Vorbereitungen zur Aufstellung der Landesprogramme für die ELER-Förderung der Zweiten Säule. In Niedersachsen ist das Angebot unter dem Namen „Profil“ bekannt. Aufgrund des zeitlichen Verzugs sind im kommenden Jahr „Förderlücken“ zu erwarten. Zudem möchte die neue Landesregierung die Schwerpunkte für 2014 bis 2020 anders setzen.

Auf drei Schwerpunkt­achsen (Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt und Landschaft, Lebensqualität und Diversifizierung) sind die derzeit noch laufende Förderung des ländlichen Raums sowie der Gemeinschaftsinitiative Leader aufgebaut. Es gibt Vorgaben seitens der EU, wie viele der verfügbaren Mittel in den Landesprogrammen mindestens auf die einzelnen Schwerpunktachsen und auf Leader entfallen müssen. Niedersachsen hat den Schwerpunkt mit 45 % der Mittel eindeutig auf die Achse eins (Wettbewerbsfähigkeit) gelegt, mit 25 bzw. 22 % folgen die Schwerpunkte zwei und drei fast gleichauf vor der Gemeinschaftsinitiative Leader mit acht Prozent der Mittel.

Die neue Förderstruktur für 2014 bis 2020 ist anders aufgebaut. Angelehnt an die bisherigen Schwerpunktachsen formuliert die neue ELER-Verordnung Hauptziele. Dazu zählen

  • Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft,
  • nachhaltiges Management von natürlichen Ressourcen und die
  • ausgewogene territoriale Entwicklung.

Diesen Hauptzielen sind sechs Prioritäten zugeordnet, die der Strategie „Europa 2020“ Rechnung tragen sollen. Die Bundesländer können, wie in Niedersachsen geplant, alle sechs Prioritäten in ihren Landesprogrammen umsetzen oder sich auf einige konzentrieren. Vier dieser Prioritäten müssen aber berücksichtigt werden.

Zusätzlich ist eine Fokussierung auf thematische Unterprogramme wie Junglandwirte, kurze Versorgungsketten, Klimaschutz und -anpassung, Frauen in ländlichen Gebieten oder Biodiversität möglich, davon will Niedersachsen keinen Gebrauch machen. Mittelvorgaben aus Brüssel gibt es nur für die Bereiche Umwelt und Klima mit mindestens 30, Leader mit fünf und technische Hilfe mit maximal vier Prozent.

Was fällt raus?

Folgende Maßnahmen sollen im neuen Profil-Programm nicht mehr angeboten werden: Erstaufforstung, Waldumweltmaßnahmen, Wiederaufbau forstwirtschaftlichen Potenzials, Nichtproduktive Investitionen Forst, Diversifizierung im Rahmen der ZILE-Richtlinie, Einzelbetriebliche Managementsysteme, Beregnung, Erschwernisausgleich und Qualifizierung für Naturschutzmaßnahmen. Die Programme werden teilweise außerhalb der ELER-Förderung mit Bundes- und Landesmitteln weiterhin angeboten.

Unter der Priorität eins (Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten), die dem Hauptziel „Wettbewerbsfähigkeit“ zuzuordnen ist, sollen folgende Maßnahmen angeboten werden: Bildungsmaßnahmen zur beruflichen Qualifizierung, Gewässerschutzberatung, Transparenz schaffen, Europäische Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ sowie  Landschaftspflege und Gebietsmanagement.

Was gibt es Neues?

Im Bereich der beruflichen Qualifizierung sollen künftig auch Berater als Zielgruppe angesprochen werden sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Bezug zur Landwirtschaft. Anders als in der Vergangenheit soll der Bildungsträger Empfänger der Fördermittel sein. Die Gewässerschutzberatung wird im Wesentlichen wie gehabt fortgeführt, neu hinzu kommt ein Angebot zur Wasserrahmenrichtlinie sowie im Bereich Landschaftspflege und Gebietsmanagement.

Neu ist ebenfalls die europäische Innovationspartnerschaft als „Brückenbildung“ zwischen Forschung und Praxis und durch Vernetzung der Träger von Innovationsprozessen. Geplant ist die Bildung eines Partnerschaftsnetzwerkes für operationelle Gruppen, Beratungsdienste und Forscher. Die neue Maßnahme Landschaftspflege und Gebietsmanagement fußt auf dem neuen ELER-Fördergrundsatz „Zusammenarbeit“ und soll dem Erhalt schutzwürdiger Kulturlandschaften sowie der besseren Akzeptanz von Naturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen dienen.

