Trassenbau In Schreiben an Flächeneigentümer verwendet Tennet vorläufige Verträge, die noch nicht mit den Vertragsparteien abgestimmt sind. Das löst bei den Partnern ziemliche Verärgerung aus, da eine Einigung noch aussteht.
Es liegt noch nicht lange zurück, als der Vorhabensträger der 380-kV-Wechseltromtrasse Wahle-Mecklar gegenüber einzelnen Landwirten einräumte, dass es eine einvernehmliche Regelung mit den Vertretern der Landwirtschaft nicht gibt. Damals ging es um das Betreten von Feld- und Ackerflächen für die Kartierung. „Wir bitten, dieses Missverständnis im Nachhinein ausdrücklich zu entschuldigen“, hieß es dann.
Nur einen Monat später führen neue Schreiben der Tennet TSO GmbH mit Vertragsentwürfen und Fristsetzungen erneut zu Unklarheiten. Verkürzt wird mitgeteilt, dass die Tennet sich mit dem Landvolk Niedersachsen – Landesbauernverband e. V. „ins Benehmen gesetzt“ und einen Entwurf zu einem Freileitungsvertrag erarbeitet habe. Ins Benehmen gesetzt heißt nicht, dass man sich einig wurde. Ein deutlicher Hinweis auf die fehlende Einigung mit den beteiligten Landvolkverbänden fehlt jedoch.
Überraschend waren vereinzelt auch noch Angebote für einen Erdkabel- bzw. Wegevertrag beigefügt, für die die Verhandlungen sogar ausgesetzt sind. Es folgt ein Hinweis: „Der Tennet ist es ein Anliegen, den Grundstückseigentümern über die bereits erfolgten Informationen durch die landwirtschaftlichen Interessenvertreter hinaus den bisherigen Verhandlungsstand mit diesem Schreiben an die Hand zu geben“. Auf dieser Basis des Rahmenangebotes sei „bereits mit vielen Eigentümern eine vertragliche Vereinbarung“ erzielt worden.
Der Inhalt des Schreibens vermittelt vielen Landwirten den Eindruck, dass die Verträge bereits mit dem Verband abgeschlossen seien. Beim Landvolk verweist man jedoch darauf, dass die vorgelegten Vertragsangebote nur vorläufige Verhandlungsstände enthielten und nicht die Unterschrift der beteiligten Verbände erhalten haben.
Bisher wurden gerade etliche schwierige Fragen bis zum Ende verhandelt und in den Vorständen vor einer Freigabe besprochen. Nur so wurde sichergestellt, dass notwendige Anpassungen allen Mitgliedern zuteilwerden. Natürlich wird erst nach Abschluss aller Verhandlungen darüber informiert.
Aus Sicht des Landvolks Niedersachsen lässt sich festhalten:
1. Zum aktuellen Verhandlungsstand liegt kein von der Landwirtschaft unterzeichnetes Angebot vor. Dies gilt für Freileitungs-, Erdkabel- und Wegevertrag.
2. Verhandlungen des Landvolks haben nie eine „Benehmensregelung“ zum Ziel. Gesprächsziel ist ein angemessenes und faires Angebot an die Mitglieder mit einer schriftlichen Zusage eines Verfahrenszuschlags, wenn durch den Vertrag eine Enteignung abgewendet werden kann. Das beschleunigt und vereinfacht die Sachlage maßgeblich. Auch die Fortschreibung alter Werte ist notwendig, da Landwirte bei dem aktuellen Zinsniveau sonst auf ihrem Schaden sitzen bleiben.
3. Bei der Erdverkabelung gibt es keinen Grund, Niedersachsens Landwirte hinter den Status quo der Entschädigung für Pilotprojekte zurückzudrängen. Bisherige Baustellen in Nordrhein-Westfalen ließen die über 40 m breiten Baubedarfsflächen sichtbar werden, indem sie dort mit entschädigt wurden. Aber auch praktische Fragen der Dauerschäden sind noch zu klären.
Fazit: Es ist also Vorsicht geboten. Vor der schnellen Unterschrift unter Dienstbarkeitsverträge sollten sich Landwirte auf jeden Fall von ihren Landvolkkreisverbänden beraten lassen.
Andreas Jordan, Landvolk Niedersachsen