Zur Priorität zwei (Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und der Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe) gehören Flurbereinigung, ländlicher Wegebau, Verarbeitung und Vermarktung, Agrarinvestitionsförderungsprogramm, Diversifizierung und Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten. Das Mittelvolumen für die Flurbereinigung soll eingeschränkt werden, die umweltpolitische Bedeutung sowie der ökologische Nutzen der Maßnahme sind künftig in der Vorbereitungsphase zu bewerten. Die Förderung der Verarbeitung und Vermarktung wird auf KMU erweitert und ist künftig auch für Nicht-Anlage 1-Erzeugnisse (d.h. landwirtschaftliche Erzeugnisse und erste Verarbeitungsstufe) möglich.

Weniger Geld für das AFP

Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm wird im Mittelvolumen ebenfalls reduziert und sehr stark auf den Tierschutz ausgerichtet. Niedersachsen geht damit inhaltlich deutlich über die Vorgaben der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz hinaus und macht zudem deutliche Abstriche an den Fördersätzen. Zahlreiche Tierhalter werden an dieser neuen Tierschutzmaßnahme nicht partizipieren können, da sie an der Hürde von zwei Großvieheinheiten je Hektar scheitern. Dafür gibt es in der Landwirtschaft kein Verständnis.

Gefördert werden sollen jedoch Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen der Diversifizierung. Landwirte oder Mitglieder des landwirtschaftlichen Haushalts sollen sich so weitere Standbeine erschließen. Als Beispiele genannt werden Golfplätze, Maislabyrinthe, Gastronomie, Ferienwohnungen, Direktvermarktung, der Handel mit Nichtlandwirtschaftsprodukten, diverse Dienstleistungen bis hin zum Aufbau von Hausmeisterdiensten und Kinder- oder Altenbetreuungsstätten.

Ausgleichszulage

Die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten steht unter dem Vorbehalt, dass Niedersachsen in der nächsten Förderperiode genügend Mittel zur Verfügung hat. Das Land fordert dafür eine Umschichtung von 15 % der Betriebsprämien in den ELER-Topf, also von der Ersten in die Zweite Säule.

Die Priorität drei (Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette sowie des Risikomanagements in der Landwirtschaft) soll in Niedersachsen künftig durch Hochwasser- und Küstenschutz, Sommerweidehaltung für Milchkühe und Haltung von Schweinen auf Stroh abgedeckt werden. Wie die Ausgleichszulage steht auch die Sommerweidehaltung der Milchkühe unter Finanzierungsvorbehalt.

Die Priorität vier (Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme) und Priorität fünf (Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffärmeren und klimaresistenten Wirtschaft) enthalten in einem „Bauchladen“ eine fast unüberschaubare Anzahl von Einzelmaßnahmen: Agrarumweltmaßnahmen (NAU/ BAU) mit allein 31 Angeboten, Förderung des ökologischen Landbaus, Kooperationsprogramm Naturschutz, Gewässerschonende Landbewirtschaftung, spezieller Arten- und Biotopschutz, Erhalt und Entwicklung von Arten und Lebensräumen ländlicher Landschaften, Fließgewässer- und Seenentwicklung sowie der Übergangs- und Küstengewässer und die Flurbereinigung für Umwelt und Klima.

Es handelt  sich um eine, teils leicht modifizierte Fortführung  bestehender Maßnahmen, teilweise ist aber auch komplett Neues im Angebot. Darunter fallen die Seenentwicklung, die den ökologischen Zustand der 29 niedersächsischen Seen verbessern soll, sowie die Entwicklung der Übergangs- und Küstengewässer mit gleicher Zielsetzung.

Die Umsetzung der Flurbereinigung für Umwelt und Klima wird in Kooperation mit dem Europäischen Regionalfonds (EFRE) erfolgen. Damit soll ein Weg gefunden werden,  wie trotz intensiver Nutzung organischer Böden die Treib­hausgasemission unter Berücksichtigung der Ansprüche der Landwirte sozial verträglich zu mindern oder zu stoppen ist.

Bewährt und modifiziert

Schließlich werden unter der Priorität sechs (Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten) eine Reihe überwiegend bekannter, aber teilweise modifizierter Maßnahmen angeboten. Dazu zählen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen, Tourismus, Kulturerbe, Breitbandversorgung, Regionalmanagement, integrierte ländliche Entwicklungskonzepte, Kompetenzzentren und Leader. Grundsätzlich wird dabei nur gefördert in Orten bis 10.000 Einwohner und in den Maßnahmen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen, Tourismus und Kulturerbe. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Private Mittel können nicht als Kofinanzierungsmittel eingesetzt werden.

Weiterhin wird bei der Förderung ein „Steuerkraftmodell“ zur Anwendung kommen. Das bisher im Konvergenzgebiet Lüneburg geförderte „Kompetenzzentrum für die ländlichen Räume“ soll auf ganz Niedersachsen ausgedehnt werden. In die Breitbandförderung sollen 50 Mio. Euro, ergänzt um zehn Mio. Euro aus dem EFRE fließen. Leader wird im gesamten ländlichen Raum Niedersachsens angeboten.
Dr. Wilfried Steffens,

Landvolk Niedersachsen